Tochter meines LG z...
 
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Tochter meines LG zieht zu uns - welche Zuschüsse gibt es?

 
(@mopfelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lese schon seit geraumer Zeit in diesem Forum mit und finde es informativ, bewegend, deprimierend und hoffungsvoll.

Heute habe ich eine Frage an Euch, bei der Ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt:

Mein Lebensgefährte und ich leben seit ca. 5 Jahren zusammen, er hat zwei Töchter aus erster Ehe - 10 + 17 Jahre alt - die bisher beide bei der Kindesmutter gelebt haben. Die KM bezieht ALGII, mein LG zahlt KU für die jüngere Tochter, für die ältere nicht, da die KM dies sonst vom ALGII abgezogen bekommen hätte (ich weiß, dass das nicht ganz koscher ist....). Nun hat sich die Große nun endlich aus freien Stücken entschlossen, zu uns zu ziehen und ihre Zukunft, sprich Schulabschluß, mit unserer Unterstützung zu meistern. Wir freuen uns sehr darüber, da wir schon seit über 4 Jahren vergeblich versucht haben, die Kinder zu uns zu holen. Jedoch haben wir es nie mit Anwälten oder Gerichten probiert, da dies eine zu große Belastung für die beiden Mäuse geworden wäre (Streitigkeiten mit KM etc.).

Nun ja, lange Rede, kurze Fragen:

Haben wir Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Große, auch wenn die KM ALGII bezieht?

Mein LG hat ein durchschnittliches Einkommen, dass gerade für den KU der Kleinen und seinen Lebensunterhalt deckt - wird mein Einkommen für eventuellen Unterhaltsanspruch unsererseits angerechnet?

Für viele Antworten wäre ich sehr dankbar und verbleibe hoffnungsvoll

Mopfelchen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2007 17:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein LG hat ein durchschnittliches Einkommen, dass gerade für den KU der Kleinen und seinen Lebensunterhalt deckt - wird mein Einkommen für eventuellen Unterhaltsanspruch unsererseits angerechnet?

Hallo Mopfelchen,

Nach meinem naiven Verständnis müsste er sowohl die KU-Zahlungen für die Kleine einstellen oder reduzieren können (da er sein Geld erstmal für den Lebensunterhalt der Grossen aufwenden muss). Dazu braucht es aber wohl eine Abänderungsklage. Ausserdem hat er Anspruch auf das Kindergeld für die Grosse.

Du kämst nur dann ins Spiel, wenn Dein LG selbst einen ALG-II Antrag stellen würde. In dem Fall wird dann Eure "Bedarfsgemeinschaft" relevant.

Gruss, Arndt

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2007 18:31
(@papi74)
Registriert

Hallo,

meines Wissens wird der KU nicht gegeneinander aufgerechnet.

Er kann zwar jetzt einen Betreuungsbonus zu seinem bereinigtem netto hinzurechnen aber je nach Einkommen ist er dem 2. Kind auch trotzdem KU pflichtig.

Jetzt ist die KM verpflichtet KU zu zahlen u.U. kann Ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden, da Sie gesteigert erwerbspflichtig ist.

Ich würde das Ganze durch einen RA abklopfen lassen oder durch Spezialisten" seitens vatersein.de  😉

Mfg

papi74

PS: Wenn ein Titel etc. besteht muss eine Abänderung her...sonst gibs irgendwann evt. ein böses Erwachen.

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2007 18:46
(@mopfelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr beiden,

vielen Dank für die raschen Antworten. Die Reduzierung des KU für die Kleine hatte uns schon das Jugendamt empfohlen, dies wäre aber nur in Abstimmung mit der KM möglich. Die gesteigerte Erwerbspflicht der Mutter wäre nur mittels eines Gerichtes feststellbar und wahrscheinlich auch nur so durchzusetzen - jedenfalls soweit wir informiert sind.

Eine Zustimmung der Mutter zur Minderung des KUs für die Kleine scheint nicht greifbar, da sie schon verschiedene Dinge angeführt hat, die den Einzug der Großen bei uns verhindern sollten (sie würde die momentane Wohnung verlieren und hätte ja auch viel weniger ALGII etc.).

Wir werden der Dinge harren, die da kommen und freuen uns trotz der zusätzlichen finanziellen Belastung wirklich sehr auf die Große - vielleicht kommt die Kleine irgendwann nach... 😉

Liebe Grüße

Mopfelchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2007 19:42