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Studium, Schwangerschaft, BAföG...Unterhalt

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Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
Ich muss jetzt nochmal nachfragen.... aktuell ist es so dass meine Tochter im Juli heiratet und im September ihr Kind zur Welt bringt. Gebe ich nun im BAföG Rechner alle Parameter ein incl. Gehalt ihres zukünftigen Ehemannes dann errechnet der Rechner für mich immer noch einen Anteil von rund 400 Euro... demnach ist es völlig bumms ob sie verheiratet ist oder nicht?
und

Hallo,

es tut mit leid, es stimmt so nicht.  :redhead:

Richtig ist, dass der Ehepartner vor den Eltern für den Unterhalt zuständig ist. (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1608.html>§" 1608 BGB</a>) Ist der Ehepartner aber nicht voll leistungsfähig und besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern, dann sind diese für den Rest zuständig.
VG Susi

Mhhhmmm....
@Susi64,
ist es wirklich so, dass auch die Ansprüche bezüglich des Ausbildungsunterhaltes (Finanzierung des Studium´s der Tochter) von KV (=@Dreamteam) auf den zukünftigen Ehemann der Tochter übergeleitet werden(?) und dieser dann das Studium weiterfinanzieren müßte?
Wie im Eingangsbeitrag ja dargelegt, beendet die schwangere Tochter erst in 2021 ihr Studium (vorraussichtlich)…

Edit: Quoting korrigiert

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 16:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Ehemann ist vorrangig vor den Eltern zu Unterhalt verpflichtet.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 18:14
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Kann man das, in Bezug auf BAföG,  irgendwo nachlesen?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2020 18:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das besagt § 1608 BGB
"1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. ... "

und auf <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php>studis" online</a>

"Zunächst wird euer eigenes Einkommen berücksichtigt (450 Euro im Monat sind bei abhängiger Beschäftigung anrechnungsfrei). Seid ihr verheiratet oder lebt ihr mit einem Partner oder einer Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, so ist außerdem das Einkommen eures Ehegatten bzw. Lebenspartners relevant, und dann natürlich das Einkommen eurer Eltern. Da die Unterhaltspflicht eures Ehegatten/Lebenspartners der Unterhaltspflicht eurer Eltern vorgeht, ist das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners vorrangig zu berücksichtigen. Nur in Ausnahmefällen spielt das Einkommen eurer Eltern keine Rolle. Mehr dazu könnt ihr im Artikel zur elternunabhängigen Förderung nachlesen."

Du wirst beim BAfög direkt dazu keinen Paragraphen finden, außer, dass das Einkommen des Studierenden berücksichtigt wird und dazu eben auch Unterhaltsansprüche gegen Dritte dazu gehören. Bei einer Heirat ist vorrangig der Ehepartner in der Pflicht den Studierenden zu unterhalten, wenn sein Einkommen aber nicht ausreicht, dann sind dafür wieder die Eltern des Studierenden zuständig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 18:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Bafög kann das BGB nicht aushebeln. Deshalb findet man dazu auch keine anders lautenden Paragraphen.
Der Bafögbescheid berechnet auch nie den unterhaltsrechtlichen Schuldbetrag.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 20:34
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

aber was berechnet denn der Bafög Bescheid?
Aufgeführt ist Betrag x an Bafög, Betrag y von der Mutter, Betrag z vom Vater... Das liest sich für mich erstmal so dass das Bafög Amt beschlossen hat, die Eltern müssen zahlen.... Der Ehemann wird da gar nicht berücksichtigt obwohl er ca 2000 netto hat...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2020 09:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Das liest sich für mich erstmal so dass das Bafög Amt beschlossen hat, die Eltern müssen zahlen.... Der Ehemann wird da gar nicht berücksichtigt obwohl er ca 2000 netto hat...

Im Bafög-Antrag gibt es auch eine Rubrik, in welcher Einkommen in Form von Mini-Job, Unterhalt, Renten, Übergangsgeld, etc. angegeben werden müssen.
Hier sollte nach meinem Verständnis wohl der theoretische Unterhalt vom Ehemann auftauchen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2020 11:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Bafög-Amt sagt zunächst einmal nur etwas drüber aus, was an Bafög gezahlt wird. Es wird keine Aussage darüber getroffen, was die Eltern (oder auch der Ehepartner) unterhaltsrechtlich zu zahlen haben.

Wenn der Ehemann nicht auftaucht, dann wäre meine erste Frage, ob der Ehemann berücksichtigt wurde. Wie war der Familienstand bei Antragsstellung?

Ich habe <a href="https://www.vatersein.de/Forum-action-post-topic-32776-start-25-num_replies-25.html>hier</a>" mal Phantasiedaten eingegeben und da wird der Ehepartner ausgewiesen, weil er angegeben wurde, auch wenn er bei meiner Musterrechnung das Bafög nicht verringert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2020 11:10
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Da steht doch aber im Bescheid ganz klar was Mutter und Vater zu leisten haben, also für mich heisst das, dass beide Eltern ihren Teil zahlen und der Rest wird vom Bafög aufgestockt... Oder hab ich einen Denkfehler?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2020 13:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ja, bafögrecht unterscheidet sich vom Familienrecht.

Deswegen ist das vom Bafög ausgerechnet nach Familienrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Und im ZweifelStall ist das Familienrechtliche das entscheidende.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2020 13:19




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein, der BAfög-Bescheid gibt an wieviel vom Einkommen von Mutter/Vater auf das Bafög angerechnet wird und der Zahlbetrag verringert sich entsprechend.
Die Höhe der Unterhaltszahlungen wiederum ergibt sich aus dem BGB und den entsprechenden Verordnungen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2020 13:52
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Ah, jetzt hab ich es verstanden
Na aber aus den Unterhaltszahlungen dürfte ich ja raus sein spätestens seit der Heirat...
Na das gibt mir ein ganz anderes Gefühl wenn ich mein Kind freiwillig unterstütze als wenn ich es machen würde weil ich muss....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2020 14:17
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