Hallo Forum,
ich habe ein längeres pdf vom OLG betreffend § 1603 BGB / § 1612a BGB erhalten.
Demnach soll die Mutter u.a. einen Minijob annehmen um Unterhalt zahlen zu können.
Kann das jemand hier professionell verfremden und anonymisieren und zur weiteren Diskussion hier rein stellen ?
Es handelt sich dabei um einen noch laufenden Vorgang.
Moin ViK,
Kann das jemand hier professionell verfremden und anonymisieren und zur weiteren Diskussion hier rein stellen ?
vatersein.de ist kein Dienstleistungsbetrieb, bei dem man solche Dinge bestellen kann. Aber das kannst Du auch selbst tun: Abscannen, anonymisieren/schwärzen und über einen Bilderhoster hochladen; alternativ zumindest die releveanten Passagen abtippen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
"Schwärzen" geht hervorragend, indem Alufolie über die entsprechenden Testpassagen geklebt wird. 101% Deckungskraft ggü. Licht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
es gibt auch PDF-Bearbeitungsprogramme mit Schwärzungsfunktion, mit denen eine Bearbeitung einfach möglich ist. Ansonsten ausdrucken, den guten alten Faserstift in schwarz einsetzen, einscannen und einstellen. Gruß Ingo
Hallo,
wie kann ich ein pdf hier als Anlage einbauen ?
Das Schreiben ist 5 Seiten lang.
Anlagen lassen sich hier nicht einfügen.
Lade das PDF zu einem kostenlosen File/Bilderhoster hoch und stelle den Link hier ein.
--
Brainstormer
Lade das PDF zu einem kostenlosen File/Bilderhoster hoch und stelle den Link hier ein.
Damit kenne ich mich leider nicht aus.
Anonymisiert habe ich den OLG Text.
Wenn man in der Suchmaschine seines Vertrauens nach "Bildhoster" sucht, findet man zahlreiche Anbieter, wie z. B. http://www.directupload.net /">diesen.
Die Bedienung sollte selbsterklärend sein.
Und es hat funktioniert.
Hier jetzt der Link.
Was sagt Ihr so zur Stellungnahme des OLG ?
http://www.directupload.net/file/d/3606/t9n7ygnv_pdf.htm
Willkommen ViK,
Was sagt Ihr so zur Stellungnahme des OLG ?
zu deinem PDF sage ich: Mit deiner geschiedenen Frau möchte ich nicht tauschen.
Diesen Krieg wird sie bei diesem OLG verlieren, so wie es bis jetzt aussieht.
Good luck :thumbup: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Den Krieg hat sie mE sogar schon verloren. Aussichtslos steht da.
Moin Vater-im-Krieg,
Diesen Krieg wird sie bei diesem OLG verlieren, so wie es bis jetzt aussieht.
Dennoch am Rande:
Dass KM VKH versagt wurde (und es damit vermutlich nicht zu einem Verfahren am OLG kommt), heißt nun nicht, dass spontan Kohle fliesst und jemand sie mit der Peitsche zu einer Nebenbeschäftigung zwingt.
Das Blatt Papier auf dem drauf steht, dass Du den Gerichtsvollzieher losschicken darfst, kann etwas wert sein, muss es aber nicht (im Zweifel verursacht das lediglich Folgekosten).
Wo ein Verlierer ist, ist nicht zwangsläufig auch ein Gewinner.
Besten Gruß
United
Moin ViK,
ich kann @United nur beipflichten: Dass eine weitere Rechtsverfolgung für Deine Ex keine "hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet" (und ihr deshalb die VKH versagt wird, was ein wenig einer Vorwegnahme eines eventuellen Gerichtsurteils gleichkommt), ändert noch lange nichts an:
Demnach soll die Mutter u.a. einen Minijob annehmen um Unterhalt zahlen zu können.
Wenn Deine Ex Stütze kassiert und sagt "ich finde aber keinen passenden Job", kann man sie theoretisch zwar auf den Selbstbehalt und vielleicht sogar noch ein Stück darunter herunterpfänden - aber wenn sie den SB mit H4 gar nicht erreicht, geht der Gerichtsvollzieher trotzdem mit leeren Händen nach hause.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn Deine Ex Stütze kassiert und sagt "ich finde aber keinen passenden Job", kann man sie theoretisch zwar auf den Selbstbehalt und vielleicht sogar noch ein Stück darunter herunterpfänden - aber wenn sie den SB mit H4 gar nicht erreicht, geht der Gerichtsvollzieher trotzdem mit leeren Händen nach hause.
... die armen Kinder
Allerdings, wenn ihr entsprechende Einkommen ermöglicht wurden, kann man noch immer Strafanzeige stellen. Das gibt zwar immer noch kein Geld, kann aber Motivationsfördern sein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.