Hallo zusammen,
ich hab hier im Forum schon viele nützliche Tips bekommen. Unter anderem das bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts von Steuerklasse 1 ausgegangen wird da der steuerliche Vorteil meiner neuen Frau und nicht meiner EX zugute kommen soll. Ich habe heute mit meinem Anwalt darüber gesprochen da die Anwältin meine EX wieder mein Einkommen mit Steuerklasse 3 gerechnet hat. Mein Anwalt hatte aber auch noch nichts davon gehört das mit Klasse 1 gerechnet werden muß.Kann mir jermand sagen wo der Gesetzgeber das mit der Steuerklasse 1 festgeschrieben hat?? Ich werd echt langsam Irre. MAnchmal glaub ich das die Anwälte ihr Geschäft auch nicht mehr blicken 😡
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hi Mercy,
have a look at
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-79.html
Und druck das Deinem Anwalt aus. Oder noch besser: Such Dir einen, der sich mit sowas auskennt.
Grüssles
Martin
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