Stellungnahme vom O...
 
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Stellungnahme vom OLG, was bedeutet das ?

 
(@vater-im-krieg)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

ich habe ein längeres pdf vom OLG betreffend § 1603 BGB / § 1612a BGB erhalten.
Demnach soll die Mutter u.a. einen Minijob  annehmen um Unterhalt zahlen zu können.

Kann das jemand hier professionell verfremden und anonymisieren und zur weiteren Diskussion hier rein stellen ?

Es handelt sich dabei um einen noch laufenden Vorgang.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2014 02:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ViK,

Kann das jemand hier professionell verfremden und anonymisieren und zur weiteren Diskussion hier rein stellen ?

vatersein.de ist kein Dienstleistungsbetrieb, bei dem man solche Dinge bestellen kann. Aber das kannst Du auch selbst tun: Abscannen, anonymisieren/schwärzen und über einen Bilderhoster hochladen; alternativ zumindest die releveanten Passagen abtippen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 03:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

"Schwärzen" geht hervorragend, indem Alufolie über die entsprechenden Testpassagen geklebt wird. 101% Deckungskraft ggü. Licht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 04:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt auch PDF-Bearbeitungsprogramme mit Schwärzungsfunktion, mit denen eine Bearbeitung einfach möglich ist. Ansonsten ausdrucken, den guten alten Faserstift in schwarz einsetzen, einscannen und einstellen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 14:16
(@vater-im-krieg)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie kann ich ein pdf hier als Anlage einbauen ?
Das Schreiben ist 5 Seiten lang.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2014 12:20
(@vater-im-krieg)
Schon was gesagt Registriert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2014 12:28
(@Brainstormer)

Anlagen lassen sich hier nicht einfügen.
Lade das PDF zu einem kostenlosen File/Bilderhoster hoch und stelle den Link hier ein.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 13:50
(@vater-im-krieg)
Schon was gesagt Registriert

Lade das PDF zu einem kostenlosen File/Bilderhoster hoch und stelle den Link hier ein.

Damit kenne ich mich leider nicht aus.
Anonymisiert habe ich den OLG Text.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2014 15:23
(@Brainstormer)

Wenn man in der Suchmaschine seines Vertrauens nach "Bildhoster" sucht, findet man zahlreiche Anbieter, wie z. B. http://www.directupload.net /">diesen.
Die Bedienung sollte selbsterklärend sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 16:05
(@vater-im-krieg)
Schon was gesagt Registriert

Und es hat funktioniert.
Hier jetzt der Link.
Was sagt Ihr so zur Stellungnahme des OLG ?
http://www.directupload.net/file/d/3606/t9n7ygnv_pdf.htm

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2014 22:54




(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen ViK,

Was sagt Ihr so zur Stellungnahme des OLG ?

zu deinem PDF sage ich: Mit deiner geschiedenen Frau möchte ich nicht tauschen.
Diesen Krieg wird sie bei diesem OLG verlieren, so wie es bis jetzt aussieht.
Good luck  :thumbup: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 01:09
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Diesen Krieg wird sie bei diesem OLG verlieren, so wie es bis jetzt aussieht.

Das sehe ich ebenso.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 09:42
(@psoidonuem)
Registriert

Den Krieg hat sie mE sogar schon verloren. Aussichtslos steht da.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 12:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vater-im-Krieg,

Diesen Krieg wird sie bei diesem OLG verlieren, so wie es bis jetzt aussieht.

Dennoch am Rande:
Dass KM VKH versagt wurde (und es damit vermutlich nicht zu einem Verfahren am OLG kommt), heißt nun nicht, dass spontan Kohle fliesst und jemand sie mit der Peitsche zu einer Nebenbeschäftigung zwingt.

Das Blatt Papier auf dem drauf steht, dass Du den Gerichtsvollzieher losschicken darfst, kann etwas wert sein, muss es aber nicht (im Zweifel verursacht das lediglich Folgekosten).

Wo ein Verlierer ist, ist nicht zwangsläufig auch ein Gewinner.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 15:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ViK,

ich kann @United nur beipflichten: Dass eine weitere Rechtsverfolgung für Deine Ex keine "hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet" (und ihr deshalb die VKH versagt wird, was ein wenig einer Vorwegnahme eines eventuellen Gerichtsurteils gleichkommt), ändert noch lange nichts an:

Demnach soll die Mutter u.a. einen Minijob  annehmen um Unterhalt zahlen zu können.

Wenn Deine Ex Stütze kassiert und sagt "ich finde aber keinen passenden Job", kann man sie theoretisch zwar auf den Selbstbehalt und vielleicht sogar noch ein Stück darunter herunterpfänden - aber wenn sie den SB mit H4 gar nicht erreicht, geht der Gerichtsvollzieher trotzdem mit leeren Händen nach hause.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 16:29
(@vater-im-krieg)
Schon was gesagt Registriert

Wenn Deine Ex Stütze kassiert und sagt "ich finde aber keinen passenden Job", kann man sie theoretisch zwar auf den Selbstbehalt und vielleicht sogar noch ein Stück darunter herunterpfänden - aber wenn sie den SB mit H4 gar nicht erreicht, geht der Gerichtsvollzieher trotzdem mit leeren Händen nach hause.

... die armen Kinder

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2014 13:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Allerdings, wenn ihr entsprechende Einkommen ermöglicht wurden, kann man noch immer Strafanzeige stellen. Das gibt zwar immer noch kein Geld, kann aber Motivationsfördern sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2014 16:52