Hallo, ich bin neu hier und möchte euch kurz meinen fall schildern und hoffe ein paar hilfreiche tips zu bekommen.
ich wurde 1999 in Dänemark geschieden wo auch die hochzeit stattfand. Im Urteil steht, dass keine Partei der anderen irgendwelchen Unterhalt zu zahlen hat und meine Gattin das Sorgerecht erhält. Bezüglich KIndesunterhalt wurde im Urteil nichts festgelegt.
Mein gewöhnlicher Aufenthalt lag seit 1995 allerdings bereits wieder in Deutschland. meine exgattin verschwand mit kind wohnsitzmässig in Dänemark etwa 1999 und ist für mich nicht mehr erreichbar. Alle gesendeten Briefe an mir bekannte adressen dort kamen zurück da nicht zustellbar.
Fakt ist ich kann weder mein Umgangsrecht einfordern noch irgendwelche anderen fragen abklären.
Nun entbrannte in unserer familie die diskussion darüber ob zum einen die Scheidung in deutschland überhaupt anerkannt werden kann und ich vermutlich weiterhin noch verheiratet bin?
Desweiteren stellte sich die frage ob hier nicht vielleicht eine zeitbombe tickt bezüglich des Kindesunterhaltes seit scheidungsdatum falls sie aus welchen gründen auch immer, doch vorschuss für den unterhalt in ihrem land, zu welchem zeitpunkt auch immer, beantragt hat?
Eins meiner Familienmitglieder meint die Nachforschung ihrer adresse über die stadt dort könnte zum bumerang werden und mir einen imensen schuldenberg der Kommune bescheren bei der sie ggf. Vorschuss beantragt hat. Von 1999 bis dato wäre da sicher einiges aufgelaufen.
Mich würde nun intressieren ob so etwas theoretisch passieren könnte wenn ich weitere nachforschungen anstelle wo sie nun wohnen. Den erst wenn ich das weiss kann ich mein umgangsrecht durchsetzen.
vielen dank für eure hilfe
Hi!
Verstehe ich das richtig, dass Du JETZT 11 Jahre nach der Scheidung mal daran denkst, Dein Umgangsrecht zu fordern? Na das nenn ich flink 8)
Anwendbar ist hier das dänische Recht. Sowohl für die Eheschließung als auch für die Scheidung als auch für das Unterhaltsrecht. Das heißt, alles, was hier in D vielleicht bekannt und anwendbar ist, muss in DK nicht genauso laufen.
Hier gibts aber auch keine Experten für ausländische Rechtsgebiete. Ich würde mir einen Anwalt suchen, der sich mit dem dänischen Recht auskennt und dann danach entscheiden, wie Du vorgehst. Nur in einem würde ich mir keine Sorgen machen: Du bist rechtmäßig geschieden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Lausebackesmama nein natürlich versuche ich seit 11 jahren ein umgangsrecht zu erwirken. das lief von spontanen besuchsfahrten bis hin zum versuch durch einen RA dort in Dänemark etwas zu erreichen. das einzigste was wir in 2002 erreichen konnten war, dass sie mir einmal aktuelle bilder zusenden musste. das wars aber auch schon. Die Idee über die kommune zu gehn kam ja von mir. darauf äusserte mein bruder die bedenken bezüglich des KU.
Hallo, wenn sie in Daenemark sind, kann man versuchen sie ueber www.krak.dk zu finden. Die daenische Scheidung wird in Deutschland anerkannt. Die Gesetze bzgl. Umgangs- und Sorgerecht sind in Daenemark viel vaterfreundlicher als in Deutschland.
hallo danke für die antwort. hab tatsächlich mal auf der Seite versucht aber den Namen den ich suche erscheint dann etwa in 60 facher ausführung weil es ein typisch dänishcer Name so wie hier Müller oder Meyer ist 🙁
Hi
60 ist doch eine überschaubare Zahl. 60 mal Telefonnummern raussuchen und zum Hörer greifen ist nicht unmenschlich. Ich sage ja nicht, dass Du das an einem Tag tun müsstest. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
Kenne mich arbeitsmässig etwas in Dänemark aus. Soweit ich weiss, ist es nach dänischem Recht vollkommen statthaft auf Unterhaltszahlung beiderseitig zu verzichten, da auch von der Frau erwartet wird, für sich selbst zu sorgen. Ist ja auch mit der guten staatlichen Kinderbetreuung hier kein Problem.
Wenn doch Unterhaltszahlungen vereinbart oder angeordnet sind, sind diese in der Regel niedriger als in Deutschland.
In Dänemark ist eine Institution, die " statsforvaltningen" heisst für Scheidungs - und Familienangelegenheiten dieser Art zuständig. An diese würde ich mich wenden. Wenn du die Personnummer deiner Exfrau kennst, sollte es kein Problem für die sein, sie ausfindig zu machen.
Bei detailliereteren Fragen versuche ich gerne via private mail zu helfen.
Moin moin Kedde