Hallo,
meine große Tochter (17) aus erster Ehe beginnt eine schulische Ausbildung. Sie, bzw ihre Mutter hat für sie Schulgeld beantragt. 219 Euro bekommt sie.
Nun ist noch Bafög beantragt worden, und meine Tochter soll von mir Unterlagen ausgefüllt bekommen sowie Gehaltsnachweise möchte ich kopieren.
Sie wohnt mit meiner 2ten Tochter aus erster Ehe bei ihrer Mutter.
Ich selber bin neu verheiratet habe nochmal Zwillinge und meine Frau hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht.
Ist es für mich nachteilig die Daten preis zu geben? Eigentlich würde ich wenn überhaupt dem Amt die Unterlagen geben und nicht der Ex Einblick verschaffen.
Könnte es sein, das ich zusätzlich zum Unterhalt noch Bafög ausgleichen muß?
Oder hätte ich Anspruch daraifweniger Unterhalt zu zahlen?
Die dritte Frage ist, wenn sie nächstes Jahr 18 wird, dann müßte ja der mit der Mutter geschlossene Vergleich hinfällig sein, und die Tochter müßte
selber an mich herantreten und Unterhalt einfordern? <- Wäre hier doch wiederum besser, wenn sie dann bereits Schulgeld und Bafög bekommt ?
Gruß Mabe
Ist es für mich nachteilig die Daten preis zu geben? Eigentlich würde ich wenn überhaupt dem Amt die Unterlagen geben und nicht der Ex Einblick verschaffen.
Hallo,
warum denn nicht, ich sehe ich keine Nachteile. Und daher auch keinen Grund, den Kriegspfad über §§ 36, 37 BAföG zu beschreiten. Oder erwartest du, die KM könnte mit den Einkommensnachweisen den Vergleich angreifen?
Ab 18 gelten bei fortdauernder Ausbildung immer noch §§ 36, 37 BAföG. Allerdings wird dann ggf. der Unterhalt neu berechnet/aufgeteilt, das hängt von den Details des Einzelfalles ab.
/elwu
Hi
Bei der Bafög-Beantragung bekommst Du ein mehrseitiges Formular zum ausfüllen. Dieses ergänzt Du um Nachweise und schickst es direkt zum Bafög-Amt. Die sind übrigens zur Verschwiegenheit verpflichtet. Tochter und Ex bekommen das nicht, nur das Rechenergebnis des Bafög-Amtes. Rückschlüsse hier auf Dein Einkommen zu ziehen fällt schwer, wenn man keine detailierten Kenntnisse hat. Daran mangelt es oftmals selbst dem Bafög-Amt. 😉 Und unbedingt sorgfältig ausfüllen. Durch Deine neuen UH-Verpflichtungen wird Dein zu verteilendes Einkommen massiv abgesenkt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für die Antworten.
So habe ich mir das eigentlich gedacht. Unterlagen ans Amt und gut ist.
Gruß Mabe
