Hallo, wie ihr vielleicht wisst, bin ich im Mai 2012 nach 17 Jahren Ehe ausgezogen. Anfangs hatten wir uns geeinigt, dass kein Unterhalt ieS nötig ist, denn wir hatten weiterhin gemeinsame Konten. Seit Mai diesen Jahres haben wir getrennte Konten und ich zahle meiner Frau Unterhalt. Nach Meinung meiner Anwältin zuviel. Aber dafür gibt es einen anderen Thread.
Der Punkt ist, ich bin immer noch in StKl III. Schon alleine deshalb zahle ich zuviel. Das macht bei mir geschätzt 700€ im Monat aus zwischen Kl III und Kl I.
Ich bin mir immer noch nicht so ganz sicher über die Rechtsfolgen. Ich verstehe es so:
Wenn ich JETZT wechsle, bekomme ich ab Oktober 700€ weniger ausbezahlt. das ist aber auch das einzige, was ich weiß. Bekomme ich dann am Ende des Jahres, weil wir immer noch zusammen veranlagt (?)(auch über die Terminologie bin ich noch unklar?), also für das ganze Jahr wie Eheleute behandelt werden (?), eine Steuererstattung, oder muss ich für die ersten 9 Monate Steuern nachzahlen, weil wir in Wahrheit schon getrennt gelebt haben? Der Trennungszeitpunkt selbst ist übrigens auch strittig, weil meine Frau sagt, wir hätten uns erst im April 2013 getrennt, wohl damit sie länger Trennungsunterhalt bekommt, in einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich ein entsprechendes Schriftstück unterschrieben. Selbiges Schriftstück ist aktenkundig.
Versteht jemand mein Gebrabbel?
UNd wenn sich jemand fragt, warum ich mich erst jetzt drum kümmere und nicht vor 1,5 Jahren oder im April: Kinder gingen vor. Antrag auf ABR läuft als noch, Mediatorin/ Gutachterin ist bei der Arbeit.
Moin pseudoneum,
Hallo, wie ihr vielleicht wisst, bin ich im Mai 2012 nach 17 Jahren Ehe ausgezogen.
Dann gilt ab 01.01.2013 Steuerklasse I, und du darfst kräftig ans Finanzamt nachzahlen.
weil meine Frau sagt, wir hätten uns erst im April 2013 getrennt, wohl damit sie länger Trennungsunterhalt bekommt, in einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich ein entsprechendes Schriftstück unterschrieben. Selbiges Schriftstück ist aktenkundig.
Damit gilt ab erst 01.01.2014 Steuerklasse 1 und deine Frau bekommt länger TU. Wenn die dauerhafte Trennung aber in Wirklichkeit in 2012 stattfand, ist das IMHO Steuerhinterziehung. Wenn das rauskommt (was eher unwahrscheinlich ist), hast du ein Problem.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin ps,
in einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich ein entsprechendes Schriftstück unterschrieben. Selbiges Schriftstück ist aktenkundig.
dann solltest Du diese Büchse der Pandora besser geschlossen halten; "geistige Umnachtung" ist kein Argument, mit dem sich ein steuerlicher Missstand nachträglich glattziehen lässt. Frag' Uli Hoeness 😉
Du kannst diese Nummer bestenfalls im Innenverhältnis noch als Verhandlungsmasse benutzen; beispielsweise, um Deiner Ex-Holden noch ein bisschen Feuer zu machen nach dem Motto "ich habe mit einer Selbstanzeige kein Problem, aber für Dich wird es dann eng..." Was allerdings auch nur dann funktioniert, wenn Deine Ex Dich in 17 Jahren nicht als ängstlichen Steuerbürger kennengelernt hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nehmen wir einfach mal an, dass Eheleute nicht in der gleichen Wohnung leben müssen und wir ja in der Tat noch bis April 2013 gemeinsam gewirtschaftet haben. Ich dachte, es wird erst dann Steuerhinterziehung, wenn ich etwas falsches in die Steuererklärung schreibe? Und genau deshalb frage ich ja. Ich will ja keinen Mist bauen.
Für 2012 ist alles wie vorher? Für 2013 ist alles wie vorher, wenn wir uns in 2013 dauerhaft getrennt haben? Und wenn ich jetzt in Klasse I bzw eigentlich II gehe, bekomme ich dann eine Erstattung, die ich mit meiner Frau zu teilen habe?
Martin, ich verstehe Deinen Beitrag nicht 🙁 2012 ist doch auf jeden Fall richtig. 2013 wird auch richtig in der Erklärung stehen. Aber was ist denn "richtig", wenn wir uns einig sind, dass die dauerhafte Trennung in 2013 erfolgt ist?
Wenn ihr gemeinsam unterschrieben habt, dass ihr euch im März 2013 getrennt habt, dann muss es ja wohl so sein.
Wer will da was anderes behaupten?
Ihr könnt somit auch für 2013 gemeinsam veranlgen.
Allerdings solltest ihr schon jetzt die Steuerklassen auf 4/4 ändern damit dieses scheinbare Mehreinkommen verschwindet.
Du zahlst dann, wenn überhaupt, EU auf Basis des tatsächlichen Einkommens.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin ps,
Martin, ich verstehe Deinen Beitrag nicht 🙁 2012 ist doch auf jeden Fall richtig. 2013 wird auch richtig in der Erklärung stehen. Aber was ist denn "richtig", wenn wir uns einig sind, dass die dauerhafte Trennung in 2013 erfolgt ist?
es wird das als "richtig" unterstellt und nicht offiziell angezweifelt, was Ihr beide einvernehmlich als Tatsache erklärt habt (Trennung im April 2013). Theater gäbe es dann, wenn Du jetzt kommst und sagst "April, April, in Wirklichkeit war das schon ein Jahr früher". Dem Finanzamt ist der Trennungsunterhalt vollkommen wurscht, aber nicht, dass jemand sich damit die steuerliche Besserstellung zusamenlebender Ehegatten erschleichen wollte.
Deshalb mein Rat: Lass diese Büchse zu und verbuche das Ganze unter "schlechte Erfahrung". Der gesparte TU würde vermutlich kaum durch die Steuernachzahlung und eine eventuelle Strafzahlung aufgewogen. Wenn's blöd läuft, erfährst Du dann noch aus einem Anwaltsschriftsatz, dass Du sie hier zu einer falschen Angabe genötigt hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich werde sie kaum zu IV/IV überreden können. Fakt ist, ich kann sie nicht nur zu nichts überreden, es wird auch alles sabotiert. Aber das steht ja auch schon in anderen Threads. Kann ich nicht alleine wechseln? Irgendwas dem Finanzamt gegenüber erklären? Oder schlicht meiner Personalabteilung mitteilen, dass ich getrennt lebe? Meine Frau ist eh selbstständig.
Gut, das Jahr ist eh fast rum aber zum 1.1.2014 solltest du zügig die Stkl. 1 beantragen.
Und dagegen kann sie sich nicht wehren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin ps,
Ich werde sie kaum zu IV/IV überreden können. Fakt ist, ich kann sie nicht nur zu nichts überreden, es wird auch alles sabotiert. Aber das steht ja auch schon in anderen Threads. Kann ich nicht alleine wechseln? Irgendwas dem Finanzamt gegenüber erklären? Oder schlicht meiner Personalabteilung mitteilen, dass ich getrennt lebe? Meine Frau ist eh selbstständig.
natürlich kannst Du das auch allein; Du brauchst Deine DEF dafür zu nichts überreden. Du solltest nur eben Eure gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Trennungszeitpunkt (April 2013) als Grundlage nehmen und jetzt keinen "neuen" Trennungszeitpunkt aus 2012 aus dem Hut zaubern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sorry, und technisch? Muss ich das dem FA gegenüber erklären? Wie, wann?
Dazu gibt es das Formular "Erklärung zum dauernden Getrenntleben". Google mal danach.
Das kannst Du jederzeit abgeben, spätestens bis Jahresende.
Gruss von der Insel
Danke!
Moin,
Ich war dafür persönlich auf dem Finanzamt.
Sache von 5 Minuten. Der nette Mitarbeiter hat diesen Bogen zusammen mit mir ausgefüllt, so das ich zum 01.01.2012 in die Steuerklasse I wechselte.
Danach zur Verabschiedung:
jensB: "Wars das damit für mich?"
FAM: "Ja, jetzt müssen Sie nur noch ihrer Frau ...... (Denkpause) ..... Ach, da soll sie sich doch selbst drum kümmern!"
Wenn der Kerle nicht noch Dienst gehabt hätte, hätte ich ihn auf ein Bierchen mitgenommen! 😉
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin psoidonuem,
nur zur Info: Das Formular "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" kann nicht dafür verwendet werden, die Steuerklassenkombination in IV/IV zu ändern.
Dafür benötigst du das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten", welches allerdings auch von deiner Ex unterschrieben werden muss.
Gruß
Brainstormer
Und nur mal ein zarter Hinweis: Das FA kann nachprüfen, wann die "tatsächliche" Trennung erfolgt ist. Gibst Du als Trennungsdatum August 13 an, aber ihr seid schon seit Mai 12 nicht mehr zusammen gemeldet, dann ist das ein ziemlich sicheres Indiz für "wir erschummeln uns die Zusammenveranlagung 13".
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin ps,
Und nur mal ein zarter Hinweis: Das FA kann nachprüfen, wann die "tatsächliche" Trennung erfolgt ist. Gibst Du als Trennungsdatum August 13 an, aber ihr seid schon seit Mai 12 nicht mehr zusammen gemeldet, dann ist das ein ziemlich sicheres Indiz für "wir erschummeln uns die Zusammenveranlagung 13".
deswegen kann auch ich nur meinen Rat wiederholen, diese Büchse geschlossen zu lassen: Eine eventuelle Steuerstrafe trifft Dich als "Mehrverdiener" vermutlich empfindlicher als Deine DEF. Und es gibt keinen Rabatt für "das wusste ich nicht" oder "meine Frau hat gesagt, ich soll hier unterschreiben".
Beim Finanzamt ein anderes Trennungsdatum anzugeben als bei Einwohner-Meldeamt vermerkt ist, wäre natürlich nicht unbedingt der Gipfel der Intelligenz...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Und nur mal ein zarter Hinweis: Das FA kann nachprüfen, wann die "tatsächliche" Trennung erfolgt ist. Gibst Du als Trennungsdatum August 13 an, aber ihr seid schon seit Mai 12 nicht mehr zusammen gemeldet, dann ist das ein ziemlich sicheres Indiz für "wir erschummeln uns die Zusammenveranlagung 13".
LG LBM
Da LBM Expertin auf diesem Gebiet ist, möchte ich nicht widersprechen. Nur ergänzen. Natürlich kann man auseinanderziehen, eine Auszeit nehmen, um über die Trennung nachzudenken usw. Die Erklärung "dauerhaft getrennt" bedeutet dann aber auch, dass es ab da endgültig beschlossene Sache zwischen den Eheleuten ist. So kommt für dich doch nur in Frage, ab 2014 auf Stkl 1 zu wechseln und 2013 noch gemeinsam zu veranlagen. Da würde ich nicht dran drehen wollen an deiner Stelle (wie Martin ja auch schon rät). Da du deinen Steuervorteil in Form von Unterhalt an die ex weitergereicht hat, muss sie der gemeinsamen Veranlagung auch zustimmen (dies ist ein hier im Forum schon ausführlich behandeltes Theman.
Der Stkl-Wechsel 2014 geht eigentlich einfach mit dieser Erklärung des Getrennlebens vonstatten. Jedenfalls war es so bei mir, als ich mich getrennt hatte und in die Stkl 2 gewechselt habe (allerdings vorher hate ich die IV, dürfte aber keinen Unterschied machen).
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Stop, ich will doch gar nichts an der Trennung 2013 ändern. Ich wollte doch nur wissen, ob ich es richtig verstanden habe, dass ich, auch wenn ich jetzt in Klasse I gehe, für 2013 noch zusammen veranlagt werde, mithin dann eine Steuererstattung bekomme für die ab Oktober "zuviel" gezahlte Steuer bekomme ^^
Gemeldet bin ich in der neuen Wohnung eh erst seit Juli 2013. Das passt also.
Es geht dann nur noch um die Einreichung der Scheidung, das sollte ich dann auch erst frühestens MItte 2014 machen damit alles zusammenpasst.
Hi,
wenn ihr "einig" seid, dass die Trennung in 2013 erfolgte und ihr die eheliche Gemeinschaft erst dann endgültig aufgegeben habt, dann könnt ihr 2013 noch zusammen veranlagen. In Steuerklasse 1 kommst Du erst ab 2014, wechseln kannst Du nur, wenn Deine Ex zustimmt auf 4/4.
Sie "muss" mit Dir zusammen veranlagen, das gebietet die nacheheliche Solidarität (Rechtsprechung). Davon ist zu unterscheiden, dass das Finanzamt gegen den Willen der Ex KEINE Zusammenveranlagung durchführen kann. Du brauchst also ihr Autogramm unter der Steuererklärung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sorry?
Jetzt in IV/IV wechseln kann ich nur mit Zustimmung?
Aber Ab 1.1.14 in I bzw. II kann ich ohne?
Wenn ich sowieso für dieses Jahr gemeinsam versteure, warum sollte ich dann überhaupt wechseln außer allein wegen Unterhaltsbasis? Und warum sollte Ex zustimmen, wenn sich dadurch der Unterhalt verschlechtert? Das ist doch alles irgendwie unrealistisch bzw weltfremd?