Titulierungsbetrag
 
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Titulierungsbetrag

 
(@juliuscesar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Freunde :=)
Lese seit Monaten still mit.
Bekam heute eine SMS, dass ich Vater geworden bin. Die SMS hat mich überrascht, da meine Exfreundin sich seit Monaten bei mir nicht gemeldet hat.
Mir geht es aber wirklich nur um die finanziellen Tipps. Ob ich Vater sein darf wird sich noch in den nächsten Zeit herausstellen.
Rechne damit, dass ich in den kommenten Tagen / Wochen eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben muss.
Was passiert, wenn ich nach der Vaterschaftsanerkennung zum Notar gehe und eine Titulierung in höhe von 180 - 200 €
beantrage. Muss ich damit rechnen, dass mich das JA vors Gericht zerrt ?
Oder nur wenn die Exfreundin damit nicht einverstanden ist ? ( mit der Exfreundin ist Kommunikation nicht möglich, weiss nicht was sie über die KU Höhe denkt )
Ich möchte " nur " 180 - 200 € zahlen, weil ich der Meinung bin, dass bei meinen Lohn 225 € zu viel sind.
Möchte 1000 € zum Leben haben. Dass mich danach niemand fragt und das Familiengericht das anderes sieht weiss ich mitlerweile ^^

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2012 03:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi.

Reicht dir ihre bloße Aussage, dass du der Vater bist? Bevor ich über Geld nachdenken würde, würde ich auf einen Test bestehen. Wenn du mal sagst, was du in den letzten 12 Monaten netto, inklusive Weihnachts- von Urlaubsgeld  verdient hast, könnten wir überschlagen, was monatlich zu zahlen wäre.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 07:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Salve JC und willkommen im Forum!
Ergänzend zu LBM´s Beitrag:
Solange deine biologische Vaterschaft nicht zweifelsfrei feststeht, unterschreibe gar nichts, was im Entferntesten mit dem Kind zu tun haben könnte; insbesondere Anerkennung der Vaterschaft!

Was die Höhe des zu leistenden KU angeht, hängt dies in erster Linie von Deinem Einkommen ab; wird aber erst relevant oder spruchreif, wenn Deine Vaterschaft nach Geburt des Kindes festgestellt wird.

Grüssung
Marco

P.S. und um Deine Frage  zu beantworten:

Was passiert, wenn ich nach der Vaterschaftsanerkennung zum Notar gehe und eine Titulierung in höhe von 180 - 200 € beantrage.

Wenn die Gegenseite meint, es wäre mehr zu holen, könnte um die Differenz gestritten bis hin zu geklagt werden.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 12:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wenn dein bereinigtes Nettoeinkommen tatsächlich bei ca. 1.000,- + 200,- = 1.200,-€ liegt, wirst du Mühe haben, mit weniger als 225,-€ pro Monat davon zu kommen.

Und die Neigung von JA und Justiz auch noch den letzten Tropfen aus dir raus zu kochen ist recht ausgeprägt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 12:32
(@juliuscesar)
Schon was gesagt Registriert

Bin der Vater. Es war keine SMS von einer flüchtigen Beziehung. Das Kind war geplant. Dass ich nicht als Vater geplant war habe ich nachdem es zu spät war gemerkt.
Mit Jahresnetto komme ich auch bereinigt  auf die 1200 €. Könnte Riesterrente beantragen, dann vermutlich nicht mehr, aber Ihr wisst besser als ich, dass sich daruch nichts am KUBetrag ändern würde.
Es heisst DDT ist nur eine Empfehlung, das JA und Familienrecht hält sich dran. Aber der SB ist auch eine Empfehlung die scheinbar oft von Gerichten und JA übersehen wird.
Denn ein KU Zahler kann wenn er es möchte das 10 Fache verdienen.
Und wenn ich meine Exfreundin wäre, ich würde jemanden finden der dumm genug ist mich zu schwängern, ich wäre zufrieden wenn er 180 € zahlen würde.
Hätte mehr fürs Kind als dem Dummen zu Leben bleibt und würde bestimmt nicht wegen 30 € vors Gericht gehen.
Deshalb habe ich gefragt wer das enscheidet, das JA oder die Mutter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2012 00:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deshalb habe ich gefragt wer das enscheidet, das JA oder die Mutter.

Weder noch.
Zunächst entscheidest du, wieviel du titulieren lassen möchtest, dann entscheiden Mutter oder ggf. das JA ob ihnen das reicht oder ob sie dich verklagen wollen und dann entscheidet ein Richter, was du wirklich bezahlen sollst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 00:54
(@juliuscesar)
Schon was gesagt Registriert

Beppo,
was meinst du mit  ( Mutter oder ggf. das JA )
Was hat die Mutter mit JA zu tun, falls dem Vater klar ist das er so oder so zahlen muss ?
Ist die Mutter verpflichet oder wird es der Mutter empfohlen nach der Geburt zum JA zu gehen ?
Was passiert nach der Geburt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2012 01:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

KU einzutreiben ist eigentlich Aufgabe der Mutter.
Sie kann aber beim JA eine Beistandsschaft beantragen.
Dann nehmen die ihr die Arbeit ab.

Auch die können aber nur fordern und nicht entscheiden.
Tun aber gerne so, als hätten sie auch was zu entscheiden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 01:20
(@juliuscesar)
Schon was gesagt Registriert

Sehe kein Ausweg, so wie ich es verstanden habe ünterschtützt das Gesetz nur die Mütter.
Danke für Eure Antworten und  Ratschläge .
Thma beendet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2012 01:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mpin

Keine Ahnung, wie Du isoliert zu dieser Auffassung kommst, daß das Gesetz nur die KM unterstützt, ohne auch nur in Erwägung zu ziehen, grundlegende Dinge zu klären. Ebenso ist mir schleierhaft, wie Du wegen ca. 40€ hier den Aufstand probst, ohne die zuvor angesprochenen "grundlegenden Dinge" auch nur ansatzweise in Betracht zu ziehen. Wenn Du Dir also absolut (warum auch immer) sicher bist, der Vater des Kindes zu sein, warum solltest Du "besser" gestellt werden als andere Väter? Du gibst nicht mal Gründe an und bist auch nicht bereit, Erklärungen zu liefern, ausser die Deiner angeblichen Sicherheit/Überzeugung. Was bitte soll man davon halten? Bist Du auch ansonsten so? Wenn ja, wieso fragst Du überhaupt hier nach?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 02:05




(@juliuscesar)
Schon was gesagt Registriert

Oldie.
Ich versuche es Dir zu erklären. Ich probe keinen Aufstand wollte mich nur informieren. Falls Du Vater eines Kindes bist, schwer arbeiten gehst und Dir weniger als 400 € nach Abzug Deiner Fixkosten bleiben.
Und mit Fixkosten meine ich nicht Hypotheken für ein Haus und Garten eine Yacht oder sonst was, sondern Miete, Strom, Telefon/Internet, GEZ und KFZ Versicherung.
Dann aber wirklich nur dann würdest Du verstehen warum 40 € eine Rolle spielen.
Gründe habe ich genannt z.b " Dass ich nicht als Vater geplant war habe ich zu spät gemerkt " Was soll ich noch erzählen.
Interessiert das Ja oder den Richter warum sich meine Ex von mir getrennt hat ? Wenn nicht dann brauche ich es hier nicht zu schreiben.
Ich bin der Meinung, dass das Gesetz nur die Mütter unterstützt, weil der Vater das Kind vielleicht alle 14 Tage sehen darf. Und sonst keine Rechte hat.
Ja Oldie ich bin ansonsten auch so.
Dank Dir weiss ich jetzt warum es in Deutschland keine Vaterlobby gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2012 03:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Julius,

Dank Dir weiss ich jetzt warum es in Deutschland keine Vaterlobby gibt.

Es steht dir jederzeit frei, eine Väterlobby nach deinen eigenen Vorstellungen ins Leben zu rufen, und somit alles viel besser zu machen als wir. Hat nur den klitzekleinen Haken, dass deine neu zu schaffende Väterbewegung bei der hierzulande vorherrschenden Großwetterlage mit "Argumenten" ...

Ich möchte " nur " 180 - 200 € zahlen, weil ich der Meinung bin, dass bei meinen Lohn 225 € zu viel sind.

... aus der Rubrik "ich möchte aber" nicht besonders weit kommen wird 😉

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 09:54
(@okina)
Rege dabei Registriert

An deiner Stelle würde ich trotzdem (auch wenn du dir 100%ig sicher bist Vater zu sein) auf den Vaterschaftstest bestehen.
Selbst wenn du bist zum 18. Lebensjahr des Kindes immer nur 200 € zahlen müsstest (wird eh mehr sein), dann summiert sich das auf über 43.000 Euro.  😉

Wenn das Kind geplant war, aber du nicht als Vater, wer versichert dir dann, dass sie nicht mit einem anderem .....  :puzz:
Wenn du zu viel Geld übrig hast, dann gebe ich dir auch gern meine Kontonummer  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 11:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus JC!
Hinsichtlich Vaterschaftstest kannst Du es auch so betrachten:
Wenn KM ebenfalls sicher ist, dass Du der biol. Vater bist, dürfte sie nichts gegen einen privaten Vaterschaftstest haben (Kosten ca.  200-300 Oyro); sollte sie nicht einverstanden sein, sollten bei Dir einige rote Lampen aufleuchten ... Deine Entscheidung. 😉

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 11:31
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Muss der Kollege wenn er einen Vaterschaftstest macht die KM darum eigentlich um Erlaubnis bitten ?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 15:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Muss der Kollege wenn er einen Vaterschaftstest macht die KM darum eigentlich um Erlaubnis bitten ?

Hier in D schon, ohne Genehmigungder KM dürfte er das nicht machen und falls doch, sollte zunächst nur er das Ergebnis kennen.
Je nach Ergebnis kann er dann beurteilen, ob die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden muss, wenn KM sich weiter sträubt...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 15:40