Steuerklassenwechse...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Steuerklassenwechsel bzw Veranlagung - habe es doch immer noch nicht kapiert

Seite 2 / 2
 
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber Ab 1.1.14 in I bzw. II kann ich ohne?

Ja - weil ihr, da getrennt lebend, ab 2014 auch getrennt veranlagen müsst.

Wenn ich sowieso für dieses Jahr gemeinsam versteure, warum sollte ich dann überhaupt wechseln außer allein wegen Unterhaltsbasis? Und warum sollte Ex zustimmen, wenn sich dadurch der Unterhalt verschlechtert? Das ist doch alles irgendwie unrealistisch bzw weltfremd?

Gemeinsam versteuern (veranlagen) heisst ja nicht, dass ihr die Steuernachzahlungen/ -erstattungen richtig aufteilen müsst.

und naja,, hier wird oftmals der geringere Steuer(vorweb)abzug (afgrund der StKl-Wahl) verwechselt mit einer echten Steuerersparnis (die gibt es nur bei gemeinsamer Veranlagung im Gegensatz zu getrennten Veranlagung). Egal welche Steuerklassen-Kombination, mit der Einkommensteuererklärung gleicht es sich dann wieder aus. Und die zu erwartenden Rückerstattungen bzw. eigentl auch Nachzahlungen müssten auch in die Unterhaltsberechung einfließen.

Oftmals geschieht dies nicht bzw. das gefühlte höhere Netto unterjährig macht begierig auf einen höheren Unterhalt.

So verständlich? Ich hoffe, es ist richtig, denn zugegeben - der große Steuer(klassen)fachman bin ich auch nicht...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 18:30
(@psoidonuem)
Registriert

*heul* Irgendwie drücke ich mich missverständlich aus. Wann gehe ich denn nun mit dem Formular, das JensB nennt und das ich auch mittlerweile habe zum Finanzamt?

Jetzt (scheinbar nicht, wenn ich LBM richtig verstehe)? Ende des Jahres? Weil, dass sich Ex auf IV/IV einlässt kann ich mir nicht vorstellen, abgesehen davon wäre da dann die Frage, wie teile ich das dem FA mit?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 18:55
(@Brainstormer)

Moin psoidonuem,

es reicht, wenn du das Formular "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" im Dezember an's Finanzamt schickst. Ab Januar 2014 bist du dann in LSK 1.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 19:07
(@Inselreif)

Es spricht aber auch nichts dagegen, es jetzt zu tun und damit gleich erledigt zu haben.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 20:11
(@psoidonuem)
Registriert

Wenn ich es aber jetzt mache, bekomme ich für Okt, Nov, Dez weniger Kohle raus, die ich dann erst in einem Jahr wieder bekomme. Ich meine, ich muss da ja ein Datum eintragen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 20:34
(@Inselreif)

Nein. Die Steuerklasse I gilt so oder so erst ab 01.01.2014, bis dahin ändert sich nichts. Wenn ihr vorher auf IV/IV wechseln wollt, ist das freiwillig und muss von Euch beiden beantragt werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 20:59
Seite 2 / 2