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Titulierung auf falscher Berechnung; Brauche einen Rat!

 
(@mussdassosein)
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Hallo Forumsteilnehmer!

Der Umgang mit der Ex gestalltet sich von Woche zu Woche schwieriger. Jetzt soll der KU tituliert werden. Zur Vorgeschichte.

Habe bisher immer pünktlich und teilweise sogar über meinen Selbstbehalt hinaus, KU gezahlt. Es gab da nie Probleme und ich fühle mich diesbezüglich auch vorbehaltslos verpflichtet!

Erst kam ein Schreiben vom Anwalt der Ex in dem ich aufgefordert wurde, mein Einkommen der letzten 14 Monate zu belegen. Obwohl 14 Monate; wurde gemacht. Jetzt kommt ein Schreiben in dem der Anwalt nicht den Durchschnitt der letzten 12 Monate nimmt sondern lediglich das aktuelle Gehalt. Ferner werden fiktive Zinseinkünfte angesetzt, die so nicht stimmen und bei denen er sich auch noch "verrechnet" hat. Angesetzt wurden 3% Zinsen, sein Betrag entspricht aber mehr als 7% :knockout:
Jaja, dass Problem mit den Grundrechenarten und der Prozentrechnung.

Leider ist dieses Schreiben nicht das erste in dem ich mit aus meiner Sicht "völligem Schwachsinn" konfrontiert werde :gunman:

Mir ist klar, dass die KM die Titukierung beanspruchen kann und ich habe damit auch sogesehen kein Problem. Die Verpflichtung besteht eh auch ohne Titel. Wegen dem ganzen Ärger hätte ich aber auch nicht minder Lust, den Anwalt mal kräftig "auflaufen" zu lassen :red:

Kann mir jemand von Euch sagen was passiert, wenn die ganze Sache vor Gericht geht und herauskommt, dass der Anwalt da einen Bock geschossen hat, sprich sich total verrechnet hat?
Den Unterhalt würde ich in der Zwischenzeit selbstverständlich auch weitehin in "richtiger" Höhe zahlen!

Wie sieht es dann mit den Kosten für einen solchen Prozess aus? Vom Grundsatz her ist der Prozess ja i.O., die Fakten - die wie gesagt nachweislich falsch sind - waren jedoch der Auslöser und diese Fakten hat der Anwalt der Ex zu vertreten!

Für die Titulierung wurde mir eine Frist bis Ende des Monats gesetzt sonst wird geklagt! Gibt es eine Möglichkeit diese Frist zu velängern? Bin derzeit beruflich ziemlich eingespannt. Wie bereit erwähnt, KU in der richtigen Höhe würde auch ohne Titel weiterhin gezahlt werden.

Viele Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir aber ein wenig weiterhelfen.

Ein "immer mehr" frustrierter Vater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2005 17:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es ist doch klar, dass der RA mehr will und in die Berechnung "strittige" Beträge einbezieht - er verdient damit Geld. Und wenn du das vorbehaltlos akzeptiert, ist das doch prima. Ich sehe daher fast keine Möglichkeit zur Vermeidung eines Verfahrens, es sei denn, deine Ex wäre gesprächsbereit.

Du kannst auch der Gegenseite anbieten, eine JA-Urkunde zu zeichnen auf Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse.

Die Prozesskosten würden sich bei Vorliegen einer JA-Urkunde übrigens reduzieren, weil nur der Mehrbetrag den Steitwert bestimmt. Es könnte sein, dass das Engagement des gegn. RA sich dann etwas reduziert.

Es wird im Falle eines Prozesses so laufen, dass die Gegenseite einen Antrag auf Gewährung von PKH stellen wird und für den Fall der Gewährung Klage auf Festsetzung zur Zahlung von KU. Dem Antrag auf PKH kannst du entgegentreten und deine Argumente vorbringen. Ob's das Gericht beeindruckt, steht auf einem anderen Blatt.

Eine Möglichkeit der Gristverlängerung besteht nur, wenn die Gegenseite deinem Vorschlag zustimmt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2005 17:12
(@mussdassosein)
Schon was gesagt Registriert

Moin Deep!

Danke für die schnelle Antwort. Das schlimme an der Sache ist, dass selbst wenn der RA wenigstens die Grundrechenarten und Prozentrechnung beherschen würde, er nicht in die Stufe kommt die überhaupt erst interessant ist!

Trotzdem soll er dass dann einfach vor Gericht bringen können und ich habe die Kosten zu tragen?

Muss ich mich an das JA wenden und die Urkunde beantragen? Wie würde das JA wohl reagieren, wenn ich nachweise, dass die Berechnugn völliger Quatsch ist?

PKH wird die Gegenseite sicherlich nicht beantragen. Meine Ex ist "gestopft" und würde bei Offenlegung Ihrer finanziellen Situation belächelt und nach Hause geschickt werden.

Trotzdem nochmal die Frage, wie ein Gericht einen Prozess überhaupt erst zulassen kann wenn offensichtlich ist, dass die Grundlage dafür nachweislich völlig falsch ist?

Sollte ich dann dem Anwalt nicht besser schreiben und Ihm den Unsinn den er da verzapft hat vor Augen führen? Gleichzeitig Ihm mitteilen, dass er einen Titel haben kann aber nur auf Basis der Fakten?
Gleichzeitig JA involvieren, alles offenlegen und mitteilen, Urkunde jederzeit auf Basis der Realität und nicht auf Basis der "falschen" Berechnung? Mehr kann ich doch nicht machen!?!?

Warum dieses Generve wegen dem schnöden Mammon. Wie der Nick schon sagt "mussdassosein".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2005 17:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

dem RA ist es doch egal. Und wenn der Richter in der Verhandlung ihm eine Watschn gibt, juckt ihn das nicht sonderlich.

Geht der Prozess als Vergleich aus (wovon ich auf das Schärfste abrate in Unterhaltssachen!!!) trägt jeder seine Kosten und die Gerichtskosten hälftig. Du hast auch die Möglichkeit, dich selbst zu verteidigen. Aber bitte nur, wenn du wirklich ausreichend fit bist im Thema.

Die Gewährung von PKH ist an diverse Einnahmen und Ausgaben geknüpft, Und nicht zwangsläufig muss eine als Altersversorgung deklarierte Vermögenssituation angeknabbert werden. Dahingestellt lasse ich, ob der PKH-Antrag alle relevanten Merkmale beinhaltet. Dir wird er eh nicht gezeigt, folglich kannst du deine Zweifel nicht substantiieren.

Ob ein Schreiben an den RA was nützt, weiß ich nicht. Ein Versuch wäre es wert. Das JA tituliert das, was du als Titel zu zeichnen beabsichtigst. Die Kosten hierfür sind Null Komma Null Null.

DeepThought

[Editiert am 9/7/2005 von DeepThought]

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AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2005 18:11
(@mussdassosein)
Schon was gesagt Registriert

Hi Deep!

Ja das mit der l.m.a.A. Mentalität hält immer mehr Einzug. Den RA scheint wirklich alles egal zu sein, sonst hätte der einen solchen Mist nicht verzapft. Aber egal, Kohle bekommt er ja; von wem denn dann auch immer 😛

Werd dann mal ein Schreiben an den RA fertig machen und Ihm mal rechnen beibringen. Das ganze geht dann als Kopie auch gleich an das JA mit dem Hinweis, dass einem Titel nichts im Wege steht. Mehr kann ich dann nicht machen. Ich habe aber die Möglichkeit aufzuzeigen, dass ich alles versucht habe! Mal sehen, ob ich danach wieder ein Schreiben mit juristischen "Spitzfindigkeiten" erhalte.

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate kommt bei mir auch ALG II zum tragen. Weißt Du, ob die Zahlung für Unterkunft und Heizung voll als "Einkommen" mit berechnet wird?

Ein frustrierter Vater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2005 20:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, mit ALG II ist es so eine Sache. Wenn du jetzt in Lohn und Brot stehst, wird man sich nur auf deinen aktuellen Verdienst berufen und das zu recht.

Das Schreiben an das JA kannst du dir sparen. Es interessiert die schlicht nicht. Entweder du gehst da hin und titulierst oder lässt sie in Ruhe.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2005 21:43
(@mussdassosein)
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Naja, mit ALG II ist es so eine Sache. Wenn du jetzt in Lohn und Brot stehst, wird man sich nur auf deinen aktuellen Verdienst berufen und das zu recht.

Wieso zu Recht?? Ich hatte Alhi bezogen, einen Monat ALG II und stehe nun wieder in Lohn und Brot. Es kann doch nicht so getan werden, als ob ich seit jeh her immer so viel verdient habe wie momentan.

Wieso sollte die Berechnung also nur auf dem aktuellen Verdienst und das auch noch "zu recht" erfolgen? Dies mal ungeachtet der Tatsache, dass auch in einem solchen Fall die Einkommesgruppe die der RA "anstrebt" nicht erreicht wird!

Ein frustrierter Vater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2005 22:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, Arbeitslosigkeit zählt für 6 Monate als vorübergehend, also nicht unterhaltsrelevant. ALG II besagt, dass du mind. 12 Monate arbeitslos warst, jetzt aber deine Schaffenskraft wieder einen Abnehmer gefunden hat. Und diesen Verdienst wirst du ja (ich wünsche es dir von Herzen) weiterhin haben. Folgerichtig wird die Zeit des geringen Verdienstes unberücksichtigt gelassen. Du dürftest eigentlich auch während des ALG II-Bezuges keinen Unterhalt bezahlt haben.

Nun kommt bei mir allerdings die Frage hoch, ob du nur für zukünftigen KU in Anspruch genommen werden solst oder evtl. auch noch für zurückliegenden?

DeepThought

[Editiert am 9/7/2005 von DeepThought]

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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2005 22:24
(@mussdassosein)
Schon was gesagt Registriert

Naja, Arbeitslosigkeit zählt für 6 Monate als vorübergehend, also nicht unterhaltsrelevant. ALG II besagt, dass du mind. 12 Monate arbeitslos warst, jetzt aber deine Schaffenskraft wieder einen Abnehmer gefunden hat. Und diesen Verdienst wirst du ja (ich wünsche es dir von Herzen) weiterhin haben. Folgerichtig wird die Zeit des geringen Verdienstes unberücksichtigt gelassen.

Danke für die Erklärung und die guten Wünsche. Auch ich hoffe natürlich, dass mir mein neuer Job noch lange erhalten bleibt. Was sonst auf mich zu kommt, besonders wenn Du über kein "entsprechendes" Einkommen verfügst, habe ich nach der Trennung bitter erfahren müssen! Speziell wenn sich die Ex nicht an Vereinbarungen hält.

Du dürftest eigentlich auch während des ALG II-Bezuges keinen Unterhalt bezahlt haben.

Hab ich auch nicht; war finanziell eh nicht möglich. Während des Bezuges von Alhi habe ich aber knapp 120,- € mehr bezahlt als ich unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes hätte zahlen sollen/müssen.

Nun kommt bei mir allerdings die Frage hoch, ob du nur für zukünftigen KU in Anspruch genommen werden solst oder evtl. auch noch für zurückliegenden?

Nein; die Berechnung erfolgt bzw. erfolgte für die "Zukunft" und die Titulierung soll mit Wirkung August erstellt werden.

Ein frustrierter Vater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2005 23:02
(@mussdassosein)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ha da doch noch eine Frage, die mir gerade beim erstellen des Schreibens an den "netten" RA meiner Ex in den Sinn gekommen ist.

Zinseinkünfte sind bei mir in der Tat vorhanden. Jedoch erst seit dem letztem Monat. Sind die monatlichen Zinseinkünfte in voller Höhe meinem Einkommen zuzurechenen oder müsste - zumindest für dieses Jahr - ein Mittelwert für 12 Monate gebildet werden?

Danke für Eure Hilfe!

Ein frustrierter Vater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2005 14:24