Hallo Leute,
ich muss jetzt doch noch mal fragen. Ich hatte eine ähnliche Frage schon mal gestellt.
Ich glaube mein Freund hat keinen Unterhaltstitel. Im Scheidungsurteil steht nix davon, da ist nur der Umgang geregelt.
Die Ex erhält UVG, seit 2001 für zwei Kinder (jetzt 5 und 6). Seitdem muss er regelmäßig seine Einkommensnachweise einreichen.
Ich habe mit der SA von der Unterhaltsvorschusskasse gesprochen und sie gefragt, ob er 'nen Titel hat und sie hat das verneint.
????
Geht das?
Er wurde auch nie aufgefordert, für irgendetwas zu unterschreiben.
LG von Romy
Weiß keiner 'ne Antwort?
ich weiß, ich bin ungeduldig...
Hallo RomyH,
klar geht das - wo kein Kläger, da kein Richter, da kein Titel. Und wenn Ex keine Beistandschaft eingerichtet hat, dann wird auch das JA nicht aktiv. Wundert mich allerdings, dass sie ohne anwaltliche Bemühung UVG bekommt. Ich musste jüngst bzgl UHV für Kind 2 die Klageschrift in Kopie einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
ich weiß ned, ob sie ne Beistandschaft eingerichtet hat.
Die UVG Kasse verlangt jährlich die Nachweise, aber sonst niemand.
Soweit ich weiß, hat sie das einfach beantragt. Wenn's der Anwalt gemacht hätte, dann wäre der ja wohl zuerst auf ihn zugekommen, oder?
Gruß Romy
Hallo Romy,
so lief's bei mir: Sie geht zum Jugendamt und beantragt UVG. Warum sie macht, also ob ich mich weigern würde zu zahlen oder nicht, das juckt niemanden...
(Aber deshalb wird kein Titel verlangt.)
Ich sollte auch die fehlenden Nachweise bringen, also das, was sie nicht noch von mir hatte. Ich habs dann kurzer Hand abgewendet, weil ich weiß, dass unser zuständiges JA nicht so genau ist bei der Berechnung... :gunman:
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Papa Nico,
wie, abgewendet? Du meinst dass sie kein UVG bekommen hat? Wäre ja auch ne Frechheit gewesen, da du ja brav gezahlt hast.
Romy
Hi Romy,
wie ich es schon geschrieben habe: Es interessiert niemanden (bei unserem JA), warum eine Frau UV beantragt. Das wird einfach gerechnet und gezahlt. Logisch der Mann zahlt dann zurück, sogar mit Nebenkosten etc.
Ich war dort und habe ausdrücklich (und schriftlich) erklärt, das ich Widerspruch gegen dieses Vorhaben einlege und zusammen mit meiner Noch-Frau eine verbindliche Vereinbarung bis zum Tag X abschließe. Und Gott-sei-Dank haben die den Antrag im Rundordner abgelegt. Das wars...
Ich hätte mich sonst nur besch... lassen!
Liebe Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Moin,
Wundert mich allerdings, dass sie ohne anwaltliche Bemühung UVG bekommt. Ich musste jüngst bzgl UHV für Kind 2 die Klageschrift in Kopie einreichen.
*hust*
Mein Lieber, mich wundert's grad, dass Du Dir das gefallen lässt! Seit wann müssen dem JA anwaltliche Bemühungen nachgewiesen werden? Das kann sich Kind immer noch selbst aussuchen, ob es einen Anwalt beauftragt oder das JA um die Beitreibung des KU bemüht. (aber das weisst Du doch ;-))
Aber Dich haben 'se da wohl von Anfang an auf dem Kieker, woll?
LG
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
aber wie ist das denn dann, wenn es keinen Titel und nix gibt...kann sie dann einfach in zwei Jahren, wenn der UVG ausläuft, zu ihm kommen und den KU verlangen, oder muss sie das einklagen oder wie? Er könnte ja sagen, wieso denn, 6 Jahre wollteste nx und nu auf einmal??? Oder wie ist das? Ich meine, wie funkioniert das?
LG von Romy
Hallo,
und sorry, wenn ich mich nochmal so in Erinnerung rufe, aber es wäre schön, wenn ihr aus Euren Erfahrungen berichten könntet, wie das Ganze vor sich gehen wird/könnte...
LG Romy
aber wie ist das denn dann, wenn es keinen Titel und nix gibt...kann sie dann einfach in zwei Jahren, wenn der UVG ausläuft, zu ihm kommen und den KU verlangen, oder muss sie das einklagen oder wie?
Klar kann sie das. Ich denke mal, das JA zahlt UVG, weil beim Vater nichts zu holen ist. Wenn er mal mehr verdient (darum muss er ja regelmäßig die Einkommensnachweise schicken ...), wird er vom JA wieder in die Verantwortung genommen seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.
Er könnte ja sagen, wieso denn, 6 Jahre wollteste nx und nu auf einmal??? Oder wie ist das? Ich meine, wie funkioniert das?
Sie (die EX) hat ja nie gesagt, dass sie nichts will, sondern im Gegenteil - sie holt sich das Geld, was Dein LG nicht bezahlen kann - als Vorschuss vom JA.
Julchen
editiert:
Ach, und noch was: Man braucht keinen Titel um KU zu bezahlen. KU muss immer bezahlt werden. Der Vorteil eines Titels ist, dass dort genau geregelt wird, was bis wann in welcher Höhe gezahlt wird. Ansonsten gibt es ja noch als Richtlinie die Düsseldorfer Tabelle. Ausserdem kann, wenn ein Titel besteht, dieser sogar gepfändet werden - vor allen anderen finanziellen Verpflichtungen.
[Editiert am 26/11/2004 von Julchen]
Mission impossible?
Hallo Julchen,
danke ersteinmal, für die Antwort.
Also, kein Titel zu haben ist besser, wenn ich das richtig verstehe. Die Ex wird also voraussichtlich in 2 Jahren ankommen, vermutlich über ihren Anwalt und den Unterhalt einfordern. Und das kann man auch außergerichtlich regeln. Habe ich das richtig verstanden?
Ist vermutlich die beste Variante.
Danke schön!
Gruß Romy
hallo, alle zusammen,
habe gerade ein bisschen 'gestöbert' und bin hängengeblieben, weil's mich auch betraf/betrifft.
Also, ich muss papa nico widersprechen und deep thought 'beistehen': 'mein' JA hat beim erstantrag auch verlangt, dass ich anwaltliche bemühungen (aber damals noch keine klage) nachweise und auch eine copy vom letzten brief und der negativen antwort darauf verlangt, sonst würde der antrag nicht bearbeitet.
das soll, so sagte die SA damals, sicherstellen, dass ich meine möglichkeiten erstmal ausschöpfe bevor ich zu vaddern staat renne. meine anwältin allerdings sieht das anders (was durch die realität später bestätigt wurde!!): dadurch, dass der unterhalts-(empfangs-)berechtigte anwaltlich vertreten ist, wird es für das JA leichter und billiger, sich in eine evtl. unterhaltsklage mit reinzusetzen - nämlich für lau! und ich muss die kosten dafür zumindest erstmal vorstrecken (auch für den JA-anteil), bevor ich's mir wiederholen kann.
(mir lief dabei das stichwort 'inkasso-zession' übern weg - weiss nicht, ob das tatsächlich das richtige dabei ist ... ).
nein, RomyH, einen titel gab's/gips bei uns auch nicht, hatte die KM abgelehnt zu unterschreiben. hatte aber bis jetzt (OLG/2. instanz) keine auswirkungen.
gruss an alle! schoenes wochenende!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Grds. ist kein Titel besser - für den Unterhaltsverpflichteten oder auch die Eltern, wenn sie sich denn gut verstehen.
Zum Thema Titel und dessen Geltendmachung bitte auch >dieses< Urteil beachten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ all: Gelten diese Regelungen nur bei geschiedenen/offiziell getrennten Paaren?
@all, die mein Topic gelesen haben: könnte M. auf diesem Wege auch zu Geld kommen?
Grüße, Kanga
Ich will doch nur spiel´n, ich tu doch nichts! 🙂
habe gerade ein bisschen 'gestöbert' und bin hängengeblieben, weil's mich auch betraf/betrifft.
Also, ich muss papa nico widersprechen und deep thought 'beistehen': ....
Es ist schön zu hören. dass das der offizielle Weg ein anderer ist. Aber so leid es mit tut - so ist es bei mir / unserem JA gelaufen! Erklärt natürlich auch, warum die so schnell "klein beigegeben" haben...
Nichts für ungut...
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Dazu muss Dein Schmusetiger*ganzdollgrins* ihn auf Unterhalt verklagen und vors FamGericht.
Gruß Romy
huhu,
um so einen titel (der den zu bezahlenden unterhalt rechtlich regelt,seh ich das richtig?) zu bekommen, muss ich da zum rechtsanwalt gehn oder läuft das auch ohne übers jugendamt?
und wenn keine kommunikation (und schon gar nicht über geld) mit dem ex möglich ist, ist ein titel dann eine sinnvolle geschichte oder kippe ich da gleich das kind mit dem bade aus? er weigert sich beharrlich, mir seinen tatsächlichen verdienst zur anpassung des KUs mitzuteilen.
grüßle
juno
Hallo Juno,
suche bitte mal im Forum nach dem Begriff "Titel" oder auch "Jugendamtsurkunde". Steht alles schon drin.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!