Guten Tag,
Mein Sohn ist inzwischen 18 und wird bald studieren, an einer Universitaet. Ich wohne im ausland, und verdiene netto so um 4000 EUR. Er wohnt mit der Ex, will aber bald in eine WG ziehen. Die Ex verdient so um 3000 EUR. Die DT bestimmt Bedarf 735 EUR. Der Unterhaltsrechner https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html zeigt 481 EUR zu bezahlen, plus Kindergeld.
Kann mir jemand helfen zu berechnen, wieviel ich bezahlen soll?
Und was ist mit Bafoeg? Ist meine (und der Ex) Unterhaltszahlungen das was man als Bafoeg bekommen haette (wenn wir nichts verdienen wuerde)? Oder geht Bafoeg irgendwie zusaetzlich zu Unterhaltszalugen?
Gruss
Mika
Hallo Leo3049
Der Bedarf eines Studenten der nicht zu Hause wohnt beträgt einheitlich 735 € . Hierauf wird das volle Kindergeld angerechnet ebenso wie das volle Bafög, wobei ich bei Deinem und Deiner EX Netto davon ausgehe das kein Bafög Anspruch besteht. Was nicht in den 735 € drin ist sind die Semestergebühren und die Krankenkasse des Studenten.
LG der Frosch
Hallo,
wie der Frosch schon geschrieben hat ist der Unterhaltsbedarf eines Volljährigen, der nicht mehr bei einem Elternteil wohnt 735 Euro minus Kindergeld (z.Z.) 194 Euro = 541 Euro.
Kindergeld ist weiter zu leiten. Sollte der Sohn nicht familienversichert sein, dann kommen KV + PV dazu, ggf. auch Studiengebühren (nicht aber Semestergebühren).
Bafög kann ein Student dann erhalten, wenn seine Eltern nicht genügend Einkommen haben um ihn zu unterstützen. Du kannst mit einem BAföG-Rechner (z.B. <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/>hier</a>)" prüfen ob es mit BAföG etwas werden könnte. Wenn ich mir allerdings die Zahlen, die Du genannt hast, ansehe, dann sehe ich eigentlich nicht, dass es BAföG gibt.
Sollte ein BAföG-Anspruch bestehen, dann ist BAföG zu beantragen und BAföG mindert den Unterhaltsanspruch weiter. BAfög gibt es also nicht zusätzlich zum Unterhalt sondern wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Weiterhin ist der Unterhalt gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen.
Dazu ist das Einkommen beider Eltern zunächst gemäß den Unterhaltsleitlinien zu bereinigen (Abzug berufsbedingter Aufwendungen, Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto).
Danach werden 1300 Euro jeweils abgezogen und dann die Haftungsanteile bestimmt.
Bei KV 4000 Euro, KM 3000 Euro bereinigt,
Abzug Selbstbehalt KV 4000 -1300 = 2700, KM 3000 -1300 =1700 Euro.
Quotelung:
KV 541*2700/4400 = 332 Euro, KM 541*1700/4400 = 209 Euro
Prinzipiell muss der Volljährige selbst für seinen Unterhalt sorgen und deshalb Unterhalt fordern und seine Bedürftigkeit nachweisen (z.B. durch eine Studienbescheinigung). Weiterhin hat er eine Einkommensauskunft von Vater und Mutter anzufordern und dem jeweils anderen zur Verfügung zu stellen, damit der Unterhaltsanspruch geprüft werden kann. Ansprechpartner ist alleine das volljährige Kind.
VG Susi