Hallo,
ich habe nach allen Berechnungen von dem Jugendamt aus dem Süden den Bescheid bekommen das ich 250 Euro für meinen Sohn zahlen soll der 13 Jahre alt ist. Das Ja fordert nun, dass ich bei meinen JA vor Ort einen Titel kostenlos schaffen soll.
Das mache ich gerne über die Summe. Aber jemand aus der Gruppe sagte mal, dass ich den Passus bis zum 18.Lebensjahr mit einsetzen lassen sollte.
Wie kann ich das am Besten formulieren lassen?
Vielen Dank
Kommt drauf an, wie das Jugendamt formuliert. Irgendwo steht meistens: "hiermit verpflichte ich mich an... einen Betrag über ... jeweils zum ... zu zahlen." Da könntest du einfügen: "befristet bis zum ..."
…was aber zur Folge haben kann, dass der Titel nicht anerkannt wird. Laut Rechtssprechung hat Euer Sohn einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel.
…was aber zur Folge haben kann, dass der Titel nicht anerkannt wird. Laut Rechtssprechung hat Euer Sohn einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel.
Kommt drauf an, da mein Sohn mit 13 Jahren die komplette Sicht schon vom Leben verloren hat Dank der Mutter. Er geht unregelmäßig auf eine Schule mit Förderbedarf. Zu meiner Zeit sagte man Sonderschule.
Er hat keine sozialen Kontakten und ist meist über die Großeltern isoliert.
Es geht darum, so wie die aktuelle Entwicklung ist, dass er nie eine Ausbildung machen wird. Ich kann alle Bemühungen und Hilfen meiner Seite nachweisen und möchte einfach so sicherstellen das mit 18 Jahren, die Unterhaltspflicht noch einmal neu kontrolliert wird.
Geh zum Notar und lass es dort titulieren, so wie du es haben möchtest. Wenn die Befristung irgendwem nicht passt, kann er es sagen und dann kannst du immer noch reagieren. Muss man aber nicht aus vorauseilendem Gehorsam tun.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
So, vielen Dank für die Infos. Das JA vor Ort hat mir gut geholfen, scheinbar nicht alle JA schlimm.
Also der Titel ist befristet bis zum 18.Lebensjahr des Kindes und das dortige JA hat es akzeptiert.
Also heisst es ja, dass ab dem 18.Lebensjahr das Kind den UH selbst beantragen muss, wenn noch keine Ausbildung angefangen wurde etc? Und das das Geld der Mutter die 4fach so viel wir icb verdiene herangezogen wird?
Hallo,
egal ob der Titel befristet ist oder nicht, die Unterhaltspflicht erlischt nicht mit dem 18. Geburtstag des Kindes sondern geht bis zum Ende der 1. berufsqualifizierenden Ausbildung.
Der Vorteil der Befristung des Titels ist, dass er automatisch endet und Du Dich nicht um die Harausgabe kümmern musst.
Aber mit der Vollendung des 18. Lebensjahr ist Dein Ansprechpartner nur noch das Kind. Das Kind muss seine Bedürftigkeit nachweisen und die Berechnung des Unterhalts organisieren.
Weiterhin sind beide Eltern unterhaltspflichtig, dabei berechnet sich ja nach Situation der Unterhaltsanspruch entweder aus der addierten Summe beider Einkommen oder ist pauschaliert.
VG Susi
Hallo Tom,
zwei Dinge:
Also heisst es ja, dass ab dem 18.Lebensjahr das Kind den UH selbst beantragen muss, wenn noch keine Ausbildung angefangen wurde etc?
Nur zur Klarstellung: Eine Unterhaltspflicht kann ggf. auch noch während der Ausbildung bestehen, wenn es sich um einen niedrig bezahlten Ausbildungsplatz handelt.
Und das das Geld der Mutter die 4fach so viel wir icb verdiene herangezogen wird?
Äh, war das jetzt nur so dahin gesagt, oder ist es tatsächlich aktuell so, dass die Mutter viermal so viel Geld verdient wie du? In dem Fall wären wir nämlich durchaus in dem Bereich, wo man auch mal darüber hätte reden können, ob bei einem derartigen Einkommensgefälle überhaupt noch eine Unterhaltspflicht deinerseits besteht!?!
Allerdings hat sich diese Frage inzwischen erledigt, weil du ja gerade eben erst "freiwillig" einen Titel unterschrieben hast.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
egal ob der Titel befristet ist oder nicht, die Unterhaltspflicht erlischt nicht mit dem 18. Geburtstag des Kindes sondern geht bis zum Ende der 1. berufsqualifizierenden Ausbildung.
Der Vorteil der Befristung des Titels ist, dass er automatisch endet und Du Dich nicht um die Harausgabe kümmern musst.Aber mit der Vollendung des 18. Lebensjahr ist Dein Ansprechpartner nur noch das Kind. Das Kind muss seine Bedürftigkeit nachweisen und die Berechnung des Unterhalts organisieren.
Weiterhin sind beide Eltern unterhaltspflichtig, dabei berechnet sich ja nach Situation der Unterhaltsanspruch entweder aus der addierten Summe beider Einkommen oder ist pauschaliert.VG Susi
Genau das war mein Ziel gewesen. Da icb keinen Kontakt zu meinem Sohn bekomme bzw. und nach dem 18.Geburtstag muss er sich selber drum kümmern und darum ging es mir.
Mir war klar, dass meine Unterhaltspflicht nicht mit dem 18.Lebensjahr erlischt aber dann wird auch an die Mutter rangetreten und das wird sich jemand dann genau überlegen.
Ne, wieso? Es ist nicht selten so, dass Mama sich um alles kümmert. Mutter geht zum Anwalt, Kind unterschreibt nur ein paar Dokumente und ab da läuft alles über den Rechtsbeistand. Der Unterhalt nach Volljährigkeit ist kein Garant dafür, dass das Kind Kontakt mit dir aufnimmt. Ggf. kann das auch noch das Jugendamt zumindest "beratend" regeln, wenn es dir dann Briefe schreibt und dich zur Offenlegung auffordert.
Ne, wieso? Es ist nicht selten so, dass Mama sich um alles kümmert. Mutter geht zum Anwalt, Kind unterschreibt nur ein paar Dokumente und ab da läuft alles über den Rechtsbeistand. Der Unterhalt nach Volljährigkeit ist kein Garant dafür, dass das Kind Kontakt mit dir aufnimmt. Ggf. kann das auch noch das Jugendamt zumindest "beratend" regeln, wenn es dir dann Briefe schreibt und dich zur Offenlegung auffordert.
Noch einmal es geht mir darum, dass das Kind es sich ab 18 deutlich überlegt seinen Anspruch durchzusetzen, da es dann dje Einkünfte auch der Mutter rangezogen werden und das möchte das Kind bzw die Mutter mit Sicherheit nicht.
Natürlich ist es keine Gewissheit, ob mein Sohn mit 18.Jahren persönlich das alles in die Wege leitet aber es wird so ausgehen, dass sich nicnt gekümmert wird, da es nicht ums Geld geht, sondern um Entziehung was über Jahre gut klappte.
Äh, war das jetzt nur so dahin gesagt, oder ist es tatsächlich aktuell so, dass die Mutter viermal so viel Geld verdient wie du?
In diesem Forum hat er mehrfach von einem hohen Einkommen der Mutter geschrieben. Entsprechenden Rückfragen ist er ausgewichen. Er wurde auch ermuntert, von der Mutter Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse zu verlangen. Auch darauf erfolgte von ihm keine Reaktion.
Möglicherweise hätte er schon länger gar keinen Unterhalt zahlen müssen.
Nun hat er (leider) beurkunden lassen.
Hier kann er sich jedenfalls nicht beschweren.
Hallo,
der Wunsch, dass das Kind mit Dir Kontakt aufnimmt, wenn es 18 ist, kann ich verstehen, es muss aber keinesfalls funktionieren. Zum einen weil das Kind zum Anwalt gehen kann, der sich dann kümmert oder aber auch zum JA, dass ihn u.U. sogar bei der Anforderung der Unterlagen unterstützt.
Auch die Sache, dass er sich überlegen wird an die Mutter heranzutreten ist richtig, aber nicht zwingend, wenn er halt nur Deinen Anteil nimmt und die Mutter frei stellt indem sie halt den Unterhalt in Form von Kost und Logis erbringt.
VG Susi
Um den Anteil zu berechnen muss die Mutter aber dennoch ihre Einkünfte offenlegen. Ob die Mutter ihren Anteil in Bar oder Naturalien erbringt, kann dem TE egal sein. Aber ob ihr Anteil 20% oder 80% des Gesamtanspruchs beträgt, nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."