Tagesbeteuungskoste...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Tagesbeteuungskostenbeteiligungsgesetz TKBG

 
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Weiß jemand was drüber??

Betreungsanteil 20 Euro/Monatlich
Verpflegungsanteil 23 euro/Monatlich

zahle doch schon unterhalt und wieso jetzt das TKBG???...grübel


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 15:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi skillshot,
was meinst Du eigentlich, wo ist der Bezug?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 15:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm skill,

gehts etwas genauer. Wer fodert was?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 15:44
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Du hattest glaube ich geschrieben, dass Du aus Berlin bist, da gibt es meines Wissens seit 01.01.2007 das sog. Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz - puhhh in einer Neufassung. Du bist aber mit der Zahlung von KU meiner Meinung nach da aussen vor.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 15:53
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

ich habe einen brief vom bezirksamt ... bekommen, das ich ab 9/2007
die o.g. beträge an den Kindergarten bezahlen soll.
sind die denn nicht durch den unterhalt abgedeckt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 15:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi skillshot

lt. §1 Abs.1 zahlt derjenige, bei dem/denen das Kind wohnt. Falls das Kind nicht bei dir wohnt, dürfen sie m.E. nicht an Dich herantreten.

link dazu: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/rechtsvorschriften/tkbg2007.pdf

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 15:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Nichtaufgeber und Skillshot,

jaja, das stimmt 😉

Aber die Betreuungskosten zahlt hier immer der, bei dem das Kind auch lebt. Sozusagen. Auch gesetzlich ist es so, dass der KU Kosten der Betreuung mit abdeckt.
Also anrufen und klären.

Ach ja, Skillshot: Eins mußt du lernen! Never ever geh an the Briefkasten between Friday und Monday früh, ne!? 😉

GLG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 16:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach ja, Skillshot: Eins mußt du lernen! Never ever geh an the Briefkasten between Friday und Monday früh, ne!? 😉

Hä LBM ???

Meines Wissen ist heute weder Freitag noch WE, sondern erst Donnerstag. Ansonsten hätte ich heute meinen Sohn zu spät und ohne Sportsachen zur schule geschickt und es kam keine Beschwerde diesbezüglich.  😉

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 16:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach ja!  :knockout:

Sorry, ich hab im Moment immer noch zu viel Rotz im Hirn! *koppschüttel* Hab mich schon gewundert, warum Skillshot da heute noch anrufen wollte, wie er in ner PN schrieb. Für mich ist heute Freitag! *gg*

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 17:03
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Danke für die schnellen Antworten:

hab Angerufen: und muß nicht zahlen, immer dejenige wo das Kind lebt. 
puuuhhh sorge weniger  :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 17:17