Steuerfreibetrag
 
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Steuerfreibetrag

 
(@andreas69)
Schon was gesagt Registriert

Habe eine Frage zum Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte.

Darf der Unterhaltspflichtige seinen Steuerfreibetrag (für Immobilienbesitz) von der Steuerkarte streichen lassen und den Betrag über die Steuererklärung zurückholen, um damit die Unterhaltszahlungen zu verringern?

Gruß Andrea

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2009 01:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andrea,

um was für einen Freibetrag für Immobilienbesitz handelt es sich da??? I.d.R. muss man für Besitz "bezahlen" und bekommt dafür ja keine Freibeträge.

Inhaltlich ist es egal, unabhängig ob die Steuerersparnis im laufenden Jahr erfolgt, in dem ein Freibetrag eingetragen ist und mehr monatliches Netto zur Verfügung steht  oder die Steuerersparnis in Form einer Einkommenssteuerrückzahlung erfolgt, ist die Ersparnis in die Bemessungsgrundlage für die Unterhaltsberechnung miteinzubeziehen.

In Zahlen:

Mit Freibetrag 12x 1500 Euro  plus Steuererstattung 0 = 18000 Euro relevantes Einkommen
Ohne Freibetrag 12X 1400 Euro plus Steuerstattung 1200 Euro = 18000  Euro relevantes Einkommen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 01:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich habe von einem Steuerfreibetrag für Immobilienbesitz auch noch nie was gehört.

Darüberhinaus bliebe auch die Frage, ob dieser Steuerersparnis auch Ausgaben entgegen stehen und wer diese trägt.
Wenn er alleine die Kosten trägt, steht ihm auch alleine die Steuerersparnis zu. Sofern es überhaupt eine gibt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 01:33
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen,

einen direkten Steuerfreibetrag für Immobilien gibt es meines Wissens nach auch nicht. Aber...
Wenn die Kosten für die Immobilie (z.B. vermietete oder leerstehende) so hoch sind, das sie regelmäßig zu Erstattungen führen, kann ich mir doch einen Freibetrag auf die Steuerkarte eintragen lassen.

Die Noch-Frau meines Lebensgefährten hat dies auch so gemacht und kam immerhin auf einen Freibetrag von 3.500 Euronen im Jahr. Und hier dann mal der umgekehrte Fall: Sie versucht sich künstlich arm zu rechnen und hat den Freibetrag von der Steuerkarte nehmen lassen.
In der Hoffnung das der Richter nicht nach Steuererstattung bei "bedürftiger Frau" fragt bzw. es berücksichtigt. Aber anderes Thema...

@Beppo:

Darüberhinaus bliebe auch die Frage, ob dieser Steuerersparnis auch Ausgaben entgegen stehen und wer diese trägt.
Wenn er alleine die Kosten trägt, steht ihm auch alleine die Steuerersparnis zu. Sofern es überhaupt eine gibt.

Diese Aussage halte ich für nicht ganz richtig. Zumindest von meinem Gerechtigkeitssinn her    😉
Man kann auch so argumentieren, das die Steuerersparnis für die Immobilie die ehelichen Lebensverhältnisse prägten.

Gruß
PP

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 10:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

PP,
also gerade in deinem Beispiel halte ich meinen Standpunkt für Unabdingbar.

Wenn die Immobilie Verlust macht, wird er diesen Verlust vermutlich alleine tragen müssen. In dem Falle wäre die Steuersparnis kein Ertrag sondern eine Verlustminderung.
Wenn ich zwar den Verlust alleine tragen, aber die Verlustminderung teilen sollte, würde ich Zeter und Mordio schreien.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 14:31
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

@Beppo,

aber nicht wenn im Gegenzug die gegnerische Seite diese Verluste  bzw. den nicht gedeckten Teil der Zinsbelastung durch die Miete einkommensmindernd ansetzt, oder???

Gruß
PP

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 14:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

How ever!

ich kann es nur wiederholen, wenn er die Lasten, die zu einer Steuermäßigung führen, bei ihm alleine bleiben, so muss ihm auch der steuerliche Nutzen und wenn die Lasten geteilt werden, so werden auch die Erstattungen geteilt.

Für deinen letztgenannten Fall hieße das: Verluste geteilt, Steuern geteilt.

Wie es sich aber der TO verhält, wissen wir bisher nicht.

Grus Beppo

P.S. Wir können die Diskussion am WE ja nochmal Life diskutieren  😉

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 14:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja wie du bist noch nicht unterwegs?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2009 16:39