Hallo,
bin seit 11/2008 getrennt lebend, Scheidungsantrag wurde gestellt, Frau hat einen Titel bezüglich KU aber nicht gegen EU.
2 Kinder, 6+9 Jahre alt.
Nachdem wir Väter ja die Steuerklasse von 3 auf 1 ändern mussten, uns weniger Geld bleibt und wir
trotzdem noch die Kinder und die Ex bezahlen, geht die ganze Ungerechtigkeit immer noch weiter.
Folgende Beispielrechnung des aktuellen Lohnzettels:
Brutto:
3666,-EUR Festgehalt
1600,-EUR Provision
311 EUR geldwerter Vorteil Firmenwagen
40 EUR VWL
___________
= 5.617 ,-EUR (ein Spitzenverdient wenn man auf den 1 Blick hinsieht)
- 1.408,- EUR Steuerrechtl. Abzüge
- 618,31 SV-rechtl.Abzüge
____________
= 3.591,-EUR (Nettoverdienst lt. Gehaltszettel)
- 296,-EUR gesetzliche Krankenversicherung (nur mein Anteil)
- 503,-EUR DIENSTWAGEN ABZUG
- 36,56 EUR Pflegeversicherung
- 170,-EUR Altersvorsorge Privat
_________
2.585,49 EUR (Dies ist mein Auszahlungsbetrag der auf mein Konto kommt)
Jedoch gehen die Anwälte von anderen Zahlen aus nämlich von ca. 3.100,-EUR Nettolohn !!!!!
Und dann sieht das laut Anwälten so aus:
+ 3.100,-EUR Netto
- 550 EUR ehebedinge Schulden für Restschulden Immobilie
- 150 EUR ehebedingte Schulden für Privatkredit
- 200 EUR ehebdingtes Auto was die EX fährt
- 618 EUR Kindesunterhalt für 2 Kinder (6+9 J / 110% ) -TITEL liegt vor !
________
1.582 EUR hätte ich nach der Berechnung noch zum Leben.
- davon soll ich nun so um die 400,-EUR noch an meine EX Zahlen.
Hätte ich also noch über 1.000,-EUR zum Leben. Toll !!!!!
Die Rechnung sieht aber in Wirklichkeit anderst aus.
+ 2.585 EUR Nettolohn was auf mein Konto kommt
- 550 EUR ehebedinge Schulden für Restschulden Immobilie
- 150 EUR ehebedingte Schulden für Privatkredit
- 200 EUR ehebdingtes Auto was die EX fährt
- 170 EUR Motorradfinanzierung (in Ehe aufgenommen, aber Luxus ----"
- 618 EUR Kindesunterhalt für 2 Kinder (6+9 J / 110% ) -TITEL liegt vor !
- 400 EUR Ehegattenunterhalt
______________
= 497,-EUR was im Monat auf dem Konto für das LEBEN übrigbleiben (Miete, Essen etc.)
Schön und gut. Ich benötige einen Firmenwagen um zu den Kunden zu fahren. Deswegen stellt mir mein Arbeitgeber das Auto, welches ich auch
schon während meiner Ehe besitzte. Privat könnte ich mir so einen teuren Wagen niemals leisten.
Soll ich laut Gesetzgeber im schönen, teuren Firmenwagen übernachten und dies als neue Wohnung nutzen? Mit 497,-EUR lässt es sich
nicht Leben! Meine Ex hat mit meinem Geld und das für die Kids und Ihren 600,-EUR und Kindergeld mehr als 2000,-EUR zum Leben.
Trennunsjahr ist vorbei, Sie hat aber noch keine Stelle aufgenommen um mehr Geld als 600,-EUR zu verdienen.
Gebt mir mal einen Tipp von was ich Leben soll. Habe schon das Haus verkauft, die damit noch verbundenen Schulden in Höhe von über 30.000,-EUR
übernommen. Meine Ex ist Schuldenfrei und muss nicht arbeiten bzw. nur 1/4 Stelle im Monat.
Armes Deutschland!
Moment mal,
Du glaubst alles, was die Gegenseite so berechnet?
Du musst, wenn ich das richtig sehe, für den Dienstwagen einen geldwerten Vorteil von 311,- versteuern und bekommst zusätzlich noch einen Eigenanteil von 192,- abgezogen. "Die Anwälte" rechnen Dir die 311,- geldwerten Vorteil als Einkommen zu.
Tatsächlich ist aber nur der Nutzungswert des Wagens anzusetzen. Da Du bereits 192,- Eigenanteil bezahlst, dürfte der nicht sonderlich hoch sein. Gibt es denn eine Kilometerbegrenzung für Privatfahrten oder ähnliches? Dann könnte man das genauer schätzen.
Hast Du eine regelmässige Arbeitsstätte?
Gruss von der Insel
Hallo,
mich wundert das von ´die Anwälte´ redest. Wer hat die Rechnung aufgemacht. Der Anwalt von Ex, dein Anwalt, beide Anwälte gleich?
Letzteres würde mich wundern, da kommt nämlich nie das Gleiche raus.
Hast du einen Anwalt? Welche Berechnung macht er?
Gruß
Bart
Moin!
Vielleicht ne doofe Frage, aber...
Die monatlichen Kosten für den Firmenwagen sind doch abhängig von der Art des Wagens. Du veranschlagst 503€ monatlich dafür. Das muss ne coole Karre sein. Ich liess mir mal ein Leasingangebot für nen Porsche Boxter machen und hätte ihn für monatliche 390€ kriegen können ... dann kam die Trennung und heute fahre ich nen 12 Jahre alten Omega.
Kannst Du nicht von nem Mercedes (?) auf nen Golf runter switchen und so einige 100 Euronen im Monat retten?
Greetz,
Milan
Hallo,
nachdem ich nun meinen Anwalt gewechselt habe da mein Alter sich nicht wirklich um mich
kümmerte, bin ich etwas erschrocken das mein Anwalt und auch die Gegenseite so
den Lohnzettel berechnen.
Die 503,-EUR die vom Netto abgehen sind wahrscheinlich die 1% Regelung. (habe kein Weg zu Arbeitsstätte und rechne mit 1% ab). Zusätzlich habe ich noch einen geldwerten Vorteil von 311,-EUR was zum Brutto kommt.
Ein Upgrade ist nicht möglich. Der Wagen ist mit 503,-EUR inkl. Benzin, Steuern, Service, Wartung etc. Also nicht mit nem anderen Leasingvertrag zu vergleichen. Ich kann nix am Vertrag ändern da der 3 Jahre läuft.
Und nun? Spinnen die Anwälte wenn die von ca. 3100,-EUR als Gehalt ausgehen obwohl ich "nur"2585,-EUR ausgezahlt bekomme?
@Inselreif:
Kannst Du mir as mal genau erklären?
Der Wagen kostet inkl. aller Sonderausstattungen ca. 50.000,-EUR (5er BMW).
Was sind die 311,-EUR die auf das Brutto kommen und warum werden mir vom Netto 503,-EUR abgezogen?
Die Anwälte gehen von dem Netto Lohn aus und nicht von dem Auszahlungsbetrag (Brutto inkl. 311,- abzüglich Steuern = Netto) (mir werden dann aber noch 503,-EUR abgezogen was die Anwälte nicht interessiert). Denkst Du die können den Lohnzettel nicht lesen???
Fakt ist, dass ich nur ca. 497,-EUR zum Leben habe.
Die Anwälte gehen halt vom fiktiven Netto aus und nicht was ich aufs Konto bekomme.
Moment mal,
Du glaubst alles, was die Gegenseite so berechnet?
Du musst, wenn ich das richtig sehe, für den Dienstwagen einen geldwerten Vorteil von 311,- versteuern und bekommst zusätzlich noch einen Eigenanteil von 192,- abgezogen. "Die Anwälte" rechnen Dir die 311,- geldwerten Vorteil als Einkommen zu.
Tatsächlich ist aber nur der Nutzungswert des Wagens anzusetzen. Da Du bereits 192,- Eigenanteil bezahlst, dürfte der nicht sonderlich hoch sein. Gibt es denn eine Kilometerbegrenzung für Privatfahrten oder ähnliches? Dann könnte man das genauer schätzen.
Hast Du eine regelmässige Arbeitsstätte?Gruss von der Insel
Hallo Milan,
ich behaupte, dass die spinnen bzw. nur absolut stupide abgeschrieben haben.
Aus meiner Sicht müsste das ganze so aussehen:
Du hast einen Dienstwagen mit Bruttolistenpreis 50.300 und zahlst einen Eigenanteil von 192. 1% von 50.300 sind 503,- abzüglich Deinem Eigenanteil macht 311,- verbleibender geldwerter Vorteil.
Dieser geldwerte Vorteil ist zu versteuern und kein echtes Bruttoeinkommen. Leider sind viele Lohnzettel da etwas undurchsichtig.
Ich würde das anders aufschlüsseln:
3666,-EUR Festgehalt
1600,-EUR Provision
40 EUR VWL
___________
= 5.306 EUR brutto
- 1.408,- EUR Steuerrechtl. Abzüge (berechnet aus EUR 5.306 + 311 = 5.617)
- 618,31 SV-rechtl.Abzüge (dito)
____________
= 3.279,69 netto
- 296,-EUR gesetzliche Krankenversicherung (nur mein Anteil)
- 192,-EUR DIENSTWAGEN Eigenanteil
- 36,56 EUR Pflegeversicherung
- 170,-EUR Altersvorsorge Privat
_________
2.585,13 EUR ==> gleicher Betrag, der auf Dein Konto kommt
Jetzt lautet die Unterhaltsberechnung
3.279 netto
- 296 Krankenversicherung
- 36 Pflegeversicherung
- 170 Altersvorsorge
= 2.777 netto
- berufsbedingte Aufwendungen (wo sind die??? ggf. prüfen ob bei Euch die 5% pauschal anerkannt werden)
- 550 EUR ehebedinge Schulden für Restschulden Immobilie
- 150 EUR ehebedingte Schulden für Privatkredit
- 200 EUR ehebdingtes Auto was die EX fährt
- 618 EUR Kindesunterhalt für 2 Kinder (6+9 J / 110% ) -TITEL liegt vor !
________
1.259 verbleiben
Das sind 323 mehr als bei den Anwälten, die sich aus 311 geldwertem Vorteil und ein paar Euro Rechenfehlern zusammensetzen.
Jetzt ist natürlich die Frage, wo ist der Nutzungsvorteil des Dienstwagens geblieben?
Die Anwälte haben sich das (viel zu) einfach gemacht und ohne weiter nachzudenken den steuerlichen geldwerten Vorteil als Nutzungsvorteil angesetzt und zu Deinem Gehalt aufgeschlagen. Die familienrechtliche Bewertung hat aber mit der (obendrein pauschalen) steuerrechtlichen Bewertung nichts zu tun.
Deine Argumentation muss jetzt sein: Du zahlst fast 200 Euro Eigenanteil. Das was Du privat mit dem Wagen verfährst ist weniger wert als diese 200,- das heisst, Du hast aus der Überlassung überhaupt keinen Vorteil. Letztlich müsste man für die Bewertung viel mehr über Deine private Situation wissen. Mag sein, dass der Wert des Autos für Dich 250,- sind, dann werden halt noch 58,- Nutzungsvorteil zum Gehalt hinzugerechnet - aber keine 311,- !!
So, und wo ist der Rest zu Deiner Rechnung geblieben? Die Differenz zwischen den 1.259,- und Deinen 497,- besteht aus drei Positionen:
- 192,- Eigenanteil Dienstwagen - ok, Du würdest von dem Geld sonst ein privates KFZ betreiben
- 170 EUR Motorradfinanzierung - verkauf die Maschine und lös das Darlehen ab (sorry, sonst ist es wirklich Luxus)
- 400,- Ehegattenunterhalt - ok, der würde nach neuer Rechnung reduziert.
Mit korrekt berechnetem Unterhalt und ohne Motorrad blieben Dir noch etwa 800,- zum Leben - und da ist das Auto schon von bezahlt. Sieht doch besser aus, oder?
Also beweg Deinen Anwalt dazu, dass er den Unterhalt sauber ermittelt 🙂
Gruss von der Insel
Zwei kleine Ergänzungen:
Es kann in solchen Fällen Gold (Geld) wert sein, wenn man mit dem Arbeitgeber eine ordentliche Überlassungsvereinbarung abgeschlossen hat.
Also z.B. ich zahle für meinen Wagen monatlich 383,- Eigenanteil und darf höchstens 1250 Privat-km fahren - alle Mehr-Privat-km müssen gesondert bezahlt werden.
Das heisst, der Kilometer kostet mich mindestens 0,306 und damit mehr als bei einem entsprechenden Privatwagen. Ich habe also sogar einen kleinen Nachteil davon, dass ich den Dienstwagen auch privat fahren darf.
Die Rechtsprechung zu der Materie ist sehr uneinheitlich und diffizil. Es könnte z.B. sein, dass der durch den geldwerten Vorteil entstehende steuerliche Nachteil korrigiert werden muss. Bitte Deinen Anwalt, sich da schlau zu machen, dafür wird er bezahlt und haftet ggf. später.