Ich habe da mal eine Frage an euch und die bitte ob ihr mir hier ein paar Information geben könnt!
Gestern abend erzählte mir mein LG, dass seine EX-Frau Anfang des Jahres, ohne sein Wissen, ihre Steuererklärung gemacht hat und er nun 4000,00€ nachzahlen muss.
Auf meine Frage wie das zusammen passt, erzählte er mir folgendes:
Sie war letztes Jahr noch in SKL 5 und er in SKL 3, nach dem sie sich im Mai getrennt haben, hat keiner der beiden die SKL gewächselt. Die Lohnsteuerhilfe meinte gestern zu ihm, er hätte sofort nach der Trennung in die SKL 1 wächseln soll. Meines Wissennach geht das doch aber garnicht, oder? Zudem hat ihn der Anwalt darauf auch nicht aufmerksam gemacht.
Nun ist es so das sie eine ganzen batzen an Steuern zurück bekommen hat und er wohl nachzahlen muss. Aber warum???
Ach ja, und die Lohnsteuerhilfe hat ihm auch gesagt, das er den Unterhalt für die drei Kinder, immerhin 925,00 € nicht absetzen kann. Stimmt das???
Und noch eine Frage: Steht ihm zu dem Minimum von 840,00 € noch Fahrgeld zu, damit er zur Arbeit kommt? Da streiten sich die Gemüter ja....sein Anwalt sagt nein, ein Kollege von ihm sagt ja.....Wisst ihr da was? Oder ist von Bundesland zu Bundesland anders?? Er ist in HH gemeldt und hat eine relativ kurzen Weg zur Arbeit, muss den aber mit dem Auto fahren, da er in Schichtdienst ist und es keine Möglichkeit gibt dorthin mit Bus und Bahn zukommen.
Viele Fragen....aber ich hoffe, ihr könnt mir/uns ein wenig weiter helfen....
Liebe Grüße
Britta
Hallo, ich hab da auch gerade ein paar Infos bekommen:
einmal kann seine Ex getrennt eine Steuererklärung abgeben. Da kann sie niemand davon abhalten. Und da die Trennung im Mai stattfand, wird rückwirkend für das Jahr in die SKL 1 für ihn eingeteilt, dafür können Nachzahlungen anfallen. Es gibt eine 180 Tage Regel, die besagt, dass beide sich einigen können, wenn sie im Steuerjahr noch 180 Tage zusammen waren, dann kann man noch zusammen veranlagen für das komplette Jahr.
Allerdings gehen ihre Einnahmen auch zu seinen Gunsten beim Unterhalt, usw.
Nur die Nachzahlungen in einer nicht zu unterschätzenden Höhe bergen erstmal Streitpotential...
Fahrten zur Arbeit, wenn sie angemessen sind, können vom Einkommen als nachgewiesene Werbungskosten abgezogen werden. Und das ist oft Auslegung!
LG Rick (ohne Gewähr - verbessert mich, wenn Fehler drin sind)
Moin pumckelzwerg,
guck mal >hier<.
Zudem hat ihn der Anwalt darauf auch nicht aufmerksam gemacht.
Muss er auch nicht.
das er den Unterhalt für die drei Kinder, immerhin 925,00 € nicht absetzen kann. Stimmt das???
Ja. Zusammenlebende Eltern können die Kosten für die Kinder ja auch nicht absetzen.
Steht ihm zu dem Minimum von 840,00 € noch Fahrgeld zu, damit er zur Arbeit kommt?
Normalerweise ja. Guck mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien für Hamburg (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Erstmal danke für die Prompten Antworten!
Ich habe noch eine Frage!!
Mein LG muss lauf DT 925€ für alle drei Kinder zahlen und hat 840 € zum leben! Wenn ich mir die Tabelle ansehe, muss ich feststellen das er in der Eingruppierung in der er ist, aber eine Minimum von 1000 € haben sollte....das hat er aber nicht!! Wie bitte passt das zusammen?? Oder verstehe ich die Tabelle falsch???
Du hast vom Grundsatz her recht. Jedoch der Bedarfskontrollbetrag ist nicht mehr existent. Hat der BGH letztes Jahr ausgehebelt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Verstehe ich das richtig, das er also mit den 840 auskommen muss?? Und wie ist es wenn er wirklich ans Finanzamt nachzahlen muss, wovon denn das?? So langsam wird mir die Sache echt zu kompliziert.....oder ich bin einfach nicht schlau genug 🙂
Ab August fängt die Älteste von den dreien ihre Ausbildung an, weiß einer von euch wieviel von ihrer Ausbildungsvergütung vom Unterhalt abgezogen wird? Ist es überhaupt noch so, dass das zum Unterhalt dazu gerechnet wird?? Oder hat sich das auch geändert??