Hallo ihr Lieben
Ich habe eine Frage:
Scheidungsantrag wurde meiner Bald Ex im August nach d. Trennungsjahr zugestellt.
Bald Ex verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung, ist Lehrerin, arbeitet z.Zt 4 Schulstunden in der Woche. 2 Kinder 4 und 6 J. Bald Ex macht nun eine Fortbildung, die sie nach der Trennung angefangen hat.
Nun sagt sie mir, die Fremdbetreuungskosten der Kinder während der Zeit der Fortbildung seien Abzugsfähig und sie wird die Kosten bei TU-Berechnung geltend machen. Ohne dieser Fortbildung hätte die Bald Ex auch keine ehebdingte Nachteile ( nur meine Meinung ). Sie ist nach der während der Trennung verbeamtet worden.
Muss ich mich an den Fremdbetreuungskosten beteiligen, kann ihr Einkommen auf diese Kosten bereinigt werden.
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Chirjosef
Moin,
Nun sagt sie mir, die Fremdbetreuungskosten der Kinder während der Zeit der Fortbildung seien Abzugsfähig
Von ihrem Einkommen durchaus.
Sie ist nach der während der Trennung verbeamtet worden.
Was denn nun - "nach der" oder "während der" ?
Bald Ex auch keine ehebdingte Nachteile ( nur meine Meinung ). Muss ich mich an den Fremdbetreuungskosten beteiligen,
Indirekt, weil ihr Einkommen um die Betreuungskosten gemindert werden kann.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought
entschuldigung, habe mich vertippt.
Die Bald Ex hat die Fortbildung während der Trennung angefangen. Und sie ist während der Trennung verbeamtet worden
Wie gesagt, sie kann ihren Job auch ohne dieser Fortbildung Problemlos nachgehen. Und es war auch nicht Eheprägend. Vielleicht muss ich mich an den Kosten wegen Billigkeit beteiligen.
Chirjosef
Vielleicht muss ich mich an den Kosten wegen Billigkeit beteiligen.
Hast du meine obige Antwort gelesen? Was daran war missverständlich?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought
ich glaube wir haben uns überschnitten.
Während der Trennung wurde sie verbeamtet
LG
Chirjosef
Nein, unsere Antworten haben sich nicht überschnitten. Ich habe deine Schlussfolgerung in Frage gestellt. Denn das, was du meinst, habe ich mit keinem Buchstaben erwähnt.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Muss ich mich an den Fremdbetreuungskosten beteiligen, kann ihr Einkommen auf diese Kosten bereinigt werden.
Sie soll mal den Bogen nicht überspannen.
Du darfst Durch ihre Erwerbstätigkeit nicht schlechter gestellt werden als Du es nach Steuern (Realsplitting) wärest, wenn sie garnicht arbeitet. Mach mal diese Vergleichsrechnung. Sowas können oder wollen Frauen zwar nicht verstehen, aber dafür haben sie ja diese hochqualifizierten Anwälte.
Ich würde Ihr also sagen, Du seist sogar bereit, überhaupt kein Einkommen bei ihr anzurechnen, sondern nur den Steuervorteil, der Dir entgeht und die Kapitalerträge aus den 100.000€, die sie auf der Bank hat. Dann dürfte die Diskussion zu Ende sein.
Im übrigen geht es doch nur um wenige Monate, war da nicht was mit einer schwangeren LG?
Hallo pappasorlos
vielen Dank für die nette Antwort. Ich wird es genau so machen. ( Habe Dienst gehabt deswegen die verzögerte Antwort )