Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung. Ich bin grad dabei mit meinem Anwalt eine Unterbehaltsberechnung aufzustellen.
Neben den Fahrtkosten, die ich einbringen möchte, bin ich noch an einer Uni als Student eingetragen. Der Semesterbeitrag includiert natürlich
auch ein Bahnfahrticket, welches ich ab und zu benutze, um zur Arbeit zu fahren.
Jetzt weiss ich nicht, wie das die Gegenseite sieht, bzw. der Richter, wenn er neben den Fahrtkosten, auch ein Beitrag für Weiterbildung sieht.
Es kommen bestimmt Fragen hoch, und mir droht, dass ich die Fahrtkosten nicht angerechnet kriege.
Was meint ihr? Sollte ich sie doch lieber weg lassen?
Hi,
die Sache entscheidet sich wahrscheinlich daran,
-> ob Du den Semsterbeitrag ebenfalls abziehen möchtest (könnte als reine Weiterbildung schwierig werden),
-> ob Du ein Mangelfall bist oder den Mindestunterhalt sicherstellen kannst und
-> ob den anderen Beteiligten klar ist, dass das Bahnfahrticket im Beitrag enthalten ist.
Gruss von der Insel
Hallo,
in Berlin beispielsweise wird den Teilzeitstudierenden (Abendstudium) kein Semesterticket zur Verfügung gestellt. Dafür ist der Semesterbeitrag geringer als der eines Vollzeitstudierenden.
Sophie
...und das Karussell dreht sich weiter.
Habe Post von der Gegenseite bekommen. Jetzt fordert meine Noch-Ehefrau auch noch Altersvorsorgeunterhalt dazu.
Und natürlich, wenn wunderts, möchte Sie gerne einen Titel für den Kindesunterhalt haben, nachdem im ersten Anhörungstermin die Richterin Sie netterweise geühlte 1000 Mal hingewiesen hat, mich dazu aufzufordern.
Ich komme brav meinen Zahlungen nach und bezahle sogar mehr KU wie nötig, da ich mittlerweile zweites Mal Vater geworden bin.
Jetzt meine Frage, warum soll ich den KU titulieren lassen? Ich bin immer meiner Unterhaltspflicht nachgekommen und habe auch nicht vor, KU zu streichen.
Allerdings wird jetzt von der Gegenseite gefordert O-Ton: ...Sollte eine solche Titulierung nichts bis spätestens zum XX.XX.XXX erfolgt sein, werde ich auch diesbezüglich meiner Mandantin empfehlen müssen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen...
Was habe ich zu erwarten und kann ich mich überhaupt dagegen wehren? Was bleiben mir noch für Mittel, um einer Titulierung zu entgehen?
Gruss,
chullain
Moin,
Du kannst Dich nicht dagegen wehren. Der Titel ist das Recht des Kindes.
Du kannst aber, mit sehr spitzem Bleistift rechnen, und dann nur noch das zahlen, was Du wirklich musst.
Du könntest, wenn Du um den Titel herum kommen möchtest aber mal zwei Rechnungen aufmachen, á la: das bezahle ich jetzt, und das müsste ich eigentlich nur zahlen.
Ohne Titel zahle ich weiter wie bisher, mit Titel nur noch das was ich muss, und keinen müden Euro mehr.
KANN funktionieren, MUSS es aber nicht!
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Wenn es um KU geht ist es sinnfrei sich gegen eine Titulierung wehren zu wollen.
Auch bei bisher pünktlicher Zahlung hat das Kind ein recht auf einen dynamischen Titel. DU kansnt ihn aber auf das 18. Lebenjahr begrenzen. Das würde ich an deiner Stelle auch tun. Unter berücksichtuigung eines weiteren Kindes und der Unterhaltspflicht ggü 3 Personen dürfte dieser ja nicht höher als Midenstunterhalt liegen.
Alles andere würde teuerer werden. Einen Prozeß würde die KM mit links gewinnen (produziert unnötige Kosten) und eine Begrenzung würde dabei wohl auch nicht rausspringen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
ich würde titulieren, was korrekt ist und auch nur noch zahlen, was korrekt ist. Befristet bis zum 18. Geburtstag natürlich. Sowas kommt von sowas. Und den Mehrbetrag, den du "sparst" knallst du mit dem Kind direkt auf den Kopp.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."