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statischer Unterhalt

 
(@Sternenhimmel)

Ein liebes Hallo an euch alle,

ich bin froh, euch gefunden zu haben.
"Schnüffle" schon seit Stunden hier rum, hab aber noch keinen ganz passenden Beitrag für mich gefunden.
Vielleicht könnt ihr mich ja "aufklären"  😉

Ich bin alleinerziehend und leider momentan noch von Hartz4 abhängig, arbeite aber fleissig an meinem selbständigen Nebenjob, um da wieder raus zu kommen....

Die Arge weiß darüber bescheid - ich muss ja auch ständig neue Formulare als Nachweis ausfüllen.
Am WE kam meine Bewilligung bis Ende Februar.

Nun der Hammer: Gestern abend rief mich der Vater meines 6-jährigen Sohnes ganz wütend an, er habe eine Aufforderung von der Arge, seine gesamten Vermögensverhältnisse offen zu legen samt Lohnbescheinigungen, Versicherungsverträgen, Krediten usw..
Sind die dazu überhaupt berechtigt  :question:

Ich muss dazu sagen, wir haben 2002 eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft und über die Verpflichtung zum Unterhalt mit Zustimmungserklärung nach § 1595 BGB vom JA erhalten.
Angekreuzt ist dort: Unterhalt als feststehender Betrag (statischer Unterhalt)  158 Euro

Dann ist noch ein Kreuz bei 3. abzüglich des anrechenbaren KG für das 1. Kind. Die Anrechnungd. KG unterbleibt, , soweit nicht Unterhalt in Höhe von 135 vom Hundert des Regelbetrages geleistet werden kann(§1612b Abs. 5 BGB.) 5 :question: :question: :question:

Was heißt das denn bitte übersetzt  :question:  Hinter dem Text wie ihr seht noch eine 5..

Die wird folgendermaßen erklärt: Zur Anrechnung von kindbezogenen Leistungen  nach §§1612b Abs.5, 1612c BGB ist diese Spalte in jedem Fall anzukreuzen. Damit wird für die Zeit der bezifferbaren Leistungen wie insbesondere auch für Folgezeiträume der Anrechnungsmodus in die Dynamik einbezogen.

Welche Dynamik? - ich dachte bisher statisch ist ohne Dynamik. Kann mir das bitte jemand erklären?

Wir haben uns damit auch nie auseinandergesetzt - er hat regelmäßig Unterhalt bezahlt - auch als er arbeitslos war und sehr wenig Geld hatte. Er liebt den Kleinen sehr und macht ihm so manch eine große oder kleine Freude außer der Reihe.

Nun denkt er natürlich, ich habe irgendwelche Schritte eingeleitet, damit er mehr zahlen muss und ist stinkesauer auf mich.

Unser ansonsten recht freundschaftliches Verhältnis steht nun auf der Kippe.....

Wie kommt die Arge dazu, ihm ohne mein Zutun ein solches Schreiben zu schicken?
Dürfen die trotz Titel verlangen, dass er sich verpflichtet mehr zu zahlen? Die wollen auch wissen, ob er seinem Sohn in der Vergangenheit irgendwelche Geschenke gemacht hat usw. Hat er - ein Fahrrad zum Geburtstag, Aufenthalt im Freizeitpark, Skihalle, manchmal Klamotten - aber was geht die Arge das an?

Am Ende d. Schreibens eine Erklärung ab.......  monatlich .......... Euro zu zahlen.

Das widerpricht sich doch alles - wozu bis auf`s Hemd ausziehen, um dann eine freiwillige Erklärung abzugeben    :question:

Im Anhang die DDT...

Auf jeden Fall will er keine Auskunft über sein gesamtes Leben geben und erwägt deshalb, um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, 85,43 Euro monatlich mehr zu zahlen, natürlich nur, so lange er finanziell dazu in der Lage ist.
Das ist genau die Summe, die die Arge fürden Kleinen noch zahlt.

211,00 Regelsatz + 186,43 Unterkunft u. Heizung - 154,00 KG - 158,00 UG = 85,43

Zu mehr ist er nicht bereit, da er mich damit indirekt finanzieren würde...

Kann bitte jemand Licht in`s Dunkel bringen?

Vielen Dank    Sternenhimmel

Zitat
Geschrieben : 04.09.2008 17:01
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sternenhimmel,

du lebst halt von öffentlichen Geldern, und der Staat will diese Kosten nicht weiter bezahlen, also sucht er einen anderen "Zahlesel".

Das macht die ARGE automatisch, sobald nicht alle Sachbearbeiter 100% ausgelastet sind.

Die ARGE ist definitiv nicht berechtigt, die von dir angeführten Unterlagen von deinem "Ex" anzufordern.

Die beste Vorgehensweise ist m.E., dass dein "Ex" die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vorlegt (evtl. Steuererklärung des letzten Jahres) und dann noch die relevanten Unkosten angibt bzw. nachweist.

Damit kann die ARGE dann rechnen; wenn sie der Meinung ist, dass dein "Ex" einen höheren Unterhalt zahlen muss, wird sie sich schon wieder melden.

Genaueres kann ohne konkrete Zahlen nicht gesagt werden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 00:21
(@Sternenhimmel)

Hallo Martin,

vielen Dank für deine Antwort.

Über konkrete Zahlen verfüge ich natürlich nicht. Allerdings war ich immer der Annahme, dass ein statischer Unterhaltstitel von einer Erhöhung des Unterhalts entsprechend des Alters bzw. Einkommens ausgeschlossen ist.
Uns wurde 2002 beim JA erklärt, diese Summe von 158€ stehe fest, so lange der Kleine Unterhaltsanspruch hat.
Dieses Geld sei auch bei Arbeitslosigkeit usw. zu zahlen ggf. pfändbar.
Genau das hat er auch gezahlt, trotz zeitweiser arger finanzieller Schwierigkeiten. Nun sieht er nicht ein, dass er jetzt, wo er seit 2 Jahren regelmäßig Geld verdient, plötzlich mehr zahlen soll.
Er meint, dieser Titel könne nicht mal so und mal so ausgelegt werden.

Nun denk er darüber nach,  freiwillig unter Vorbehalt (so lange er finanziell dazu in der Lage ist), diese 85,43 €, die die Arge momentan für seinen Sohn zahlt, zu übernehmen. Also insgesamt 243,43€.
Ist er damit aus seiner Auskunftspflicht raus, so lange er regelmäßig zahlt?
Kann die Arge veranlassen, dass er mehr als dieses Geld zahlt?

Ich hab dazu Folgendes gefunden: SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen, SGB XII § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen

Tut mir leid - ich kann das mit den "Verlinkungen nicht"  :redhead:

Er vermutet schon, dass er nach seinem momentanen Einkommen mehr zahlen müsste.
Sieht das aber nicht ein, da der Kleine selbst keinen Vorteil davon hätte.
Er meint, alles Geld was er darüber hinaus zahlen würde,  wird der BG angerechnet - mit anderen Worten, er finanziert indirekt mich. Er meint, als er in finanzniellen Schwierigkeiten war, hätte ihm der Staat die 158€ ja auch nicht erlassen. 

Außerdem sei es bis zu Winter nicht weit hin, da ist er dann erfahrungsgemäß wieder arbeitslos. Er arbeitet  und lebt seit 2 Jahren in Dänemark. Die Erkärung der Einkommensverhältnisse, der zusätzlichen Aufwendungen, ständig wechselnden Unterkünften (je nach Baustelle) usw. wäre überaus kompliziert.  Diese Nachweise würden ganze Akten füllen und sind außerdem auf dänisch geschrieben und mit dänischen Kronen berechnet.

Was meinst du - muß er der Arge Auskunft geben oder nicht? Ich wollte eigentlich nicht gern daran rühren...
Er hat schon angedroht, mir die Wohnung in seinem Haus zu kündigen, wenn ich nicht aufhöre, die Arge auf ihn zu hetzen.
Dann wär`s vorbei mit Gemüse und Obst aus dem Garten und dem unbefangenen Rumtollen des Kleinen auf dem Grundstück. Plattenbau wäre dann die Alternative - keine schöne Aussicht....... ;( 

LG Kerstin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 13:48
(@lupuss)

Hallo Kerstin,

Uns wurde 2002 beim JA erklärt, diese Summe von 158€ stehe fest, so lange der Kleine Unterhaltsanspruch hat.

Die Summe von 158€ steht nur solange fest, wie es keinen neuen Titel gibt.

Wenn nun der Unterhaltsanspruch des Kleinen größer geworden ist, weil der Vater z.B. mehr verdient, dann wird ein neuer Titel erforderlich sein.

Dadurch, dass die ARGE jetzt mitmischt, läuft dieser ganze Vorgang vollautomatisch und unaufhaltsam.

So ist das nun einmal.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 13:56
(@Sternenhimmel)

Hallo - ich bin`s noch mal....

diese Ausführungen habe ich dazu gefunden:  www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html

www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbxii/94.html

Ich verstehe es so,  sie nur bis zur Höhe ihrer geleisteten Zahlungen Anspruch erheben dürfen.
Ich lese auch daraus, dass der Unterhaltsanspruch gar nicht auf die Arge übergeht, wenn der Unterhaltspflichtige regelmäßig gezahlt hat.....

Dass  er 158€ gezahlt hat, ist der Arge bekannt - haben sie ihm sogar schriftlich bestätigt.  Wenn er nun bis zur Höhe der geleisteten Zahlung (der Arge) freiwillig die Kosten übernimmt, müßte das Schreiben der Arge doch gegenstandslos sein?

Ich weiß nicht, ob ich diese ganzen Gesetzestexte immer richtig verstehe... :redhead:

LG Sternenhimmel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 14:19
(@lupuss)

Hallo Kerstin,

Ich lese auch daraus, dass der Unterhaltsanspruch gar nicht auf die Arge übergeht, wenn der Unterhaltspflichtige regelmäßig gezahlt hat.....

Aber nur, wenn die Zahlung in Höhe des Unterhaltsanspruchs geleistet worden ist. Die Höhe eines Titels sagt nichts über den Anspruch aus.

Es führt also kein Weg daran vorbei, dass der Anspruch neu berechnet wird. Und genau das macht die ARGE.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 14:30
(@Sternenhimmel)

Hallo Thorsten,

vielen Dank auch für deine Antwort  🙂

Meine Meinung - dann hätte die Arge ihn vor der Bewilligung dieser 85,43€ darüber informieren müssen, seine Daten hatten sie ja.
So hätte er die Gelegenheit gehabt, seinen Pflichten von Anfang an nachzukommen.

In dem Schreiben der Arge steht nach Auskunft meines Ex, dass er ab Zugang des Schreibens in Anspruch genommen werden kann. Das heißt also nicht für die Vergangenheit.
Wenn er also ab September (Zugang des Schreibens) freiwillig die 85,43€ zahlt, natürlich zu den 158€ dazu, was wäre dann noch der Grund, sämtliche Unterlagen der letzten 12 Monate anzufordern? Der Kleine würde keine Leistungen mehr von der Arge erhalten.

LG Kerstin

LG Kerstin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 15:35
(@lupuss)

Hallo Kerstin,

die Vernunft sagt mir, dass wenn die ARGE keinen Cent für den Kleinen zahlen muss, dann ist die ARGE aus der Nummer raus.

Aber ob die Bürokratie in Deutschland dieses zulässt, wage ich zumindest zu bezweifeln.

Aber die ARGE dürfte eigentlich wissen, ob und wie das geht. Deshalb dort einfach nachfragen und - nach Möglichkeit - schriftlich geben lassen.

Vielleicht geht es ja, dass gegenüber der ARGE der Kleine "unter den Tisch fällt" und Du das mit dem Kindsvater direkt aushandelst.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 15:45
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sternenhimmel,

vielleicht helfen dir (oder dem Vater eures Kindes) ja noch die beiden folgenden Beiträge:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-12458-start-msg127949.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-13377-start-msg139526.html

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 16:01
(@Sternenhimmel)

Hallo Ihr beiden,

vielen Dank für eure netten Antworten  🙂

Mit dem Kindesvater möchte ich lieber nichts aushandeln, sonst unterstellen sie uns noch eine eäG.
Das hatten wir auch schon, nur weil er uns in einigen Dingen entgegen kam.
So zum Beispiel dürfen wir sein 2. Auto nutzen, wenn er es nicht benötigt. Das hört sich zwar blöd an, ich weiß ja auch, dass man nur mit einem Auto zur Zeit fahren kann.
Da er aber in Dänemark ist und jede Fährüberfahrt mit Auto ca. 70€ und mehr kostet, läßte er das kleine Auto oft über Wochen in Dänemark und das andere an der Fähre in in Deutschland.
So kommt er günstiger hin und her und ist auf beiden Seiten mobil. Das muss er auch, denn die dänische Firma stellt keine Fahrzeuge, obwohl ständig wechselnde Baustellen sind.
Braucht er das 2. Auto zeitweise nicht, darf ich es mit dem Kleinen benutzen.
Auch da hatte ich mächtig Ärger, da ich angegeben habe, kein Auto zu haben (was ja auch die Wahrheit ist) und dann doch mehrmals in diesem Jahr mit meiner EC-Karte getankt habe. Die Arge wußte, dass ich mir für meinen Nebenjob ein Auto leihe, hab ja auch immer die km abgerechnet. Da ist es doch klar, dass ich auch irgendwann mal tanken muss..... 😡
Nun stellen sie sich dumm. Ich bezahle den Sprit, den ich verfahre und 50% der Haftpflicht im Jahr. Den Rest trägt er allein.
Sind wir deswegen eine eäG  :question:
Ich habe nicht gewußt, dass ich nicht mal solche privaten Abreden treffen darf, ohne die Arge davon zu informieren.
Das Schlimmste ist, dass  mir als ich das letzte Mal eines der Autos hatte, die Klimaanlage ausgefallen ist.
Ich mußte in die Werkstatt - Schlauch defekt - 180€.  Was sollte ich machen, hab`s natürlich nicht bar in der Tasche gehabt, mit EC bezahlt und einige Tage später von ihm wieder bekommen.
Mal sehen, was das noch wird.
Langsam komme ich mir total rechtlos vor, als müßte ich mit jedem spinnefeind sein, damit er nicht als potentieller  Unterstützer von der Arge beäugt wird.
Vielleicht sollte ich auch melden, wenn ich mal zum Essen eingeladen werden, damit sie es mir dann abziehen können.
Die sollen mir einen Job von 7.00-17.00 Uhr geben, dann kann ich für mich selbst sorgen.

Wenn ich die besch......... wollte, wäre ich wohl wenigstens so schlau und würde nichts davon über mein Konto laufen lassen.

Naja, wenn er denn nun sich wenigstens in Bezug auf Unterhalt nicht nackig machen muss, ist ihm und auch uns geholfen. Aber langsam hat er die Nase voll, wegen meinem momentanen Hartz4-Bezug ständig Ärger zu haben.

Vielleicht kriegt er sich ja wieder ein - vielen Dank jedenfalls für eure Hilfe  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 19:07