Hallo Väter, ich bin sehr ratlos, vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.
Ich heiße Klaus und habe einen kleinen Sohn von 3,5 Jahren. Mit der Kindesmutter lebte ich bis Ende 2009 zusammen. Obwohl ich bis 2009 nicht unterhaltsverpflichtet war, habe ich der Kindesmutter monatlich 300,-- für unseren Sohn überwiesen. Die Zahlungen erfolgten nicht regelmäßig, so ist es auch mal vorgekommen, daß ich 1.500,-- Euro gezahlt habe und die nächsten Monate nichts. Bisher flossen insgesamt 11.100,-- Euro, die direkt als Unterhalt deklariert waren. Ich bin mit der Kindesmutter so verblieben, daß ich so viel zahle, wie ich kann. Mein monatliches Nettoeinkommen betrug 1.420,-- Euro. Davon habe ich Miete, Versicherungen und mein Auto noch bezahlt. Sofern Geld übrig war, habe ich dann von diesem noch größere Anschaffungen für meinen Sohn getätigt. Möbel, Kinderwagen, gemeinsame Urlaube (inkl. Frau), etc.
Nun bin ich seit 01.09.2009 arbeitslos und erhalte 1.016,-- Euro ALG I. Ich habe weiterhin bis Mai 2010 300,-- Euro an die Kindermutter bezahlt. Ich habe in dieser Zeit, u.a. auch wegen meinen Unterhaltszahlungen, weit über meine Verhältnisse gelebt.
Im Juli 2010 erhielt ich nun Post vom Jugendamt. Diese forderten mich zunächst auf, rückwirkend, seit der Geburt meines Sohnes, meine Unterhaltspflichten nachzukommen und erwähnten einen Mindestbeitrag von monatlich 133,-- Euro. Für mich eine Unverschämtheit, einfach eine pauschale Behauptung aufzustellen ohne zu prüfen, inwieweit ich überhaupt unterhaltspflichtig bin und welche Zahlungen ich bereits geleistet habe. Trotzdem habe ich mich vom behördlichen Schreiben beeindrucken lassen und mich bereiterklärt, 12x133,-- Euro als erste Rate zu zahlen.
Ich tat dieses nur, weil in diesem Schreiben stand, daß wenn ich meinen Verpflichtungen nicht nachkomme, Vollstreckungsmaßen gegen mich eingeleitet werden und ich mit einem Bußgeld von 1.000,-- Euro zu rechnen habe.
Ich konfrontierte den Sachbearbeiter dann damit, daß ich in der Vergangenheit weit über Düsseldorfer Tabelle gezahlt habe und forderte ihn auf, mir seine Forderungshöhe zu nennen und mir zu sagen, in welchem Zeitraum ich nicht gezahlt haben soll. Der Beamte sagte plötzlich ab Juni 2010 rückwirkend für einen Monat, ohne sich zu entschuldigen. Die Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen und eines Bußgeldes, erhält er aber weiterhin aufrecht.
Ich habe mir nun Geld von meinen Eltern geliehen und unter Vorbehalt 3x133,-- Euro an die Kindesmutter bezahlt, so wie es der Beamte gesagt hatte, damit gegen mich kein Bußgeld verhängt wird. Vom Amt erwartete ich jetzt, daß sie eine Bedürftigkeitsprüfung vornehmen.
Am 01.09.2010 läuft mein Arbeitslosengeld aus. Ein neuer Job ist nicht in Sicht. Ich bin auf jeden Cent angewiesen. Ich kann es mir aber auch nicht erlauben, daß der Staat meinen Dispo pfändet.
Meine Frage ist ganz einfach. Habe ich einen gesetzlichen Anspruch, daß das Amt zumindest erstmal eine Bedürftigkeitsprüfung (Selbsteinbehalt) vornimmt. Und wo melde ich diesen Anspruch an? Die erforderlichen Unterlagen, Ein- und Ausgabeliste habe ich dem Amt schon übersandt. Wenn ich Unterhalt zahlen muß, kann ich die Miete nicht zahlen und somit ende ich auf der Straße, sofern sich nichts in meinen Leben ändern sollte.
Das Amt sagt, eine Bedürftigkeitsprüfung wird nicht vorgenommen, da ich ja gezahlt hätte. Ich tat dieses aber nur unter Vorbehalt und aufgrund von Zwangsandrohungen.
Nur mal nebenbei gesagt. Ich habe dem Jugendamt bereits den Vorschlag unterbreitet, daß die Kindesmutter, die zur Zeit nur 18 Stunden die Woche arbeitet, Vollzeit arbeiten geht und ich, solange ich noch keine feste Anstellung habe, auf meinen Sohn aufpasse. Um es mal von der praktischen Seite zu sehen. Für diesen Ansatz interessiert sich weder die Kindesmutter, noch das Jugendamt.
Ich freue mich auf Eure Ratschläge und Hinweise.
Klaus
Moin Klaus.
Du bist in der Tat einer skrupellosen Betrügerbande aufgesessen, die unter haltlosen Drohungen und Erpressungen illegal das Geld von leichtgläubigen Leuten stehlen, die sich der unerlaubten Vaterschaft schuldig gemacht haben.
Da du das Geld den Betrügern schon gegeben hast, wirst du es auch nicht wieder sehen, da diese Gangster unter dem Schutz zweier anderer Abteilungen des organisierten Verbrechens namens "Politik" und "Justiz" stehen.
Praktisch nichts von dem was sie dir gesagt haben ist wahr.
Nun kommt es darauf an, den Schaden nicht noch zu vergrößern.
Dafür bist du hier genau richtig.
Wichtigste Frage vorweg: Hast du einen "Titel" unterschrieben?
Das ist ein Stück Papier, auf dem du dich verpflichtest, jeden Monat einen bestimmten Betrag oder einen bestimmten %-Satz vom Mindestunterhalt zu bezahlen und mit dem du dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirfst.
Wenn nein, bezahlst du zum 1.8.2010 nocheinmal 225,-€ an die Mutter.
Ab 1.9.2010 erstmal nix mehr.
Dann wird sich bestimmt wieder jemand von der Unterhaltsmafia bei dir melden.
Dem unterschreibst du erstmal nix und tust auch nix von dem, was der dir sagt, sondern lässt dir alle Papiere geben, die er dir unter die Nase hält.
Damit kommst du dann wieder hierher und wir besrpechen das weitere Vorgehen.
Falls du doch etwas unterschrieben hast, wird etwas komplizierter.
Aber darüber sprechen wir, wenn du die Frage beantwortet hast.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich würde es mal nicht so krass ausdrücken wie Du, aber Behördenwillkür ist einfach an der Tagesordnung. Obwohl die Behörden für uns, also für „Das Volk“ da sein sollten, interessiert es die überhaupt nicht. Hauptsache die Sache, (der Vorgang) ist vom Tisch und schnell Feierabend machen. Auch mit der Justiz habe ich schon schlechte Erfahrung gemacht. Aber mit Sicherheit sind nicht alle Richter ohne Gewissen. Viele blicken aber nicht mehr durch, sind zu jung und unerfahren und vor Gericht wird eben gelogen, bis sich die Balken biegen. Richter haben es da nicht einfach, so meine Erfahrungen.
Aber zu meinem Fall:
Ich habe nichts unterschrieben und habe auch nicht vor etwas zu unterschreiben. Ich habe auch nicht vor, in meiner jetzigen Situationen noch was zu bezahlen, denn ich habe kein Geld und stehe so gut wie auf der Straße. Meinem Sohn geht es gut (versorgungstechnisch gesehen) und er muß auch keine Not leiden.
Ich bin der Auffassung, es sollte fair und gerecht zugehen. Wenn die Kindesmutter der Auffassung ist, mein Sohn braucht mehr Geld, soll sie arbeiten gehen. Für sie als Beamtin ist es ohne Schwierigkeiten möglich. Aber wie sie mir einst sagte, hat sie „keinen Bock“ zu arbeiten und wen wunderst, von den 300,-- Euro an Unterhalt, die ich in der Vergangenheit monatlich gezahlt habe, hat sie ja hauptsächlich von gelebt. Das Kindergeld ging übrigens immer schon zu 100% direkt an die Kindesmutter.
Klaus
PS: Einigkeit macht stark, ich bin froh, daß ich das Forum entdeckt habe. :thumbup:
Hi Klaus
Diese 133€ rühren daher, weil KM behauptet hat, dass Du niemals KU geleistet hast und sie deshalb Unterhaltsvorschuss beantragt und genehmigt bekommen hat. Anders gesagt, die KM hat gelogen und betrogen. 133€ UH und hälftiges KG von 92€ ergeben exakt den Mindestunterhalt eines Kindes bis zum 6.Geburtstag von 225€. Damit Du noch etwas mehr an Sicherheit bekommst, solltest Du auf den Überweisungsträgern immer ganz genau raufschreiben (im Betrefff), dass es sich um Unterhalt für "Name des Kindes" für "Monat/Jahr" handelt. Dann erübrigt sich jegliche Diskussion bzgl. der Zahlungen.
Ansonsten: Deine Auffassung in Ehren. Nur hilft sie Dir nicht, wenn die Maschinerie erst mal anfängt zu laufen. Deine Auffassung von Recht und Gerechtigkeit interessiert dabei nicht. Klingt hart, ist aber wahr. Und Beppo hat bei weitem nichts Krasses gesagt, das war noch völlig 😉 harmlos. Ehrlich.
Und wenn Du freiwillig keine Unterschrift leisten möchtest kann diese gar durch Gerichtsbeschluss ersetzt werden. Deine Auffassung von fair und gerecht kann all zu schnell auf dem harten Boden dt. Realität landen.
Was zahlst Du denn gegenwärtig, und was soll zukünftig von Dir geleistet werden? So ganz schlau bin ich nämlich nicht aus Deinen Angaben geworden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Abend,
die Kindesmutter darf gar nicht lügen, denn sie ist selbst Beamtin und dann noch beim Bundeskriminalamt. :fool: Die Kindesmutter fordert nichts von mir, sondern diese Behörde, Jugendamt. Ich wohne schon in einer Hartz IV anerkannten Wohnung. Die Miete beträgt 520,-- € + die bis Mai gezahlten Unterhaltsleistungen von 300,-- Euro. Versicherungen und Unterhalt für ein Auto bitte nicht vergessen. Ich habe im November 2009 sogar meinen Golf IV verkauft, um meinen Unterhalt zu zahlen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt nicht mal getrennt lebte. Ich habe nicht mal eine vollständige Wohnungseinrichtung und habe 5 Monate auf der Erde geschlafen, weil meine Einrichtungsgegenstände noch bei der Kindesmutter sind und sie diese nicht ausrückt, bzw. schon verkauft hat. Wie hoch mein Einkommen ist, habe ich ja schon geschrieben.
Bloß irgendwann ist Schluß, kein Wunder, daß die Leute eines Tages ausrasten oder sich umbringen.
Es geht mir erstmal um die Behördenwillkür. Entweder ich zahle oder ich zahle eine Strafe ist bei mir bisher angekommen. Zumindest verlange ich eine Prüfung nach § 1603 Abs. 1 BGB. Dann hat mein Sohn schon ein kleines Vermögen, ich weiß nicht genau wieviel, vielleicht 50.000,-- Euro. Ich kann mir kaum vorstellen, daß dieses für das Kind nicht erst benutzt werden muß. Es geht mir nicht darum, daß ich nicht zahlen will, ich kann es im Augenblick einfach nicht.
Direkte Zahlungen an die Kindesmutter.
Datum Überweisung
09.05.07 300 €
07.06.07 600 €
16.07.07 300 €
15.08.07 300 €
10.09.07 300 €
05.10.07 300 €
13.11.07 300 €
03.12.07 300 €
16.01.08 300 €
12.02.08 300 €
10.03.08 300 €
11.04.08 300 €
06.05.08 300 €
05.06.08 300 €
01.07.08 300 €
12.08.08 600 €
12.10.08 300 €
13.11.08 300 €
13.11.08 300 €
06.01.09 300 €
04.02.09 900 €
17.03.09 900 €
10.08.09 1.500 €
19.01.10 300 €
01.02.10 300 €
05.03.10 300 €
01.04.10 300 €
19.07.10 399 €
Moin,
die Lösung ist ganz simpel: Die Ex hat Unterhaltsvorschuss kassiert.
Sieh' zu, dass du das Geld vom JA wiederbekommst. Unrechtmäßig bezogene Ausfall-Leistungen musst du dir jetzt auch nicht von ihr holen. Das ist Aufgabe des Amtes.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hmm, irgendwie kommt bei Dir nicht an, dass die KM gelogen hat. Vielleicht hilft Dir die Gesetzesgrundlage bzgl. dieser 133€, auch Unterhaltsvorschuss genannt: Unterhaltsvorschussgesetz
Das Unterhaltsvorschussgesetz soll den Schwierigkeiten begegnen, die alleinstehenden Elternteilen und ihren Kindern entstehen, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt,
* sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht,
* hierzu nicht oder nicht in hinreichendem Maße in der Lage ist oder
* verstorben ist.
Wo gruppierst Du Dich ein? Und was bitte hält eine Beamtin/einen Beamten davon ab, mal ein bischen die Unwahrheit zu sagen? Die KM steht aller Wahrscheinlichkeit auf dem Standpunkt, dass sämtliche, von Dir geleisteten Zahlungen, ausschliesslich für sie selber bestimmt waren. Das Kind hat von Dir nichts - ich sagte nichts - bekommen. Das ist die einzige Möglichkeit, den vollen Unterhaltsvorschuss zu kassieren. Denn die UHVK rechnet knallhart.
Es geht mir erstmal um die Behördenwillkür.
Falsch. Die Behörde reagiert hier nur, und zwar auf Grundlage der Informationen, welche sie von der KM erhalten hat. D.h. sie muss gesagt haben, dass Du keinen Kindesunterhalt zahlst. Da solltest Du sauber unterscheiden.
Da keine Titel existieren kann derzeit von niemenden exakt gesagt werden, welche Zahlungen Du leisten müsstest. Diese Feststellung ist wichtig. Gesetzlich ist für Dich ledglich der KU erkennbar (und m.M.n. zumutbar) - daher diesen auch leisten. Allerdings dürfte für Dich derzeit ausschliesslich die Unterhaltsvorschusskasse des JA als Ansprechpartner fungieren, da diese gegenwärtig das Kind in UH-Angelegenheiten vertreten und seine Ansprüche übernommen haben. Sei bitte vorsichtig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
also wirklich wa sfür antworten heir gegeben werden völlig aus der Luft gegriffen... sory, aber §§§ zitieren ohne Hintergründe zu kennen.. kein Wunder dass diese Rosenkriege so leicht geschürt werden 😡
wieso soll er glauben, dass die Ex gelogen hat?
Er ist arbeitslos=nichtzahlungsfähig! Basta, allein das rechtfertigt den UV zu beantragen, um dem Kind das Unterhalt zu sichern (trotz des Vermögens - dieses sollte dem Kind auch bleiben für dei Ausbildung z.B.)
Dass die Behörden erst mal rückwirkend alles einfordern, damit er "hosen runterlässt" ist normal und hat nichts mit Lügen der Ex zu tun!
Schreibe doch ganz sachlich wann und wieviel du bereits gezahlt hast (Kontoauszüge beifügen, was die nicht angeht kannst schwärzen), Verdinstnachweise und Arbeitszeiten darlegen, ALG-Leistngen und Leistungsbezug darlegen und belegen (Bescheide beifügen, aus denen sieht man vielleicht die Unterhaltspflicht den anderen Kindern gegenüber oder ob LG in deinem Haushalt wohnt=Bedarfsgemeinschaft).
Sei freundlich und zeig, dass du ja zahlen möchtest und würdest, nur kannst gerade eben nicht. Bitte um Rat, Ratenzahlung oder gar Stundung - wirst sehen, Herzen werden weich und man berät dich sogar, wie du vorübergehend nichts zahlen musst und bei "längerem Zustand" auch nichts nachzahlen musst.(sagt man direkt natürlich keiner, du sollst ja glauben, dass dein schuldenberg wächst)... Glaub mir, ich habe einige Zahlungsschmarotzer kennen gelernt, die ganz gezielt so vorgehen, hauptsache nie zahlen - die Kinder sind da leider uf der Strecke und die "blöde Ex" braucht weit mehr fürr das KInd zu zahlen als diese 300€... wer Kind/er selnst erziehen durfte, weiß das und wird nicht sagen: die Ex verbraucht das Geld für sich - das Kind wird ja wohl Kleidung und Essen bekommen?
Hi amir
Begründe bitte Deine Ausführungen, ohne Dich lediglich auf Dich selbst zu berufen. Zudem wurden die entsprechenden Hintergründe von Klaus_66 genannt. Natürlich steht es jedem frei, rein nach seiner eigenen Auffassungsgabe zu urteilen und zu handeln. Das ist wohl selbstverständlich. 🙂
Er ist arbeitslos=nichtzahlungsfähig! Basta, allein das rechtfertigt den UV zu beantragen, um dem Kind das Unterhalt zu sichern
Er zahlt. Daher steht durchaus zur Disposition, warum UHV beantragt wurde.
oder ob LG in deinem Haushalt wohnt=Bedarfsgemeinschaft).
Ähm, was hat das UH-Recht laut BGB mit dem SGB zu tun? Wie kommst Du auf eine potentielle Bedarfsgemeinschaft, und das diese beim KU irgendeine Wirkung erzielen soll?
Sei freundlich und zeig, dass du ja zahlen möchtest und würdest, ...
Irrtum. Er zahlt bereits, nur wird dies anscheinend nicht anerkannt von der UHVK.
Glaub mir, ich habe einige Zahlungsschmarotzer kennen gelernt, die ganz gezielt so vorgehen, hauptsache nie zahlen - die Kinder sind da leider uf der Strecke und die "blöde Ex" braucht weit mehr fürr das KInd zu zahlen als diese 300€... wer Kind/er selnst erziehen durfte, weiß das und wird nicht sagen: die Ex verbraucht das Geld für sich - das Kind wird ja wohl Kleidung und Essen bekommen?
Warum unterstellst Du Klaus_66 anscheinend, dass er sich drücken will? Oder warum erzählst Du dies? Und zu den von ihm geleisteten 300€ kommt noch das KG von 184€. Oder zählt das nach Deiner Auffassung nicht?
Gruss oldie (kopfschüttelnd)
PS: ein Antragsformular für UHV, siehe Seite 3 bzw. Abschnitt 5
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Zitat von: amir am 22. Juli 2010, 23:23:08
Er ist arbeitslos=nichtzahlungsfähig! Basta, allein das rechtfertigt den UV zu beantragen, um dem Kind das Unterhalt zu sichern
Er zahlt. Daher steht durchaus zur Disposition, warum UHV beantragt wurde.
Nun die Ex hat sozleistungen beantragt, daher muss er auch Belegen - es wird immer erst Nichtzahlung unterstellt, um widersprüchliche Aussagen dem jeweils andrem unter die Nase hinhalten zu können und mit Konsequenzen drohen zu können, um unnötige Gerichtskosten für die ARGE so zu vermeiden.
@ amir,
Im Juli 2010 erhielt ich nun Post vom Jugendamt. Diese forderten mich zunächst auf, rückwirkend, seit der Geburt meines Sohnes, meine Unterhaltspflichten nachzukommen
Das hat Klaus_66 in seinem ersten beitrag geschrieben.
Klingt nicht danach, als wollte das JA erst mal die Fakten auf den Tisch bekommen um jemanden mit Konsequenzen drohen zu können.
Klingt mir eher danach, als hätten sie den TO vorab schon mal als Schuldigen auserkoren, ohne noch genauer hinzuschauen.
Somit kann ich Beppo und oldie in ihren Einschätzungen nur beipflichten.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
@ amir,
Ich denke, ich habe meine Situation ausführlich geschildert. Es geht nicht darum, daß ich nicht zahlen will !!! Ich habe sogar bereits für das komplette Jahr 2010 das vollständige Minimum an Unterhalt an die Kindermutter gemäß § 1612a BGB bezahlt, siehe Tabelle. Sofern mir das Jugendamt nicht glauben sollte, könnte sie in diesem Fall erstmal die Kindesmutter fragen, ob das Geld eingegangen ist.
Sollte Sie das verneinen, lege ich gerne meine Kontoauszüge vor und somit hätte die Kindesmutter bereits bei Antragstellung versucht, sich Gelder zu erschleichen.
Ich finde, Deine Worte zu meinem Betrag ziemlich scharf und teilweise unangebracht. Natürlich bedeutet Arbeitslosigkeit nicht gleich Zahlungsunfähigkeit. Aber selbst ich als Vater oder vielleicht in Deinen Augen als Erzeuger, habe Rechte. Eines dieser Rechte besagt nämlich, daß mir ein gewisser Selbstbehalt zusteht, der sich aus § 1603 BGB ergibt. Der Gesetzgeber hat wohlweislich dieses berücksichtigt, damit auch dem Barunterhaltspflichtigen noch genug zum Leben bleibt. Diese Prüfung hat das Jugendamt aber nicht vorgenommen und das verstehe ich unter Behördenwillkür sowie die sofortige Androhungen von Bußgeldern ohne den Antrag der Kindesmutter und meine bereits gezahlten Gelder geprüft zu haben. Dieses ist kein Vorgehen eines Rechtsstaates !!!
Wenn es nach mir gehen würde, hätte ich gerne meinen Sohn in meinem Haushalt unterbracht, denn ich liebe ihn über alles. Statt dessen muß ich jedes mal die Kindesmutter anbetteln, damit ich ihn vielleicht mal 4 Stunden die Woche sehen darf. Weitere Aktivitäten, daß er bei mir schlafen kann oder ich mit ihm mal zu meinen Eltern fahren darf sind VERBOTEN!
Ich darf meinen Sohn nicht mal vom Kindergarten abholen. Und z.B. ständig neue Partner meiner EX, dürfen das. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du Dich in diese Situation überhaupt hineinversetzen kannst, sonst würdest Du anders schreiben und nicht behaupten, ich würde mich um Zahlungen drücken wollen.
Daß die Kindesmutter von meinem bezahlten Kindesunterhalt gelebt hat, werde ich bestimmt besser wissen als Du, aber auch ich habe mich erkundigt, daß Kindesunterhalt nicht zweckgebunden ist. Trotzdem finde ich es nicht angemessen, den Kindesunterhalt für sich zu verwenden. Wie ich auch bereits geschrieben hatte, geht es meinem Sohn „versorgungstechnisch“ gut. Nur geht es eben der Kindesmutter jetzt schlechter, weil keine 300,-- € mehr monatlich von mir fließen.
@ oldie
Beamte sind laut BBG verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Diese Wahrheitspflicht besteht gegenüber allen Behörden und staatlichen Einrichtungen, selbst wenn sie nicht unmittelbar etwas mit dem dienstlichen Auftrag zu tun haben. Die Wahrheitspflicht wird aus dem BBG § 54 Satz 3 hergeleitet. Wird gelogen, ist das ein Dienstvergehen.
Da heute aber überall gelogen wird, ist es so etwas von egal, daß alle darüber lachen können.
@ oldie "Bedarfsgemeinschaft"
Soweit ich gelesen und verstanden habe, steht einem Arbeitslosen ein Selbstbehalt von 770,-- € zu. In diesem Betrag sind glaube ich 360,-- € an Miete enthalten. Sollte die Miete höher liegen, kann der Selbstbehalt erhöht werden. Leben beispielsweise in meiner Wohnung weitere Leute, kann der Selbstbehalt gekürzt werden. Somit kann ich im entferntesten etwas mit dem Wort "Bedarfsgemeinschaft" anfangen. Die Bedarfsgemeinschaft wären dann alle Menschen, die bei mir in der Wohnung leben oder übernachten.
Somit steht mir dann wohl auch bald eine Hausdurchsuchung bevor. Bitte nicht !!!
@ oldie Kindesunterhalt
Die Kindermutter bekam nicht nur 300,-- € Kindesunterhalt und 184,-- € Kindergeld, sondern auch noch den Kindeszuschlag für Beamte von über 100,-- € pro Monat. Ferner bekam sie aufgrund der Kinderfreibeträge eine erhebliche Steuerentlastung von mindestens 800,-- € im Jahr. In den Augen von Amir, wird das aber wohl nicht reichen.
PS: Ich glaube Amir arbeitet beim Sozialamt, zumindest entsteht bei mir der Eindruck.
Grüße Klaus
Moin Klaus,
es kommt immer wieder mal vor, dass hier vermeintliche Alles- und Besserwisser reinschneien und so tun, als hätten sie das Familienrecht quasi erfunden. Mach Dir deswegen keinen Stress; auch die Notwendigkeit von ausführlichen Rechtfertigungen besteht nicht.
Im übrigen ist es gar nicht so selten, dass AE-Elternteile - meist Mütter - mal schnell "vergessen", dass sie vom anderen Elternteil KU bekommen; der wird zur eigenen Gewissensberuhigung notfalls flugs zur Bezahlung für's Kinderhüten umdeklariert. Und dafür, dass einer AE-Mutter, die sich als "arm und verlassen" auf irgendeinem Amt vorstellt, relativ blind geglaubt wird, kannst Du nichts.
Nach Deiner Schilderung hat Deine Ex Unterhaltsleistungen erschlichen. Das fällt ihr - gerade als Beamtin(!) - ggf. schmerzhaft auf die eigenen Füsse, wenn Du Deine eindeutig als KU deklarierten Zahlungen belegst. Aber das muss ja nicht Dein Problem sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ alle
Ich habe da wohl etwas durcheinander gebracht. Der Mindestunterhalt beträgt 225,-- € für 0 – 6 Jährige. Beim Unterhaltsvorschußgesetz hat der erziehende Elternteil aber nur ein Anrecht auf 133,-- €, weil sein Kindergeldbetrag davon abgezogen wird. Sorry, ich muß mich erst in die Thematik einarbeiten.
Political Correctness:
Im meinem obigen Anmerkungen wurde ein Wort zensiert. Dieses Wort beschreibt die Bezeichnung eines Vaters, sofern dieser auf die rein biologische Notwendigkeit der Fortpflanzung reduziert wird.
In Familien- und Bekanntenkreis der Kindesmutter werde ich nur so genannt. Durch die Äußerungen von Amir, habe ich mich ebenfalls so gefühlt.
Meiner persönlichen Auffassung nach muß dieses Wort nicht zensiert werden, aber ich bin nicht der Moderator und möchte deswegen auch keine Diskussion beginnen, denn ich bin froh, daß es so eine Plattform überhaupt gibt.
Es stellt eine Diffamierung und Herrabwürdigung des leiblichen Vaters dar.
Wenn man so etwas in einem Forum vermeiden möchte, so gehört dieses Wort auch auf die Liste der zu sperrenden Wörter.
Der Nachteil ist, wenn man es z.B. mal zitieren möchte.
Aber ich denke auch so ist jedem klar, was du meintest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Klaus,
Im meinem obigen Anmerkungen wurde ein Wort zensiert. Dieses Wort beschreibt die Bezeichnung eines Vaters, sofern dieser auf die rein biologische Notwendigkeit der Fortpflanzung reduziert wird.
In Familien- und Bekanntenkreis der Kindesmutter werde ich nur so genannt. Durch die Äußerungen von Amir, habe ich mich ebenfalls so gefühlt.
und weil das nicht nur bei Dir so ist, steht dieses Wort hier auf dem Index: Das verhindert, dass auch andere unbedacht damit umgehen, indem sie jemanden abfällig so bezeichnen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.