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statischer Unterhaltstitel - Kind volljährig bzw. in Ausbildung mit eigenen Lohn

 
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Es existieren seid ein paar Jahren 2 statische Unterhaltstitel gegen mich.
Ich zahle meinen Kindern Unterhalt, seid Jahren die selbe Summe.
Ich reiche regelmäßig meine Unterlagen beim Jugendamt ein. Seid 4 Jahren ist die Höhe gleich.

1. Frage: Ich bin für 2 Monate arbeitslos, aber werde dann wieder arbeiten.
  Was würde passieren, wenn ich die Zahlungen, natürlich mit Vorwarnung an die Kindsmutter aussetze?

2. Der große wird demnächst eine Ausbildung beginnen und ca. 500 Euro Lehrgeld haben. Er wohnt weiter bei der Mutter
  (sie bekommt ALG2) Statischer Titel, was muss ich machen? Muss ich weiter Unterhalt zahlen?
3. Was ist wenn ein Kind 18 wird?

4. Kann ich die Mutter bitten mir den Titel herauszugeben? Oder muss ich zum Jugendamt (Beistandschaft) Ein statischer Titel endet ja leider nicht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2018 15:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Codex!

1. Frage: Ich bin für 2 Monate arbeitslos, aber werde dann wieder arbeiten.
  Was würde passieren, wenn ich die Zahlungen, natürlich mit Vorwarnung an die Kindsmutter aussetze?

Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monaten gilt als vorüber gehendes Ereignis; ich würde weiterzhlen, sonst riskierst Du ´ne Pfändung.

2. Der große wird demnächst eine Ausbildung beginnen und ca. 500 Euro Lehrgeld haben. Er wohnt weiter bei der Mutter
  (sie bekommt ALG2) Statischer Titel, was muss ich machen? Muss ich weiter Unterhalt zahlen?

Den Großen (und NICHT KM) um Abänderung/Herausgabe des Titels bitten da mit Volljährigkeit und den Randbedingungen die Karten neu gemischt werden.

3. siehe 2.
4. siehe 2. Wenn Sohni den Titel nicht rausrückt, bleibt Dir nur der Klageweg (kein JA sondern zuständiges Familiengericht)

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2018 16:30
(@inselreif)
Moderator

Hi Codex,

sehe ich das richtig, dass aktuell noch eine Beistandschaft besteht?
Und die macht die statischen Zahlungen mit?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2018 16:34
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

1) Arbeitslosigkeit ist ein vorübergehendes Ereignis und KU Zahlungen müssen aus Rücklagen bedient werden!
(Kein Quatsch, das ist die Leseart der dt. Familiengerichte).
Wenn Du die Zahlung einstellst, dann kann die KM (und vermutlich muss sie das sogar) aus dem Titel heraus pfänden. Müssen daher, weil Deine Zahlungen bei ALG II gegengerechnet werden und ihr dann ziemlich viel Geld zum Leben fehlt.

2) Auszubildener unter 18:
Vom Ausbildungsgeld wird 90 Euro pauschal für berufliche Aufwendungen abgezogen (oder die tatsächlichen), der Rest durch 2 geteilt. Diesen Betrag kannst Du bei der Unterhaltsverpflichtung abziehen. Beispiel:
500 Euro
-90 Euro
= 410 Euro
./.2 = 205 Euro

Deine Unterhaltspflicht: 334 Euro - 205 = 129 Euro Zahlbetrag von Dir

Über 18 sind beide Eltern unterhaltspflichtig und das Ausbildungsgeld wird, neben Kindergeld in vollen Abzug gebracht.

3) siehe 2) Abs. 3:
Ab 18 sind beide Eltern Barunterhaltspflichtig. Da die KM ALG II bekommt, wird es an Dir hängen bleiben. Die Erwerbsobliegenheit entfällt, da Du zur Verfügung stehst.

4) Ja, kannst Du.
Wenn Sie es nicht tut, musst Du auf Abänderung klagen.
Wenn Du den Titel bei ihr lässt, dann kann sie JEDERZEIT diesen Betrag pfänden. Es wird nicht geprüft, ob der Anspruch berechtigt ist. Zwar kannst Du das Geld danach wieder zurückholen, aber wenn die KM ALG II Empfängerin ist, kannst Du Dir ausmalen, wielange dies dauern kann bzw. wie hoch die Erfolgsaussichten sind.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2018 16:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

2) Auszubildener unter 18:
Vom Ausbildungsgeld wird 90 Euro pauschal für berufliche Aufwendungen abgezogen (oder die tatsächlichen), ...

Kleine Korrektur: Die Pauschale für ausbildungsbedingten Mehrbedarf beträgt inzwischen 100 Euro; siehe Düsseldorfer Tabelle 2018, Anmerkung 8.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2018 23:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kleine Korrektur: Die Pauschale für ausbildungsbedingten Mehrbedarf beträgt inzwischen 100 Euro; siehe Düsseldorfer Tabelle 2018, Anmerkung 8.

Sorry.
Da es nicht so mein Thema ist, habe ich nicht immer die aktuellen Gegebenheiten auf dem Schirm.

Aber gut, 10 Euro unterschied machen den Kohl jetzt auch nicht wirklich fett  😉

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2018 12:09
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@inseelreif: Die Beistandschaft hat vor ca. 3 Jahren die beiden statischen Titel gemacht. Die gute Frau vom
Jugendamt wollte das so. Inzwischen hatte ich eine Überprüfung, bei dieser ergab mein Einkommen wohl, dass alles so bleibt.

Mein Sohn wird mit Anfang 17 eine Ausbildung beginnen, also muss ich mich dann an die KM wegen Herausgabe Titel klagen.

Ich muss mal ein wenig dumm bzw. komisch fragen:
Bedeutet herausgabe des Titels, dass die Mutter mir das Schriftstück übergibt?
Also am Ende ist es ja eine "Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung",
da hab ich eine Kopie, eine Ausfertigung die Mutter und eine das Jugendamt(Beistandschaft)

Weil es ist durchaus möglich, dass die Mutter nicht mehr weiß wo sie vonr 3 Jahren
die Urkunden (Titel) hingelegt hat.

Was kostet denn der Klageweg?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2018 18:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Sohn wird mit Anfang 17 eine Ausbildung beginnen, also muss ich mich dann an die KM wegen Herausgabe Titel klagen.

Ja. Da gesetzlicher Vertreter für die Unterhaltsfragen immer das BET ist.

Weil es ist durchaus möglich, dass die Mutter nicht mehr weiß wo sie vonr 3 Jahren
die Urkunden (Titel) hingelegt hat.

Am sinnvollsten ist immer eine Vollstreckungverzichts-Erklärung und die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung. Es gab schon Fälle, in denen eine KM zum Gericht gegangen ist, genau diesen Satz sagte, dass sie die vollstreckbare Ausfertigung verloren habe und dann hat sie ein Neue bekommen. Klar macht sich die KM dann strafbar, aber jucken tut das in den seltensten Fällen ein Gericht.

Was kostet denn der Klageweg?

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber KU (bzw. die Ersparnis) mal 12 Monate = Streitwert. Den Rest nekommst Du über einen online VKH Rechner heraus.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2018 18:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

kleine Ergänzung, Du willst eine Abänderung des Unterhalts gemäß den jetzigen Bedingungen. Eine Herausgabe des Titels ist nicht erforderlich, wenn eine Vollstreckungsverzichtserklärung für den Anteil des Titels abgegeben wird, der nunmehr zu hoch ist.

Du solltest als erstes eine nachvollziehbare Rechnung über den Unterhalt erstellen und der KM zusenden und um Zustimmung zur Abänderung/Verzichtserklärung bitten. Damit schiebst Du den schwarzen Peter der KM zu, da sie dem ja auch einfach zustimmen könnte. Eine neue Berechnung ist sowieso erforderlich.

Ab Volljährigkeit ist einzig und allein das Kind für den Unterhalt zuständig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2018 20:51
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok erst mal vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe noch ein paar andere Fragen.
Die Mutter meiner Kinder bekommt ALG2, da mein Unterhalt nicht ausreicht. Bekommt sie zusätzlich Unterhaltsvorschuss seid Ende 2017 für beide Kinder ( beide sind über 12)

Sie hat von einem anderen Mann noch ein 2. Kind, der Vater zahlt wohl auch Unterhalt für das Kind (per Titel). Sie wohnt mit diesem Mann aber zusammen (er ist nicht gemeldet bei ihr). Denn wäre  er gemeldet würde sie kein ALG2 mehr bekommen.

Würde es für den Unterhaltsvorschuss einen Unterschied machen, wenn das Arbeitsamt bzw. Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) davon wüsste das er bei ihr wohnt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2018 17:07




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie Du schon richtig festgestellt hast, würde die KM bei Zusammenleben mit einem leistungfähigen Partner kein H4 mehr bekommen (Bedarfsgemeinschaft).
Andererseits würde dann das KG und der Unterhalt nicht mehr auf H4 angerechnet. Ob dass einen großen Unterschied macht kann ich nicht sagen.

Für den Unterhaltsvorschuss spielt das keine Rolle, er würde nur dann entfallen, wenn die KM den LG heiratet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 17:40
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Richtig Susi64,

für meinen Unterhalt und den Unterhaltsvorschuss macht es sicher nichts aus.
Was mich so ein wenig stört, sie bescheißt das Jobcenter. Ihr gehts gut, denn sie bekommt ALG2 wie hoch auch immer obwohl sie kein Anspruch hat.
Und trotzdem sagt sie immer zu den Kindern, ich hab kein Geld fragt euren Vater, wenn die Kinder etwas brauchen.

Sie bescheißt halt den Staat und ich gehe auf dem Zahnfleisch mit 1100 Euro Selbstbehalt.
Klar ALG2 ist nicht viel, aber ihr neuer Lebenspartner verdient sehr gut.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2018 17:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was mich so ein wenig stört, sie bescheißt das Jobcenter. Ihr gehts gut, denn sie bekommt ALG2 wie hoch auch immer obwohl sie kein Anspruch hat.

Das machen viele, und wirklich interessieren tut es auch niemanden.
Natürlich stöhnen alle laut auf, wenn solche Geschichten hochkommen, aber nach meiner Erfahrung nur solange, wie es nicht den eigenen Freundes-/Bekanntenkreis betrifft, denn da ist das immer Gerechtfertigt.

Es ist ärgerlich, aber lasse es gut sein. Wenn Du (für den Fall das Du überhaupt schaffst) der KM diese Variation nimmst, geht es Deinen Kindern nur noch schlechter, da sie es ausbaden müssten und für Dich ändert sich nichts.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2018 12:20