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Steuererstattung und Unterhalt

 
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage. Da ich ja an meine Frau Unterhalt bezahle und seit diesem Jahr in Steuerklasse 1 bin, kann ich den Unterhalt in der Steuererklärung für 2005 entweder im Rahmen des Realsplittings (Anlage U) oder als "außergewöhnliche Belastung besonderer Art" absetzen. Dies führt dann im Jahr 2006 zu einer Steuerrückerstattung. Da diese Erstattung aber im Jahr 2006 zu meinen Einkünften hinzugerechnet wird, muss ich dann wieder aufgrund der Steuererstattung mehr Unterhalt bezahlen.

Eigentlich hat die "Ex" keinen Anspruch auf einen Anteil aus meiner Steuererstattung, wenn sie die "Anlage U" unterschreibt (ich muss ihr natürlich entstehende Nachteile, z.B. steuerliche, ausgleichen). Aber über den Unterhalt ist sie an der Erstattung zumindest indirekt beteiligt.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß

Martin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2005 18:26
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Das siehst du vollkommen richtig - deine Steuererstattung aufgrund der absetzbaren Unterhaltsleistungen für deine Frau wird deinem Einkommen mit jeweils 1/12 pro Monat zugeschlagen - und darauf erhält deine Geschiedene dann wieder einen erhöhten Unterhalt....
bei jedem Euro aber, den deine geschiedene Frau z.B. überobligatorisch verdient, schaust du nur hinterher....
Bei Unterhaltsverpflichteten zählt eine eheähnliche Gemeinschaft ab dem ersten Tag zur Leistungsfähigkeit dazu und kann z.B. bei Mangelfällen eine Herbasetzung des Selbstbehaltes bedeuten - bei Unterhaltsberechtigten muss eine eheähnliche Gemeinschaft erst verfestigt sein, d.h. meist 2 Jahre oder länger dauern, bis du den Unterhalt kürzen oder einstellen kannst ...
So ist das in Deutschland! :mad2:

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2005 22:57
(@schmusepapa)
Registriert

... aber hoffentlich nur in Mangelfällen. Oder muss ich mir noch "Fiktives Einkommen" oder eine "Entlastung" anrechnen lassen, wenn ich mit jemand zusammenlebe und dann z.B. die Miete geteilt wird?

Aber lieber teile ich die Steuererstattung mit meiner "Ex", dann haben wir beide mehr, was ja (hoffentlich!) auch unserem Kind in irgendeiner Form zukommt, als das Geld dem Staat zu überlassen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2005 23:14
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit ich das weiß, kommt es auf das jeweilige OLG an - auch in normalen Fällen ohne Mangelfallberechnung soll es schon solche Anrechnungen gegeben haben....

Ok, am Samstagabend sollte man bessere Nachrichten verbreiten! 😉
Morgen soll die Sonne scheinen.....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2005 23:28