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Statischer Titel Rückwirkend auf Dynamischen Titel abändern?

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Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

@myje

Geschrieben von: @myje

Das heisst ich muss das eine Dokument meiner minderjährigen Tochter abändern lassen.

genau... (habe es zu spät gelesen, dass es nun doch 2 separate Unterhaltstitel gibt).

Bei der Einforderung der vollstreckbaren Ausfertigung auf die richtige Angabe der Urkundennummer achten...

PS: ziemliches Durcheinander hier...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2022 16:02
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@MyJe

Mach bitte genau das, was ich dir in Beitrag 403855 empfohlen habe. Und ich würde nix von Befristung in die neue Urkunde aufnehmen lassen. Denn die Abänderungsurkunde bezieht sich nur auf die Höhe des Unterhalts, nicht aber auf die Befristung in der ursprünglichen Urkunde. Die Befristung bleibt also bestehen. Aber lass das nun doch nicht im Jugendamt machen, denn die dortigen Urkundspersonen können nicht wirklich neutral sein. Nicht das die noch auf dumme Ideen mit der Befristung kommen. Also gehe zu einem Rechtspfleger im Amtsgericht oder zu einem Notar.

Und die vollstreckbare Ausfertigung der ursprünglichen Urkunde verlangst du bitte nicht zurück! Das machst du erst dann, wenn die Tochter 18 geworden ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2022 16:09
MyJe, MyJe and MyJe reacted
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @kakadu59

 

PS: ziemliches Durcheinander hier...

Woran das wohl liegt ... 😝 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2022 16:13
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
@tacheles:
Geschrieben von: @tacheles

Mach bitte genau das, was ich dir in Beitrag 403855 empfohlen habe. Und ich würde nix von Befristung in die neue Urkunde aufnehmen lassen. Denn die Abänderungsurkunde bezieht sich nur auf die Höhe des Unterhalts, nicht aber auf die Befristung in der ursprünglichen Urkunde.

Das ist ja ziemlicher Quatsch...

Wie Du selbst(!) in dem verlinkten Beitrag festgestellt hast, besteht ein Anspruch auf einen unbefristeten Titel, also muß auch in der Abänderungsurkunde die Befristung erneut und explizit mit aufgenommen werden (und dann hoffen das die Gegenseite sich drauf einläßt).

und:

Geschrieben von: @tacheles

Und die vollstreckbare Ausfertigung der ursprünglichen Urkunde verlangst du bitte nicht zurück! Das machst du erst dann, wenn die Tochter 18 geworden ist.

Warum nicht jetzt schon?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2022 16:28
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

@tacheles OK danke

Verstehe jetzt.

Die Abänderung beginnt aber erst jetzt ... nicht Rückwirkend!? Oder muss man das extra noch vermerken lassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2022 16:29
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @myje

Die Abänderung beginnt aber erst jetzt ... nicht Rückwirkend!? Oder muss man das extra noch vermerken lassen?

Du bist im April 2022 zur Auskunft aufgefordert worden, also musst du ab April 2022 die 115% abzgl. hälftiges Kindergeld zahlen. Die Rückstände für April und Mai 2022 hast du schon ausgeglichen, deshalb ist es egal, ob in der Abänderungsurkunde "mit Wirkung ab 01.04.2022" oder "01.06.2022" (siehe meinen Entwurf oben) steht.

Auf die irre Forderung "rückwirkend ab 01.07.2017" würde ich überhaupt nicht eingehen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2022 16:42
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @kakadu59

also muß auch in der Abänderungsurkunde die Befristung erneut und explizit mit aufgenommen werden

Nö. Warum schlafende Hunde wecken?

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/27_UF_47_12_Beschluss_20120720.html

Und nun lass es gut sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2022 16:46
MyJe, MyJe and MyJe reacted
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