Titel auf Unterhalt
 
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Titel auf Unterhalt

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(@michlar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

bin völlig neu und heute erst über google hierher gestolpert. Das was ich bisher gelesen habe ist erschreckend aber daran sehe ich das ich immer noch an das gute geglaubt habe. Aber nach Jahren ist es selbst mir zu viel geworden und muß endlich aktiv werden und nicht immer nur hinnehmen.

Aber hier erst mal eine Frage die mich grade beschäftigt. Meine EX will das ich beim Jugendamt einen Titel  einhole, warum auch immer da ich seit der Trennung vor 4 Jahren jeden Monat pünktlich KU zahle. Was bedeutet das und bin ich dazu verpflichtet?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2007 16:57
 Uli
(@Uli)

Hallo Michlar,

herzlich willkommen bei uns!

Deine Ex hat Recht. Sie Anspruch auf einen Titel, auch wenn Du immer pünktlich zahlst. Wenn Du den Titel zeichnest, so achte jedoch darauf, dass Du einen statischen Titel (einen der sich nicht automatisch mit den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle anpasst) wählst und dass Du den Titel bis zum 18. LJ des Kindes begrenzt. Die Jugendamtsmitarbeiter werden Dir etas anderes verkaufen wollen. Das brauchst Du aber nicht anzunehmen!!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 17:01
(@michlar)
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Danke für die Antwort was bedeutet das für mich hab ich dadurch irgendwelche Nachteile?

Das war ja auch nur die Spitze vom Eisberg was grade aktuell ist das geht ja noch weiter wegen Umgangsrecht u.s.w aber ich sehe schon ich werde hier Stammgast hätte ich die Seite früher gekannt, wäre mir wohl vieles erspart geblieben aber ich sehe es jetzt so besser zu spät wehren als nie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2007 17:08
 Uli
(@Uli)

Danke für die Antwort was bedeutet das für mich hab ich dadurch irgendwelche Nachteile?

Na ja, wenn Du mal nicht pünktlich zahlen solltest, könnte Dein Gehalt gepfändet werden. Aber auch das überlebt man - habe ich auch schon ein paar mal durch.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 17:12
(@michlar)
Schon was gesagt Registriert

Dann frag ich mich nur was sie aufeinmal dazu bewegt das zu wollen da ich noch nie in den 4 Jahren in verzug war, wahrscheinlich wieder nur reine Schikane. Was bedeutet statischer Titel? Das nächste ist, meine EX hat mir fast drei Jahre den Kontakt verwehrt bis letztes Jahr Oktober wo mir das Gericht noch das Sorgerecht entzogen hat wegen der großen wohnlichen Distanz (Stuttgart-Berlin) und den verhärteten Fronten zwischen mir und meiner Ex. Aber gleichzeitig ist das Umgangsrecht gerichtlich geregelt worden. Jeden Sonntag 10Uhr im Wechsel telefonieren und wegen der großen Entfernung 3 Besuche: Zwei davon war ich jetzt in Berlin und der nächste kommt die kleine Ostern eine Woche zu mir. Weiter ist nichts schriftlich festgehalten jetzt habe ich natürlich Angst das ich die kleine danach wieder entzogen kriege. Kann ich das irgendwo weiter regeln lassen? Weil an die vereinbarung jeden Sonntag im Wechsel tel. hat sie sich auch nicht gehalten sondern mich gebeten unter der Woche zu tel. da sich ihr neuer Lebensgefährte dadurch gestört fühle und ich Idiot mal wieder ja gesagt habe des Friedens willen was aber sehr schwierig ist da ich fast täglich von 7-20:00 arbeite und dadurch keine Regelmäßigkeit da ist. Kann ich trotzdem auf Sonntagstel. bestehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2007 17:46
(@michlar)
Schon was gesagt Registriert

Sorry das alles so durcheinander ist aber in mir dreht sich alles und teil mich grad eigentlich das erste mal mit und bring da grad noch keine Struktur rein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2007 17:49
 Uli
(@Uli)

Hallo Michlar,

Du hast ein Urteil in der Hand und darauf kannst Du bauen!. Ich denke mal, dass die Befindlichkeit des neuen LG das Aushalten sollte, wenn Du hin und wieder mal mit Deinem Kind sprichst.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 18:01
(@michlar)
Schon was gesagt Registriert

Kann ich das Umgangsrecht irgendwo weiter regeln lassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2007 18:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus michlar!

Kann ich trotzdem auf Sonntagstel. bestehen?

Ja, Du kannst und Du darfst, Du hast ja eine gerichtliche Umgangsregelung.
Wenns ihrem LG stört, kann es nicht Dein Problem oder das Deines Kindes sein. Beide Elternteile sind angehalten, die Vereinbarung zur Umgangsregelung umzusetzen (elterliche Sorge).
An Deiner Stelle würde ich EX mal ´ne Ansage machen, wo der Hammer hängt. Lass sie mit ihren Bitten auch mal abblitzen, sonst tanzt sie Dir ewig auf der Nase rum!

Zum Hintergrund des geforderten Titels:
vielleicht ist Madamme der Meinung, Du zahlst zu wenig?

Uli hat Dir schon geschrieben, was statisch bedeutet...der KU-Satz ändert sich erst mal nicht.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 18:08
(@michlar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die Umgangsregelung ist aber leider nur bis zum Ostertermin geregelt da die Richterin der Meinung war das wir das danach alleine auf die Reihe kriegen da es der Frau aber nur darum geht mir das Leben schwer zu machen und nicht das wohl des Kindes sehe ich die Zeit danach echt gefährdet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2007 18:27




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nur 'ne Idee, weswegen die Ex "plötzlich" einen Titel haben möchte: Vielleicht hat sie ergänzende Leistungen beim Staat beantragt (z.B. ALG-II). Und der Staat will einen Titel sehen, da nur so die Berücksichtigung auf rechtlich sicheren Beinen steht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 18:29
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach zusammen,

@ Deep,

bei meinem ALG II Antrag reichte aber auch ein gerichtl. Vergleich.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 18:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Titel sind:

  • Urteil
  • Beschluss
  • Vergleich
  • Notarurkunde

...kann sky ergänzen, wenn sie Lust hat

Und michlar hat nix davon - deshalb der Gedanke, weswegen die Ex "plötzlich" so scharf drauf ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 18:46
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

die Umgangsregelung ist aber leider nur bis zum Ostertermin geregelt da die Richterin der Meinung war das wir das danach alleine auf die Reihe kriegen da es der Frau aber nur darum geht mir das Leben schwer zu machen und nicht das wohl des Kindes sehe ich die Zeit danach echt gefährdet.

Wenn der Umgang nur bis Ostern geregelt und eine einvernehmliche Lösung für die Zukunft nicht in Sicht ist, wirst Du beim zuständigen FamG erneut Antrag auf Umgangsregelung stellen müssen. Und zwar schnell.

Und halt der Kindesmutter DIES und DAS mal unter die Nase.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 19:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

OffTopic
Servus Uli,

Wenn Du den Titel zeichnest, so achte jedoch darauf, dass Du einen statischen Titel ...wählst

Welchen Vorteil bringt das?
Ich meine, das JA wird sich schon melden,wenn sich z.B. die Werte der DT ändern, dann muß ein neuer Titel ausgestellt werden, oder?

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 12:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der JA Titel ist freiwillig und nach Maßgabe des Unterhaltsverpflichteten kommentarlos vom Urkundsbeamten zu fertigen. Wenn's dem Unterhaltsberechtigten (irgendwann) nicht passt, muss der klagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 18.01.2007 12:26
(@michlar)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich hab grad in einem anderen Beitrag was mit Umgangsbetrag bei der Unterhaltsberechnung gelesen. Wie sieht das genau aus? Wenn ich mein Kind sehen will muß ich von Stuttgart nach Berlin mit Übernachtung im Hotel wird sowas mit eingerechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 12:29
(@michlar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep-Thought,

sorry blick ich nicht so ganz das heißt wenn ich den Titel nicht machen will brauch ich das nicht und meine Ex muß wenn sie darauf besteht das ganze einklagen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 12:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lies noch mal Uli's Antwort ganz oben.  😉

Ich meine, deine Ex will den Titel. Und dann hast du das zu machen. Allerdings kannst du bei einer JA-Urkunde selbst bestimmen, was rein soll. Machst du keine JA-Urkunde, wird die Ex klagen und du bist der Rechtsfindung durch die Gerichte ausgeliefert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 12:39
 Uli
(@Uli)

Machst du keine JA-Urkunde, wird die Ex klagen und du bist der Rechtsfindung durch die Gerichte ausgeliefert.

... und Du wirst das Ganze bezahlen!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 12:59




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