Hallo zusammen,
bei mir liegt ein Mangelfall vor. 221,-€ soll ich nun titulieren lassen.
Das JA stelle mir nun eine Urkunde aus, in der von "100% vom Regelsatz" die Rede war.
Dieses habe ich abgelent und bat um Abänderung. Wiederwillig wurde das dann auch gemacht.
Bzgl. der Laufzeit heißt es "bis zur Volljährigkeit" - Hier bat ich um Änderung in "24 Monate" - Da stellt sich nun das JA quer.
Des weiteren erhöht sich ja ab 01.01.2010 das Kindergeld....
Meine Fragen sind nun:
-Ist es mein Recht die Laufzeit festzulegen, oder muß ein Titel immer bis zur Volljährigkeit laufen?
Hier sagte das JA, dass ich dann wohl mit einer Abänderungsklage rechnen muß...
- Kann ich in Anbetracht der kommenden Kindergelderhöhung einen Titel gleich über 211,-€ ausstellen lassen?
Gruß
John
Hallo John,
Frage: Warum solltest du die 10 € abziehen dürfen, wenn du noch unterhalb des Mindestunterhalts liegst?
-Ist es mein Recht die Laufzeit festzulegen, oder muß ein Titel immer bis zur Volljährigkeit laufen?
Grundsätzlich kannst du bestimmen, was in dem Titel steht, auch eine zeitliche Begrenzung. Was du nicht mehr umgehen kannst sind die dynamischen Titel. Wenn du 2 Jahre willst, kann es aber durchaus sein, das eine Klage auf einen unbegrenzten Titel durchgeht und du dann ohne jegliche Begrenzung dastehst.
- Kann ich in Anbetracht der kommenden Kindergelderhöhung einen Titel gleich über 211,-€ ausstellen lassen?
Nein, erstens ist das KG bis zum 31.12 2009 eben noch nicht erhöht, zweitens ist es ja noch nicht beschlossen, das die Erhöhung tatsächlich kommt und drittens zahlst du ja nicht den Mindestunterhalt und mit Erhöhung des KG wird es auch eine, wie auch immer geartete, Erhöhung des Mindestunterhalts geben, wodurch sie die Spanne bei dir ja noch vergrößert.
Tina
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin John,
Das JA kann dich zu gar keinem Titel zwingen. Im Zweifelsfall müssen die klagen und nicht du.
Du entscheidest, was im Titel stehen soll und die müssen das beurkunden.
Wenn du dich mit denen nicht absabbeln willst, gehst du eben zum Notar und lässt den deinen Titel beurkunden. Wenn ihnen das nicht gefällt müssen die klagen und nicht du.
Das gilt aber nur, wenn es noch keinen Titel gibt!
Das Wörtchen "Abänderungsklage" irritiert mich an der Stelle etwas.
Gibt es bereits einen Titel?
Die KG Erhöhung, bzw. die Erhöhung des Existenzminimums zum 1.1.2010 führt übrigens keineswegs zu einer Reduzierung der KU-Zahlbeträge!
Vielmehr wird vermutlich der Tabellenbetrag um ca. 17% erhöht. In deinem Fall wären das ca. 40,-€ mehr.
Der Zahlbetrag stiege dann trotz KG-Erhöhung um 30,- €
Vor dem Hintergrund könnte es sich lohnen, den Titel noch jetzt und zwar statisch erstellen zu lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
okay - Danke für Eure Antworten!
