Hallo an alle,
hoffe noch dieses Jahr geschieden zu werden. Ich rechne damit, noch eine ganze Weile zu irgendeiner Form von EU verknackt zu werden.
Ich denke nun darüber nach, spätetens nach der Scheidung
a) meine Arbeitsszeit zu reduzieren (bis zu 30%) und somit das vereinbarte WM voll auszuüben
b) einen zu meiner Erstausbildung passenden Master zu machen - Kosten ca. 500€ / Monat
c) a) und b) zu kombinieren
Bitte um Rückmeldung, ob das so von Gerichten akzeptiert wird oder ob ich dann gegenüber DEF weiterhin aufgrund der bisherigen Verhältnisse zahlen muss.
Aktuell existieren keine Vergleiche/Titel.
Grüße,
ocean
Auf welcher Basis zahlst du denn jetzt und wieviel?
Arbeitet sie auch?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Aus welchem unterhaltsrechtlich nachvollziehbarem Grund soll ein Master 500€/Monat kosten? Das hört sich nach Privatvergnügen an und wird vermutlich schwer durchsetzbar sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie: Ein berufsbegleitendes FERN-Studium kostet soviel. Ein Präsenzstudium ist ja nicht möglich aufgrund Unterhaltsverpflichtungen.
Vgl. Studiengänge bei AKAD, Wilhelm-Büchner, etc...
Nachehelicher Unterhalt wird nach den ehelichen Verhältnissen ausgeurteilt.
Eine nachträgliche Einkommensminderung wird so vermutlich nicht durch gehen.
Du könntest höchstens den Richter fragen, warum dir ein Studium verwehrt sein soll, du aber deiner Ex eines zu finanzieren hast.
Ob den das interessiert und er eine nachvollziehbare Antwort darauf gibt ist aber fraglich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was ist mit der Arbeitszeitreduzierung? Sollte doch nachvollziehbar sein.
Immerhin, kann ich dann das WM voll ausleben und DEF den Berufseinstieg erleichtern...
Wenn du damit durch kommst, schmeiße ich ne Lokalrunde.
Der Richter der so etwas bei einem Unterhaltspflichtigen nachvollziehen kann muss wohl erst noch gezüchtet werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Heisst,ich darf weder eine sinnvolle Weiterbildung machen, noch mehr Zeit für mein Kind nehmen. Damit ich maximalen EU zahlen kann, wegen Steuerzahler und so.
Dachte ich mir schon. 🙂
Vielleicht versuche ich es trotzdem.
Moin
Oldie: Ein berufsbegleitendes FERN-Studium kostet soviel. Ein Präsenzstudium ist ja nicht möglich aufgrund Unterhaltsverpflichtungen.
Und was ist z.B. mit der FernUni Hagen. Auch ich habe ein Fern-/Teilzeitstudium hinter mir, und das kostete ca. 120€ pro Semester ohne Fahrgeld, und das war nicht die FernUni Hagen. M.E. bestehen immer Wahlmöglichkeiten, ein Fernstudium durchzuführen. Von daher muss es nicht ein privater Anbieter wie die AKAD oder die Wilhelm Büchner Hochschule sein.
Gruss oldie
Edit: Ergänzungen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.