Hallo und zauberhaften guten Abend,
hab mir ehrlich gesagt schon Schwielen inne Augen geschaut, aber nichts passendes bzw. widersprüchliches gefunden.
Also, dass Steuererstattungen im KU berücksichtigt werden ist mir schon klar, nur wie wird
bei einer Zusammenveranlagung der Steuer (beide kl.4) die Erstattung nun aufgeteilt, dass der Teil vom KV mit in den
Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden?
Eine separate Aufteilung haben wir bei Einreichung beantragt, aber nicht erhalten.
Mein Einkommen war im letzten Jahr höher als das meines Mannes ( auch wegen Arbeitslosigkeit 3 Monate), dafür hab ich bloß die Hälfte Steuern zahlen müssen wie mein GöGa ( Mann 1130 / ich 630), Erstattung war ca. 700 €.
Geht das jetzt nach Einkommen oder nach tatsächlich gezahlter Steuer (wäre ja hier 2/3 - 1/3)?
Habs jetzt einfach mal ins Unterhaltsforum gesetzt, falls ich hier falsch bin, dann verschiebt mich ruhig.... :redhead:
Danke schon im voraus
[red]Selig sind die geistig Armen[red]
Moin Medusalem,
anlässlich "unserer" Unterhaltsneuberechnung habe ich beim Finanzamt angerufen und die Situation erklärt. Da der Richter früher schon mal eine Aufteilung angefordert hatte, war es diesmal kein Problem, direkt eine Berechnung zu bekommen. Bei uns ist die Frage: was hätte Göga an Steuern zahlen müssen, wenn es mich nicht gäbe?
Drei Tage später hatte ich die Berechnung im Briefkasten. Also ruf ruhig nochmal beim Finanzamt an, erkläre die Situation und frage freundlich nach. Oder geh direkt hin, wenn du befürchtest, dass du am Telefon abgewimmelt wirst.
Viel Erfolg!
eskima
Hallo eskima,
erstmal danke für die Antwort. Werde mich dann gleich Montag den "zuständigen Sachbearbeiter " 😉 in Verbindung setzen und das Schriftstück anfordern.
Aber eins interessiert mich doch noch: Ich habe jetzt auch mehrfach gelesen, dass diese Steuererstattung nur angerechnet wird, wenn die Erstattung nicht auf erforderliche Ausgaben zurückzuführen ist?
Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass zum Beispiel, Kosten/Erstattung für die Reinigung von Berufskleidung nicht beim Unterhalt berücksichtigt werden, da diese ja immer wieder weiter anfallen?
Ist das wirklich so?
Und wie sieht das mit nächstem Jahr aus? Da ja, zunächst jedenfalls, keine Fahrtkosten bis 20 km mehr erstattet werden, wird die Gesamterstattung ja wesentlich niedriger ausfallen, da unsere Arbeitsplätze genau in diesem Bereich liegen?
Andererseits wurden die letzten zwei Rückzahlungen meines Mannes ans FA auch nicht bei einer Unterhalts-Berechnung berücksichtigt.
So what...
lg Medusalem
[red]Selig sind die geistig Armen[red]
rehi,
Aber eins interessiert mich doch noch: Ich habe jetzt auch mehrfach gelesen, dass diese Steuererstattung nur angerechnet wird, wenn die Erstattung nicht auf erforderliche Ausgaben zurückzuführen ist?
Meinst du jetzt Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen? Hier haben wir auf eine Auflistung für Göga und mich verzichtet, weil es sonst zu kompliziert wird.
Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass zum Beispiel, Kosten/Erstattung für die Reinigung von Berufskleidung nicht beim Unterhalt berücksichtigt werden, da diese ja immer wieder weiter anfallen?
Die Reinigung der Arbeitskleidung wird bei meinem Mann direkt von der Firma übernommen und ist auch Bestandteil in den monatlichen Abrechnungen. Beim Unterhalt werden sie als Werbungskosten anerkannt. Bei der Steuer wird es ab nächstem Jahr wohl auf den Pauschbetrag hinauslaufen, da auch Göga 18km zur Arbeit fährt.
Die Leitlinien unseres OLGs erkennen aber weiterhin die Werbungskosten ab dem 1. gefahrenen Kilometer an. Besonderheit: bei uns wird die 5%-Pauschale nicht gewährt, Werbungskosten müssen grundsätzlich nachgewiesen werden.
Wenn also im nächsten Jahr steuerlich nur noch der Pauschbetrag für Werbungskosten zu erwarten ist, die Fahrtkosten beim OLG aber in voller Höhe anerkannt werden, dann wird der Unterhalt bei Neuberechnung in einigen Fällen niedriger ausfallen, als die Jahre zuvor.
eskima
Wenn also im nächsten Jahr steuerlich nur noch der Pauschbetrag für Werbungskosten zu erwarten ist, die Fahrtkosten beim OLG aber in voller Höhe anerkannt werden, dann wird der Unterhalt bei Neuberechnung in einigen Fällen niedriger ausfallen, als die Jahre zuvor.
Sofern die Leitlinien dann nicht entsprechend angeglichen werden sollten! :puzz:
Danke schön nochmal für die schnelle Antwort!
lg Medusalem
[red]Selig sind die geistig Armen[red]