Hallo Zusammen!!
mein LG hat zwei Kinder (7 + 12J.). Nun sagen ja einige OLG dass die KM wieder Teilzeit arbeiten gehen muss/kann/soll, wenn das jüngste Kind 8 ist. Bedeutet Teilzeit auch halbe Tage, oder wäre das zuviel verlangt?
Und was, wenn das Kind behindert ist, jedoch in eine Ganztagsschule geht? Wie sieht es da aus?
Hat jemand Erfahrungswerte?
Schönen Dank schon mal!
LG
Olga
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
Hallo Olga,
mit Telzeit ist schon eine Halbtagsstelle gemeint.
Nun wie sie sich rausredet, was ein behindertes Kind betrifft, will ich ja nicht erahnen.
Sicherlich ist das Kind in der Ganztagsbetreuung gut aufgehoben, aber die Mutter könnte sagen, sie wäre noch mit der Situation überfordert, wenn sie nebenbei arbeiten gehen würde.
Rein nach dem Motto, das gesunde Kind würde dann zu kurz kommen.
Also wenn ich heute so richterliche Entscheidungen sehe, würd ich sagen, die braucht evtl noch nicht arbeiten, da sie sich auf der Behinderung ihres Kindes ausruhen könnte.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
ich befürchte sowas ja auch. :exclam:
Die KM geht jetzt schon stundenweise arbeiten, was auch bei der Unterhaltsermittlung der Anwälte teilweise mit berücksichtigt wurde. Da bei meinem LG ein Mangelfall vorliegt geht es gar nicht unbedingt darum weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Sie bekommt eh nicht so viel EU. Wenn dieser ganz wegfallen würde, würde ja denk ich der KU wieder steigen. Da zahlt er im Moment weniger als DT, wg. Mangelfall eben.
Aber er zahlt auch noch jede Menge gemeinsam gemachte Schulden allein ab, an deren Abzahlung Sie sich ja wohl dann demnächst bitte beteiligen kann.
Na ja, mal sehen was sich so entwickelt.
Danke dir für deine schnelle Antwort.
LG
Olga
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
Hallo Olga,
meine RA hat mir von einer Mandantin erzählt die trotz Behinderung eines mehrfach schwerbehinderten Kindes arbeiten gehen musste als diese nicht wollte wurde ihr ein fiktives Einkommen angerechnet in der Höhe dessen was sie verdient hätte wenn sie arbeiten gegangen wäre.TEILZEITARBEIT kann auch WENIGER als 20 Wochenstunden sein .Liegt denn bei einem Kind eine Behinderung vor und wenn ja welcher Art ist diese?Sind zum Beispiel nach der Tagesbetreung noch weitere pflegerische Maßnahmen von der Mutter durchzuführen?
sorry kennst Du die Art der Behinderung des Kindes?Wie kommst Du darauf das jemand sich darauf "ausruhen"kann?
Gruss Delphin
[Editiert am 31/5/2005 von Delphin]
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hallo Olga,
ich denke das die gemeinsam gemachten Schulden bei der Berechnung des EU berücksichtigt wurden und das die EX deswegen nicht so viel bekommt,wenn nicht würde ich mich an Eurer Stelle schnell an der RA wenden und eine Neuberechnung veranlassen.
Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hey!
Auf der Behinderung eines Kindes sich auszuruhen .. das ist ja eine mehr als Interessante Aussage ...
Wo u wie bitte kann man sich auf einer Behiderung eines Kindes ausruhen????
Solch eine Ausage stellt ja schon fast eine Diskreminierung dar ...
Und ist schon mehr als "mutig" solch eine Aussage ..
Da meine Tochter leider auch schwerbehindert ist .. kann ich definitiv nicht grad behaupten das man sich darauf ausruhen kann .. denn es stellt eindeutig eine Mehrbelastung dar ...
Und auch eine Erschwerung der Lebenssituation ...
Und eine Schwerbehinderung ist ein "Zustand" der eindeutig nachgewiesen ist .. sogar bescheinigt ist ..
Und auf dem man sich wahrlich nicht ausruhen kann!!!
Ganz im Gegenteil!
Der "Umstand bringt eher Erschwernisse mit sich, auch im beruflichen Sinne für den betreuenden Elternteil ...
Passt grad heute das Thema, denn heute z.B. bin ich durch diese Behinderung meiner Tochter völlig ausgebremst .. und kann keiner Tätigkeit nachgehen .. sondern muß eine "Auszeit" nehmen .. ( u diese Zeiten sind auch sehr begrenzt u können störend, bzw nachteilig im beruflichen Sinne sein, aber da geht eindeutig das Kind vor)
Und auch meine Tochter besucht eine Ganztagsschule, welche ihr bzw. mir, auch aufgrund ihrer Behinderung teils nicht viel nutzt, sie wäre zwar betreut, aber das wars auch..der Rechnung zu tragen wegen ihrer Behinderung kann man dort nun verständlicherweise nicht..
Somit ist ein Ausruhen oder Ausreden aufgrund der Behinderung wohl kaum möglich, bzw. faktisch..
Denn faktisch ist eindeutig das das Behinderte Kind einer besonderen Betreuung bedarf...und das immer..
Und das wiederum kann eindeutig auch die "Arbeitsfähgkeit" des betreuenden Elternteils einschränken .. und darauf sollte auch Rücksicht genommen werden, und das auch besonders im Interesse des Kindes!
Natürlich ist das ganze auch etwas in Abhängigkeit mit der Behinderung selber wieder zu bringen, sprich, welche Behinderung z.B. das Kind hat ..
Aber sie ist da, die Behinderung u die sollte man nicht mißachten und davon ausgehen das einfach so alles "normal" einfach machbar ist...
Denn das kann es unter Umständen evtl nicht sein ..
Es gilt da schon eindeutig abzuwägen .. und dann kann es heißen, aufgrund der Behinderung ist das möglich oder eben das nicht.. und das ist dann kein rausreden!
Bezüglich der Schulden..
Sie trägt wohl dort ebenfalls genau so ihre Pflicht, allerdings, wenn sie nicht zahlungsfähig ist, kann man da wenig bewirken ..
Sie hingegen könnte sich auch "schnell" dieser Verbindlichkleit entledigen, wenn sie nicht zahlungsfähig ist, eben durch evtl. die Insolvenz..
Zumindest besteht die Möglichkeit ...
Gruß
Jens
Huiuiui...heikles Thema hier.
Aber ich kann da Jens nur zustimmen.
Mein Sohn ist Gott sei Dank Kerngesund.
Mit einem Behindertem Kind zu Leben kannich mir aber wirklich als "Dauerbelastung" vorstellen.
Klar man liebt sein Kind, aber durch die Behinderung hat man auch sicher viele viele Einschränkungen, die man mit einem gesunden Kind nicht hat.
Darum würde ich hier auch nicht grade von: "Auf der Behinderung ausruhen" reden.
Viel mehr würden mich die Fragen interessieren:
Was wenn die Mutter keinen Halbtagsjob findet obwohl sie sich bemüht?
Es ist ja als alleinerziehende/r schon super schwer einen Job zu finden (wenn man überhaupt was bekommt). Aber wenn man dann noch angibt, das man ein schwerst behindertes Kind hat, läuten doch bei den meisten Chefs noch mehr die "Alarmglocken".
Man sagt zwar immer, das die Mutter sich für Bewerbungen dann die Finger wund schreiben müßte, um den guten Willen zu zeigen einen Job zu finden....
Aber mal ganz ehrlich: Wovon soll die Mutter dann die Kosten für die Bewerbungen zahlen?
Wennich mich vernünftig bewerben will, dann kostet nur eine einzige BEwerbung mit allen drum und dran ca 5Euro.
5 Bewerbungen bekommt man ja vom Arbeitsamt wieder erstattet, aber wenn die Mutter doch dann gezwungen wird, nachweise über ca 20 Bewerbungen (ich meine das mal gelesen zuhaben) zu bringen......WOHER SOLL SIE DAS GELD NEHMEN????
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Sodele Delphin: Du scheinst das nicht begriffen zu haben, daß es sich mit "ausruhen" um Ironie handelt.
Muß man denn hier alles begründen?
Ich kenne sehr viele Menschen, die schwerstbehinderte Kinder haben und auch arbeiten gehen. Mit einer guten Ganztagsbetreuung klappt das auf jeden Fall.
Davon abgesehen die Familie braucht das Geld, da es eine erhebliche Mehrbelastung ist.
Ich kenne aber auch andere, die ein solches Kind als Schutzschild fürs Nixtun vor sich herschieben.
Das Kind geht den ganzen Tag in die Behindertenschule, wird erst Abends wieder heim gebracht. Was macht die Mutter da? Chatten 🙁
Wenn man sie dann fragt, warum sie nicht wenigstens Teilzeit arbeitet, wo das Kind doch versorgt ist, bekommt man zu hören, daß der Mann doch für sie aufkommen kann und sie auch Erholung braucht und dann ihren Astro-Käse machen kann.
Warum sollen Frauen daheim sitzen und nix tun? Es ist doch eher besser, auch mal andere Leute zu sehen und was Produktives zu machen.
Es gibt genug Leute, die arbeiten gehen können und einen schwerstpflegebedürftigen Menschen daheim liegen haben.
Gruß
Melly
Hallo zusammen,
konnte leider ein paar Tage nicht online kommen. Jetzt hab ich ein wenig Zeit und gebe gerne mehr Infos um den Sachverhalt vielleicht etwas genauer zu schildern.
Niemand sagt, dass die KM sich auf der Behinderung des Kindes aussruht. Wir brauchen nicht darüber zu disskutieren, wie anstrengend die Betreuung eines behinderten Kindes ist.
In unserem Fall hat die Maus Triesomie 21, also Down Syndrom. Sie ist ziemlich aufgeweckt und pfiffig und hält ihre Umwel ganz schön auf Trab. Sie braucht einfach mehr Aufmerksamkeit und Hilfestellung als gesunde gleichaltrige.
Sie ist aber von Mo-Do erst ca. halb fünf wieder zu Hause. Und die KM ist Beamtin auf LZ und geht ja auch jetzt schon ein paar Stunden die Woche arbeiten. Und korriegiert mich wenn ich falsch liege, kann man sich als Beamter nicht fast schon "aussuchen" wieviele Stunden in der Woche man arbeiten will?
Ihren Job hat sie jedenfalls sicher. So dass das ja nicht so ein Problem wäre.
Klar ist da noch die größere Tochter, die Mittags aus der Schule kommt. Aber trotzdem denke ich, dass ein normaler Halbtagsjob der KM zuzumuten ist. Oder sehe ich das falsch?
LG
OLga
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
@Olga: ich seh es auch wie Du.
Ich hab ja auch viele kleine Patienten mit dieser Behinderung gehabt und die wurden auch in einer Ganztagsstätte betreut.
Also Teilzeit sollte da schon machbar sein.
Es ist ja auch so, daß es für behinderte Kinder genauso ne Schulpflicht gibt, wie für die gesunden Kinder und bei solch Behindertenschulen, ist es halt ne Ganztagsbetreuung, was ich übrigens zum Wohle des Kindes super finde.
Ist ja heute nicht so einfach so nen Platz zu bekommen 🙂
Ich drück Euch die Daumen.
LG
Melly
Danke für's Daumen drücken. 🙂
Wir werden sehen wie sich zukünftig alles entwickelt. Mein Schatz will zunächst mal das Gespräch mit seiner EX suchen. Vielleicht zeigt sie sich ja einsichtig. Auch wenn es natürlich bequemer ist mietfrei und schuldenfrei in einem Haus zu leben, das der EX allein abzahlt. 😡
Mich wurmt das schon sehr... Muss ich zugeben. Aber vielleicht kann man ja mit ihr reden. Erst mal abwarten, bevor ich mich über ungelegte Eier aufrege.... 😉
Bis dann,
LG
Olga
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)