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staatliches kindergeld

 
(@boesemani41)
Schon was gesagt Registriert

die KM hatte im april einen grossen wasserschaden,so das einige räume zum teil unbewohnbar wurden. zu meinem glück. da es die situation erforderte bot ich ihr meine hilfe an. bevor meine kinder bei menschen untergebracht sind welche keine werte und ziele haben. kurz und gut die zwillinge waren dann 18 Tage da. ich muss euch noch sagen, das ich nur eine 75% stelle habe und mein einkommen um die 900 euro liegt. bekommen noch knapp 300 euro nebenjob haben also für 3 personen mit KG für unser gemeinsames kind knapp 1400 euro. miete 500, auto-hausrat-haftpflicht 120, benzin 150, strom 110, tele.-flat 20. bleiben also knapp 500 für nahrung, windeln, bekleidung usw. aber da wir bescheiden sind und gern helfen (zu mal es sich um meine kinder dreht) stllte dies kein problem dar. in den 18 tagen war die KM ganze 2 mal für 5 minuten da und noch 2 mal um bekleidung und spielzeug abzugeben aber nicht etwa um die kinder zu sehen. sondern sie stellt die sachen vor unserer haustür nur ab. der hammer kam dann 2 tage nach dem die zwillinge wieder bei der KM waren. ich bekamm mal nachmittags einen anruf der KM das mein großer nicht in das heim möchte und ich sollte doch bitte dabei helfen ihn dort hinein zu bekommen. ich bin natürlich sofort los. habe als erstes mit einer mitarbeiterin des heimes gesprochen. ich stellte natürlich die frage ob ich meinen sohn sofort mit zu mir nehmen könnte. die antwort war "nein sie haben kein sorgerecht und würden sich strafbar machen" sollte ich es trotzdem tun würde mein sohn (14) mit der polizei zugeführt werden. um es kurz zu machen ich überzeugte meinen sohn davon das es keine andere möglichkeit für ihn gibt als erst mal dort zu bleiben. wie sich herausstellte handelte es sich bei dieser aktion um eine inobhutnahme. ich machte mich am selben abend noch im internet schlau was eine inobhutnahme bedeutet. ich musste feststellen das weder gefahr für leib und leben meines sohnes noch andere familienmitglieder bestand. so vorbereitet bin ich tags drauf in JA und sprach mit der mitarbeiterin welches dies anordnete. zu meiner verwunderung entschuldigte sie sich bei mir und mit dem einverständnis der KM dürfte ich meinen sohn bis sich eine andere humanere möglichkeit bietet zu mir nehmen. da die KM keinesfalls meinen sohn zu uns ziehen lassen würde (sie wurde mehrmals von mir und vom JA gefragt) ergab sich nach vielen gesprächen zwischen mir und dem JA die möglichkeit einer offenen jugendwohngruppe. das war das max. was ich für mein kind heraus holen konnte. aber entschuldigt meine eigentliche Frage ist. für die zeit wo die kinder bei uns waren (zwillinge 18 tage= 36 tage, sohn 16 tage zusammen 52 tage). steht mir da kindergeld zu? schließlich bezog die KM für genannten zeitraum zu unrecht KG.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 00:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo boesemani41,

aber entschuldigt meine eigentliche Frage ist. für die zeit wo die kinder bei uns waren (zwillinge 18 tage= 36 tage, sohn 16 tage zusammen 52 tage). steht mir da kindergeld zu? schließlich bezog die KM für genannten zeitraum zu unrecht KG.

Wenn mich nicht alles täuscht, steht das Kindergeld demjenigen zu, in dessen Wohnung das Kind laut Einwohnermeldeamt gemeldet ist. Da du die Kinder für diesen kurzen Zeitraum wohl kaum umgemeldet haben wirst, vermute ich: Keine Chance für dich, an einen Anteil des Kindergeldes heranzukommen. Im Zweifelsfall kannst du diese Frage aber mit einem kurzen Anruf bei der Kindergeldkasse wesentlich zuverlässiger klären als es ein Internet-Forum kann.

Im übrigen: Ja, ich habe verstanden, dass bei euch das Geld verdammt knapp ist. Trotzdem halte ich dieses anteilige Kindergeld für Pipifaxkram im Vergleich zu dem, was die Jugendamtsmafia in Unheiliger Allianz mit der KM gegenüber deinem Sohn veranstaltet. Und wenn es in diesem Fall (angeblich oder tatsächlich) am fehlenden Sorgerecht scheitert - dir ist hoffentlich bekannt, dass sich seit ein paar Wochen ein Fenster einen Spalt weit geöffnet hat, dass du das gemeinsame Sorgerecht vielleicht auch ohne Zustimmung der Frau Mama bekommen könntest?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 21:57