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Teilzeit/Weiterbildung vs. EU

 
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle,

hoffe noch dieses Jahr geschieden zu werden. Ich rechne damit, noch eine ganze Weile zu irgendeiner Form von EU verknackt zu werden.

Ich denke nun darüber nach, spätetens nach der Scheidung
a) meine Arbeitsszeit zu reduzieren (bis zu 30%) und somit das vereinbarte WM voll auszuüben
b) einen zu meiner Erstausbildung passenden Master zu machen  - Kosten ca. 500€ / Monat
c) a) und b) zu kombinieren

Bitte um Rückmeldung, ob das so von Gerichten akzeptiert wird oder ob ich dann gegenüber DEF weiterhin aufgrund der bisherigen Verhältnisse zahlen muss.

Aktuell existieren keine Vergleiche/Titel.

Grüße,
ocean

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2013 22:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf welcher Basis zahlst du denn jetzt und wieviel?
Arbeitet sie auch?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 22:07
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Sie arbeitet nicht sondern wird im Sommer das von mir finanzierte Studium ablschließen.

Aktuell zahle ich TU, gemäß Richtlinie OLG.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2013 22:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Aus welchem unterhaltsrechtlich nachvollziehbarem Grund soll ein Master 500€/Monat kosten? Das hört sich nach Privatvergnügen an und wird vermutlich schwer durchsetzbar sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 22:58
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Oldie: Ein berufsbegleitendes FERN-Studium kostet soviel. Ein Präsenzstudium ist ja nicht möglich aufgrund Unterhaltsverpflichtungen.

Vgl. Studiengänge bei AKAD, Wilhelm-Büchner, etc...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2013 22:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachehelicher Unterhalt wird nach den ehelichen Verhältnissen ausgeurteilt.
Eine nachträgliche Einkommensminderung wird so vermutlich nicht durch gehen.

Du könntest höchstens den Richter fragen, warum dir ein Studium verwehrt sein soll, du aber deiner Ex eines zu finanzieren hast.
Ob den das interessiert und er eine nachvollziehbare Antwort darauf gibt ist aber fraglich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 23:05
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Was ist mit der Arbeitszeitreduzierung? Sollte doch nachvollziehbar sein.

Immerhin, kann ich dann das WM voll ausleben und DEF den Berufseinstieg erleichtern...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2013 23:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du damit durch kommst, schmeiße ich ne Lokalrunde.

Der Richter der so etwas bei einem Unterhaltspflichtigen nachvollziehen kann muss wohl erst noch gezüchtet werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 23:13
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Heisst,ich darf weder eine sinnvolle Weiterbildung machen, noch mehr Zeit für mein Kind nehmen. Damit ich maximalen EU zahlen kann, wegen Steuerzahler und so.
Dachte ich mir schon.  🙂

Vielleicht versuche ich es trotzdem.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2013 23:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Oldie: Ein berufsbegleitendes FERN-Studium kostet soviel. Ein Präsenzstudium ist ja nicht möglich aufgrund Unterhaltsverpflichtungen.

Und was ist z.B. mit der FernUni Hagen. Auch ich habe ein Fern-/Teilzeitstudium hinter mir, und das kostete ca. 120€ pro Semester ohne Fahrgeld, und das war nicht die FernUni Hagen. M.E. bestehen immer Wahlmöglichkeiten, ein Fernstudium durchzuführen. Von daher muss es nicht ein privater Anbieter wie die AKAD oder die Wilhelm Büchner Hochschule sein.

Gruss oldie

Edit: Ergänzungen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 23:25