Student volljährig ...
 
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Student volljährig Unterhaltsforderungen Verteilung der Anteile auf die Eltern

 
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich benötige eure Hilfe,
Wie soll ich in diesem Fall vorgehen?

Ich zahle für meinen Sohnemann (Student 24J alt) 670€ abzüglich des Kindergeldes das meine Ex bekommt.
Vor der Scheidung habe ich meinem Sohnemann vor einem Jahr einen Schmierzettel unterschrieben das ich 500€ an ihn zahlen werde. Danach habe ich erfahren das Kindergeld von den 670€ abgezogen werden kann. Ich wusste auch nichts davon dass der Unterhalt auf beide Elternpaare aufgeteilt werden kann.
Jegliche Zahlungen an meine EX haben wir im Notarsvertrag für alle Fälle ausgeschlossen, da sie ja das Haus schuldenfrei von mir geschenkt bekommen hat.
Das Haus habe ich ihr bei der Scheidung geschenkt per Notarsvertrag.

Mündlich ausserhalb des Notarsvertrags hatten wir vereinbart, sie zahlt mir 20.000€ und damit wäre ich alleine für die Zahlungen an den Sohnemann zuständig. Das haben wir im bei sein des Notars gesprochen, wurde aber nicht im Notarsvertrag so niedergeschrieben. (Da sie den Notar persönlich kennt, habe ich immer mehr den Verdacht, dass es abgekartet war, aber wie auch immer, Schnee von gestern). Nur die einmalige Zahlung von 20.000€ war als Zahlung an mich darin niedergeschrieben, ohne Zusätze. Dies habe ich auch erhalten.
Inzwischen stinkt mir die Sache. Sie sitzt im schuldenfreien Haus und ich hab nach Scheidungskosten, neue Wohnung einrichten etc. fast gar nichts mehr und darf auch noch alleine an den Sohnemann zahlen.
Der Sohnemann will von mir nichts mehr wissen, da ich ja der böse bin, der gegangen ist.
Die Kürzung von 500€ auf 486€ hat er dann so kommentiert. Wegen der 14€ würde ich dich gerne Verklagen, aber ich weiß nicht ob sich das lohnt.
Beim Scheidungstermin wurden meine EX und ich nach unseren Einkünften beftragt. Da war ich erstaunt zu hören das meine EX 1500€ Einkommen angab. Scheinbar hat sie sich in dem Trennungsjahr verbessert.

Nun meine Frage, da ich hier keine große Ahnung habe: Kann mir jemand in etwa ausrechnen wie sich die Unterhaltsanteile von beiden Elternteilen die zu leisten sind grob ausrechnen?

Meine Ex hat 1500€ Einkommen angegeben. Vermutlich kommt noch das Mietfreie wohnen im eigenen schuldenfreien Haus drauf bei solchen Berechnungen ( das wären so meinen Schätzungen nach bestimmt mindestens 500€)??
Ich habe 2190€ Einkommen, laut meinem Lohnzettel.

Habe ich eine Chance auf Reduzierung des Unterhalts von 486€ an meinen Sohnemann???

Was passiert wenn ich die Zahlungen auf 300€ reduziere, ausser einer Klage meines Sohnes?

Was ist, wenn mein Sohn, wie ich vermute nur mich verklagt auf Zahlung und nicht die KM? Brauche ich da einen Anwalt? Einen Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Oder muß mein Sohn beide Elternteile auf Zahlung verklagen?
Mit der Kindesmutter kann er es ja recht gut und alle wollen nur mir ans Leder, so war auch mal die Aussage der KM vor der Scheidung. Ich habe nichts dagegen das ich Zahle, aber dann auch gerecht verteilt. Ich vermute hier, dass ich weiterhin über den Tisch gezogen werde, da ich bisher immer zu gutmütig war.

Wie soll ich hier weitermachen???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2013 14:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roland,

da hast Du wohl ziemlich viel Mist auf einmal gebaut. Aber dafür gibt's nachträglich keine Gummipunkte; wenn Du irgendwo ein Auto kaufst, kriegst Du nachträglich auch keinen Rabatt mit der Begründung "woanders hätte ich es billiger bekommen".

Was beim Notar "nur geredet" wird, ist ohne Belang; es zählt allein, was im Notarvertrag steht. Gleiches gilt für den Unterhalt an Deinen Sohn: Wenn Du ihm schriftlich eine Zahlung von 500 EUR zusicherst, entfaltet dieser Unterhaltstitel juristisch zunächst auch erst einmal eine Zahlungspflicht Deinerseits; egal, ob Du von der Möglichkeit des Kindergeldabzugs wusstest oder nicht und egal, was Deine Ex verdient, in welchem Haus sie wohnt oder was sie selbst Sohnemann in die Tasche steckt. Nach "gerechter Verteilung" fragt da niemand. Wenn Deine Ex auch Geld beisteuert, hat er halt vielleicht nicht nur den Minimal-Betrag von 670 EUR in der Tasche, sondern eben 800 oder 900. Das ist nicht verboten.

Streiten kann man juristisch darüber, ob bzw. wodurch Deine Zahlung an Sohn befristet ist (bestimmtes Alter, Studienende etc.) und ob Du sie einseitig reduzieren kannst (zum Beispiel wegen groben Undanks). Letzteres findest Du dadurch heraus, dass Du nächsten Monat einfach nur noch 300 EUR überweist - dann wirst Du sehen, ob er eine Klage startet, innerhalb Du dann Deine Argumente für eine Reduzierung Deiner Zahlungen vorbringen kannst - und ob ein Gericht Deiner Argumentation folgt.

Was es allerdings tatsächlich nicht gibt, ist eine Reset-Taste, mit der die Uhr nochmal ein Jahr zurückgedreht werden kann. Das eigene Unwissen fällt einem dann oft tatsächlich auf die eigenen Füsse.

Grüssles
Martin

***edit: Teppfihler

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 15:04
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin (brille007),
Dann ist dieser Schmierzettel den ich mit meinem Sohn zwischen Tür und Angel gemacht habe also auch juristisch bindend?
Habe mir damit vermutlich noch ein Eigentor geschossen.
Ich schreib dir hier mal den Text des Zettels, was aber wahrscheinlich auch nichts mehr ändern wird an der Tatsache.
Die Hoffnung stirbt ja zu letzt!

Hiermit erklärt Roland.....
Das er monatlich 500€ Unterhalt und Studiengebühren übernimmt für B...... Jeweils zum ersten des Monats fällig.
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Studiums von B.....

@ Die Immatrikulationsbescheinigung wird nach Aufforderung vorgelegt.
Kann ich auch irgendwelche Leistungsnachweise des Sohnes anfordern?
Grober Undank ist glaub ich ein schwieriges Thema?
Seine Regelstudienzeit beträgt 10 Semester (Lehramt für Gymnasium Französisch und Geschichte). Im achten Semester ist er ja schon. Können höchstens noch 1 oder 2 Semester drangehängt werden wie ich vermute.

Gruß Roland

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2013 15:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roland,

Dann ist dieser Schmierzettel den ich mit meinem Sohn zwischen Tür und Angel gemacht habe also auch juristisch bindend?

sofern er "hinreichende Bestimmungen" enthält, ist er das. Dazu gehört, dass Du, Sohnemann, Zweckbestimmung, Ort und vor allem Datum sowie Unterschrift eindeutig erkennbar sind. Ob das Ding mit Goldrand gedruckt oder handschriftlich auf einen Bierdeckel geschrieben wurde, ist juristisch nicht von Bedeutung.

@ Die Immatrikulationsbescheinigung wird nach Aufforderung vorgelegt.
Kann ich auch irgendwelche Leistungsnachweise des Sohnes anfordern?

Klar, er muss Dir (zmindest theoretisch) sogar unaufgefordert nachweisen, dass er sein Studium zielstrebig verfolgt. Mein Filius - ähnlich gestrickt wie Deiner - hat mir zum "Nachweis" mal eine Immatrikulatinsbescheinigung abfotografiert und kommentarlos gemailt. Ich habe daraufhin ein paar Geldscheine fotografiert und ihm das Foto zurückgemailt...

Grober Undank ist glaub ich ein schwieriges Thema?

ja, ist es. Blosse Kontaktverweigerung, Undankbarkeit oder kritiklose Übernahme mütterlicher Positionen reicht nicht.

Seine Regelstudienzeit beträgt 10 Semester (Lehramt für Gymnasium Französisch und Geschichte). Im achten Semester ist er ja schon. Können höchstens noch 1 oder 2 Semester drangehängt werden wie ich vermute.

umso weniger lohnend ist auch für ihn ein Rechtsstreit, sowohl zeitlich wie auch finanziell. Ich persönlich würde meine Zahlungen an Deiner Stelle wohl trotzdem reduzieren; einfach, um zu zeigen "Ich mach mich für Dich nicht zum Affen". Mein Filius bekommt von mir (nach früher deutlich grosszügigerer Regelung) seit seinem letzten Ausfall auch nur noch 250 Ücken nach der Überschlags-Rechnung "670 minus Kindergeld durch zwei". Ob und wieviel er tatsächlich von seiner Mutter bekommt, ist mir egal; ggf. muss er halt kellnern gehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 15:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

ich sehe es in einigen Details etwas anders als Brille.

Wobei man hier eindeutig zwischen Rechtslage und persönlicher Meinung unterscheiden muss.

Rechtlich ist es so, dass dein Sohn zur Zeit keinen vollstreckbaren Titel hat, diesen aber vermutlich bekommen würde.
Er würde wohl auch auf diese 670,- minus 184,- = 486,- lauten.

Dieser Betrag würde dann zwischen Mutter und dir nach Quote.

Davon würden, so deine Angaben stimmen, ca. 3/4 auf dir lasten und 1/4 auf der Mutter.

Dein Zahlbetrag würde daher bei ca. 370,- raus kommen.

Du könntest deine Zahlung daher vermutlich recht risikoarm auf etwa diesen Betrag senken.

Persönlich bin ich allerdings der Meinung, "Pacta sunt servanda!"

Du hast mit deiner Ex einen Deal abgeschlossen, der da heißt: Sie gibt dir 20.000,- Ocken, du zahlst alleine KU.
Sie hat ihren Teil des Vertrages eingehalten.
Du willst deinen jetzt nicht mehr einhalten.
Das finde ich sch...
Vorsichtig ausgedrückt.

Dass du dich, rückwirkend, über einen anderen Deal, den du ebenfalls freiwillig eingegangen bist, ärgerst, ändert nichts daran.
Nun willst du auch noch das Wort, dass du deinem Sohn gegeben hast brechen.

Ich kann deinem Standpunkt jedenfalls nichts abgewinnen.

Dass dein Sohn nichts mehr dir zutun haben will, finde ich sehr bedauerlich.
Mit deiner Unterhaltspflicht hat das aber nichts zu tun.

Ob dir noch was daran gelegen ist oder nicht, kann ich bisher nicht raus hören.
Ich weiß auch nicht, wie bei euch die Probleme angefangen haben.
Enden werden sie so aber vermutlich nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 21:31