Steuerklasse ändern
 
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Steuerklasse ändern

 
(@Inselreif)

Hallo zusammen,

ich möchte meine Steuerklasse nach der Trennung, wie das so üblich und geboten ist, von III nach IV ändern. Allerdings verweigert mir Exe die Mitwirkung.
Nach Auskunft der Stadtverwaltung kann ich alleine dieses Jahr keine Änderung vornehmen lassen.

Was ist jetzt zu tun? Exe förmlich zur Änderung in Steuerklasse IV mit Faktor aufzufordern und entsprechend fiktiv zu rechnen, wäre mE die gerechteste Lösung.

Habt Ihr dazu noch Ideen?

Gruss von der Insel

Zitat
Geschrieben : 26.07.2010 12:12
(@Inselreif)

Hi nochmal,

ein Gedanke kam mir eben noch dazu: Ich könnte beim Finanzamt unter Angabe des voraussichtlichen Einkommens die Festsetzung einer Vorauszahlung beantragen. Wäre das eine Idee?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 13:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine Ex arbeitet auf LSt-Karte? Nur dann kann sie ihre Zustimmung verweigern. Auf der anderen Seite scheint sie dann ja nach St.-Kl. V abgerechnet zu werden und der Wechsel in IV wäre zu ihrem Vorteil. Vielleicht überzeugt sie ein Rechenbeispiel?

Die Beantragung von ESt-VZ ist charmant.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 13:44
(@Inselreif)

Hi Deep,

Exe arbeitet ja freiberuflich. Ihre Karte ist irgendwo, wahrscheinlich sogar vermöselt.
Sie verweigert die Mitwirkung aber mit Verweis auf die Unterhaltsleitlinien, wonach Steuervorteile auszunutzen sind.
Ich weiss, Steuerklasse III ist overall kein Vorteil, aber leider schreibt unser OLG (Köln) auch den Eintrag von Freibeträgen als "Vorteil" vor, von daher kann man das mit Steuerklasse III sogar analog sehen.
Und ich hab auch ehrlich gesagt keine Lust, auf Mitwirkung zu klagen, wenn es irgendwie anders klappt.

Viele Grüsse von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 14:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Inselreif

Meines Wissens gilt die Steuerklassenwahl nur insoweit als steuerlich Vorteil, wie dieser auf eigenem Einkommen basiert. Wenn also der steuerl. Vorteil darum zum Tragen kommt, dass Du faktisch Lohn-/Gehaltsbestandteile Deiner Frau über das Jahr einstreichst und diese später ausgleichen musst, ist dem nicht so.
siehe BGH XII ZR 72/06 vom 17.08.2008, gefunden über die neuen URL des OLG FFM (Pkt.10.1 ganz unten)

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 18:25