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Studium, Schwangerschaft, BAföG...Unterhalt

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(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ich umreiße erstmal kurz die momentane Situation:
Bin seit 2008 geschieden, Tochter blieb nach der Scheidung bei mir. Nach dem Schulabschluss machte die kleine eine Berufsausbildung und danach holte sie ihr Abi nach um zu studieren. Inzwischen ist sie 24. Mitte 2021 wird sie mit ihrem Studium fertig sein. Da sie nur wenig BAföG bekommt unterstütze ich sie mit 300 Euro im Monat und ihre Mama zahlt ihr 100 Euro. Nun ist sie schwanger von ihrem langjährigen Freund und die beiden werden auch irgendwann mal heiraten. Jetzt stellt sich mir die Frage wer denn, rein rechtlich, für die werdende Mama zuständig ist. Bekommt sie wenn das Baby da ist mehr BAföG oder anderweitig Unterstützung oder hat das damit nix zu tun?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2020 12:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist eine sehr umfassende Frage und ich versuche mal verschiedene Ebenen aufzudröseln:

1. Lebensunterhalt der (werdenden) Mutter und des Kindes

Hierfür ist der Vater des Kindes in erster Linie zuständig.
Das Kind hat Anspruch auf KU durch den Vater des Kindes. Dieser Anspruch entsteht automatisch, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat bzw. diese festgestellt wurde, ab Geburt des Kindes. Ist der Vater leistungsunfähig/zahlt nicht kann Unterhaltsvorschuß beantragt werden. Der Selbstbehalt des Vaters liegt bei aktuell 1160 Euro.

Der KU ist vorrangig zu zahlen und nur, wenn noch Geld übrig ist, kann die Mutter BU vom KV fordern. Dieser umfasst bereits Unkosten vor der Geburt und ist bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu zahlen. Danach nur noch, wenn es kindbezogene Gründe gibt (was in der Regel nicht der Fall ist).
Die Mutter hat Anspruch auf BU vom KV und BU muss gefordert und begründet werden. Der Selbstbehalt des Vaters ist hier 1280 Euro.

2. Elterngeld und BAfög

Beim Elterngeld wird Bafög nicht als Einkommen berücksichtigt, beim BAfög sind 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei, der überstiegende Betrag wird angerechnet. Das Elterngeld kann auf 2 Jahre gestreckt werden.

3. Wohngeld

Zwar können BAfög-Empfänger keinen Wohngeld-Antrag stellen, aber beim Zusammenleben in einer Wohnung mit einem Nicht-Bafög-Empfänger geht das. Sie kann also Wohngeld beantragen, da sie mit dem Kind zusammenlebt. (siehe <a href="https://www.news.de/karriere/855264374/wohngeld-unterstuetzung-trotz-bafoeganspruch/1/>hier</a>)"

4. BAfög: Solange die Mutter in der Regelstudienzeit studiert steht ihr BAfög zu, es gibt aber kein BAfög, wenn sie das Studium unterbricht. Näheres findet man auch <a href="https://www.bafög.de/de/schwangerschaft-und-kindererziehung-199.php>hier</a>."

"Solange die Ausbildung über den oben genannten Fortzahlungszeitraum hinaus durch von der Schule/Hochschule gewährte förmliche Beurlaubung unterbrochen wird, wird die BAföG-Förderung ausgesetzt. Nach späterer Wiederaufnahme der Ausbildung ist allerdings die weitere Förderung ohne Einbußen hinsichtlich der verbliebenen Förderungshöchstdauer wieder möglich. Bevor Sie Ihre Ausbildung unterbrechen, sollten Sie in jedem Fall Kontakt mit Ihrem Amt für Ausbildungsförderung aufnehmen."

BAfög verlängert sich im Falle der Schwangerschaft auch und es gibt einen Kinderzuschlag von 140 Euro (oder auch 150 Euro, siehe verlinkte Information).

5. Parallelität von BAfög und Unterhalt

Beim BAfög- Antrag spielt das Einkommen des Studierenden, das Einkommen der Eltern oder des Ehegatten eine Rolle. Solange sie nicht verheiratet sind ist der BU Einkommen der Studierenden, das Einkommen des KV spielt keine Rolle. Erst ab Heirat ist es von Bedeutung.

6. Ist der KV nicht bzw. voll leistungsfähig für BU, dann gilt die Unterhaltspflicht der Eltern der Mutter weiter.
Siehe <a href="https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kind-bekommt-kind-wer-zahlt-unterhalt_220_219780.html>hier</a>" und das erwähnte Urteil <a href="https://openjur.de/u/621605.html>" OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2013 - 25 UF 241/12</a>.

Das ist meine laienhafte Meinung, ich denke aber, dass es zumindest weiter hilft, wo man was beantragen kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2020 13:27
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hm,

also Wohngeld fällt wohl aus. Erstens wohnt sie, wenn sie nicht an der Uni ist, mit ihrem Freund zusammen und zweitens in einem Haus meiner Eltern, mietfrei. Ihr Zimmer in der WG an der Uni kostet nicht viel und da der werdende Vater nicht so schlecht verdient wird das wohl mit Wohngeld nichts...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2020 13:55
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,das ist doch toll, das der werdende Vater nicht schlecht verdient.

Damit ist der werdende Vater in der Lage Unterhalt für die Mutter und das Kind zu zahlen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2020 14:17
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Würde sie dann noch BAföG bekommen oder würde das wegfallen? Bislang hat sie nur wenig BAföG bekommen weil mein Einkommen mit angerechnet wurde....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2020 17:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so wie es sehe wird Dein Einkommen beim Bafög weiter angerechnet. Das würde sich erst mit der Heirat ändern, dann käme es auf das Einkommen des Ehemanns an.
Zusätzlich gibt es nur den Kinderzugschlag.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2020 18:23
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Na aber dann wäre ich ja auch weiterhin mit der Mutter zusammen unterhaltspflichtig... oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2020 21:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt einen Unterschied zwischen Bafög und Unterhaltsrecht.

Im Unterhaltsrecht ist der KV für den BU der Mutter und den KU seines Kindes zuständig. Erst, wenn der KV nicht leistungsfähig ist, dann kann der Unterhaltsanspruch auf die Eltern der Mutter zurück fallen.

Beim BAfög ist die Idee anders. Ein Studierender wird von seinen Eltern unterstützt solange er/sie ledig ist. Im Falle der Heirat ist der Ehepartner in der Pflicht.

Sollte der KV für vollen BU leistungsfähig sein, dann würde der BU Einkommen der Mutter darstellen und könnte dazu führen, dass es kein BAfög mehr gibt. In diesem Fall sind die Eltern komplett raus, wenn die Mutter und Kind durch den KV versorgt werden.
Ist der KV nicht (voll) leistungsfähig, würde es beim BAfög mehr oder weniger bleiben wie bisher und die Unterhaltspflicht würde auf die Eltern der Mutter wieder zurück fallen.

Im Falle einer Heirat sind die Eltern in jeder Hinsicht raus.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2020 12:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist der KV nicht (voll) leistungsfähig, würde es beim BAfög mehr oder weniger bleiben wie bisher und die Unterhaltspflicht würde auf die Eltern der Mutter wieder zurück fallen.

Nur mal ein rein ketzerische Frage ...
Es heißt, wenn der KV nicht Leistungsfähig ist, dann wären ihre Eltern dran. Wo ist das Gleichheitsprinzip und warum nur die Eltern der dann KM? Wenn der KV nicht leistungsfähig ist und die Eltern der KM dieser zum Unterhalt verpflichtet sind, aufgrund der Betreuung eines Kindes, dann würde ich versuchen dies als Großelternunterhalt aufzuziehen und die Eltern des KV mit ins Boot ziehen. Denn diese Seite ist ja schließlich (nach dem deutschen Rechtsverständnis) dafür verantwortlich das die Tochter ihre Ausbildung nicht beenden kann ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2020 13:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das liegt daran, dass Frau solange sie Tochter ist von den Eltern zu versorgen ist und erst, wenn sie heiratet der Ehemann zuständig ist.

Für den KU wäre es aber anders. In diesem Fall ist der KV immer zuständig und wenn er nicht zahlen kann, dann können die alle Großeltern in die Pflicht genommen werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2020 13:29




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Rein theoretisch sind doch Eltern Studierenden nur zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie zielstrebig ihr Studium absolvieren. Das ist ja dann durch das eigene Baby nicht mehr gegeben.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2020 14:48
(@wasserfee)
Registriert

@warum?

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 07.02.2020 15:08
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Rein theoretisch sind doch Eltern Studierenden nur zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie zielstrebig ihr Studium absolvieren. Das ist ja dann durch das eigene Baby nicht mehr gegeben.

Sophie

Doch, das ist gegeben.... sie bricht doch das Studium nicht ab, sie unterbricht es noch nichtmal... für Die Zeit der Vorlesungen gibt es auf dem Campus extra eine Krippe für die kleinen Würmer.... mir geht es auch eher um die rechtliche Konstellation in Bezug auf BAföG.  Selbstverständlich unterstütze ich meine Tochter auch weiterhin . Ich mach das gern und es tut mir nicht weh...

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Themenstarter Geschrieben : 07.02.2020 15:17
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

@warum?

@ Wasserfee,

was warum?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2020 15:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

weil sie das Studium ja unterbrechen will. Damit studiert sie nicht mehr zielstrebig und es gibt in diesem Fall auch kein BAfög.

Würde sie zumindest formal nicht unterbrechen und nach dem Mutterschutz weiter studieren, dann würde auch das BAfög nicht entfallen und auch die Unterhaltspflicht der Eltern würde nicht an Formalien scheitern.
Letztlich könnte sie sogar die Studienzeit damit verlängern, weil eine Verlängerung um ein Semester wegen der Schwangerschaft möglich ist. Wenn es dann immer noch nicht reicht, dann kann sie auch wieder auf die Eltern zurückgreifen, weil ein Jahr länger ist doch nun auch aus anderen Gründen möglich.

Ich bin kein Freund dieser Interpretation, letztlich bedeutet es nämlich, dass Kinder Mütter zum Sozialfall machen und alle finden das in Ordnung. Würde sie ein Jahr lang ein Auslandsstudium machen, dann würde man das nicht unbedingt toll finden, es gäbe aber keinen Grund warum in diesem Fall zahlungsfähige Eltern sie nicht unterstützen sollten.
Genau diese Diskussion führt dann dazu, dass Mädchen weniger wert sind, weil Kostenfaktor, junge Frauen nicht eingestellt werden, weil Kostenfaktor, und am Ende des Tages alle jammern, dass es immer weniger Kinder gibt.

VG Susi

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Geschrieben : 07.02.2020 16:11
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Falle einer Heirat sind die Eltern in jeder Hinsicht raus.

Ich bin für die Ehe mit 16 🙂

Ernsthaft, kann dir als Vater doch nichts besseres passieren, als dass Töchterchen so früh wie möglich heiratet. Versteh garnicht, warum manche Väter da so rumzicken. Man muss den Mädels von klein auf eintrichtern, dass Heiraten das Beste ist, was ihnen im Leben passieren kann (Stimmt ja auch angesichts der geltenden Unterhaltsbestimmungen !)

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2020 16:56
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

weil sie das Studium ja unterbrechen will. Damit studiert sie nicht mehr zielstrebig und es gibt in diesem Fall auch kein BAfög.

VG Susi

Wo steht das geschrieben? Ich schrieb oben dass sie das Studium NICHT unterbricht.... sie studiert zielstrebig weiter weil sie nächstes Jahr fertig werden möchte. Geburtstermin errechnet liegt genau Anfang der Semesterferien... das klappt schon, da hab ich vollstes Vertrauen zu meiner Prinzessin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2020 16:40
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Im Falle einer Heirat sind die Eltern in jeder Hinsicht raus.

VG Susi

Hallo,

Ich muss jetzt nochmal nachfragen.... aktuell ist es so dass meine Tochter im Juli heiratet und im September ihr Kind zur Welt bringt. Gebe ich nun im BAföG Rechner alle Parameter ein incl. Gehalt ihres zukünftigen Ehemannes dann errechnet der Rechner für mich immer noch einen Anteil von rund 400 Euro... demnach ist es völlig bumms ob sie verheiratet ist oder nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2020 12:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es tut mit leid, es stimmt so nicht.  :redhead:

Richtig ist, dass der Ehepartner vor den Eltern für den Unterhalt zuständig ist. (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1608.html>§" 1608 BGB</a>) Ist der Ehepartner aber nicht voll leistungsfähig und besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern, dann sind diese für den Rest zuständig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 13:13
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hm,

aber warum rechnet das BAföG Amt da anders?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2020 13:32




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