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Titel beim Jugendamt

 
(@papa-2005)
Schon was gesagt Registriert

Hy Leute, ich brauche ein Bisschen Hilfe bzw. Beratung. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ???
Zu meiner Geschichte: Nach langer Ruhe in dem Krieg zwischen meiner Ex und mir gibt es nun etwas neues !
Sie möchte nun, dass ich beim Jugendamt einen Titel erstellen lasse. Zuerst habe ich mich gefragt, warum sie das möchte und fand es eigentlich harmlos, dass sie dies von mir fordert. Doch dann habe ich gehört, dass sich meine Ex damit absichern möchte, gegen meine Zahlungsunfähigkeit. Auch habe ich gelesen, dass man in diesem Falle Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommt oder der Vollstreckungsbeamte auftaucht, der dann meinen Besitz verpfändet. Es ist ja nicht so, dass ich vorhabe nicht zu zahlen, aber warum geht meine Ex diesen Weg übers Jugendamt ??? Vom Gesetz her bin ich doch sowieso dazu verpflichtet Alimente für meine Tochter zu zahlen, reicht das nicht als Absicherung ??? Warum dieser ominöse Titel ???
Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht oder kann mir ein paar tipps geben, was ich machen, bzw. beachten sollte ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 12:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was hat denn die KM genau gefordert?

Grundsätzlich: du bist verpflichtet, sofern der andere Elternteil dies wünscht, einen Unterhaltstitel über den fälligen Kindesunterhalt erstellen zu lassen.

Ja, damit kann sie pfänden, wenn du nicht zahlst.
Ja, der gilt auch wenn du arbeitslos wirst; dies wird vom Gesetzgeber als vorübergehend gesehen und du kannst dann frühestens nach 6 Monaten die Abänderung beantragen/klagen.

Wichtig: genau rechnen nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen musst und auch nur dies titulieren lassen.
Ebenfalls bis zum 18. Geburtstag befristen (ab da sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig).

Beurkunden kann auch ein Notar (ist dann aber nicht kostenfrei).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 12:26