Spielt beim Kindsun...
 
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Spielt beim Kindsunterhalt eigentlich das Einkommen des KU-Empängers keine Rolle

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Ist es für den Kindsunterhalt eigentlich egal, wieviel der Empfänger (als der der das Kind betreut) verdient?

In der Düsseldorfer Tabelle ist immer nur das Bereinigte Gehalt des Unterhalts Pflichtigen relevant.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 13:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, solange das Kind minderjährig ist und der betreuende Elternteil nicht das 2-3-fache Einkommen hat und der Pflichtige Mangelfall ist, ist es völlig egal was der betreuende Elternteil verdient.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 13:15
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Danke. Ärgert mich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 13:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin fs,

Danke. Ärgert mich.

irgendwie drehst Du Dich im Kreis bzw. stellst die falschen Fragen. An anderer Stelle führst Du aus:

Unsere Finanziellen Rahmenbedingungen:
Wir leben bald im Trennungsjahr. und haben einen 4 jährigen Sohn.
Sie hat ein Einkommen in Höhe von rund 800€ netto plus Kindergeld.
Ich habe ein Einkommen in Höhe von 2800€ Netto.

Sie bekommt bald 700€ Trenungsunterhalt von mir pls ggf. noch Kindsunterhalt (280€)
Wir leben im selben Haushalt.

Wie, wovon und warum sollte Deine DEF von 800 EUR eigenem Einkommen noch Kindesunterhalt leisten (den Grossteil der Kinderbetreuung wird sie nach Eurem Konstrukt ja bereits übernehmen)? Damit Du mehr Geld in der Tasche hast?

Deine DEF hat nach Deiner o. a. Berechnung für zwei (!) Personen ein Haushaltseinkommen von 800 EUR eigenem Einkommen plus 700 EUR TU plus 184 EUR KG plus 280 EUR KU = 1.964 EUR.

Dir bleibt - sofern Du bereits mit der richtigen Steuerklasse rechnest - ein Einkommen von 1.820 EUR für Dich allein. Worin genau soll jetzt die schreiende Ungerechtigkeit liegen?

Bring Dich verstärkt in die Betreuung Eures Kindes ein und unterstütze Deine DEF dabei, wirtschaftlich schnellstmöglich auf eigene Füsse zu kommen. Objektiv besteht kein Grund, Dich zu ärgern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 14:26
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Für mein Gerechtigkeits empfinden finde ich dass ungerecht.
Das Kind wird hälftig von uns betreut und meine ex hat mehr Geld als ich.
Man kann die Diskussion auch jetzt beenden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 19:04
(@fruchteis)
Registriert

surfer,

ich kann Deinen Ärger gut verstehen.

An den Widersprüchen und Ungerechtigkeiten, an den Fehlregelungen im Familienrecht kann man krank und irre werden, wenn man nicht völlig abstumpft, abspaltet oder rechtzeitig das Thema wechselt ... 😉

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 19:29
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Man kann die Diskussion auch jetzt beenden.

Macht Sinn. Denn was ist das für eine Diskussion, in der sinngemäß so argumentiert wird: Ich finde das ungerecht weil ich das ungerecht finde:
In deinen Worten:

Für mein Gerechtigkeits empfinden finde ich dass ungerecht.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 19:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du widersprichst dir. Im Erstbeitrag geht es um "den, der das Kind betreut" und weiter unten dann, dass ihr das Kind beide betreut. Was denn nun?

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 20:14
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Wir kümmern uns zu gleichen Teilen um das Kind und ich muss den vollen Unterhalt an die Zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 21:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Funsurfer,

Wir kümmern uns zu gleichen Teilen um das Kind und ich muss den vollen Unterhalt an die Zahlen.

Wenn Ihr das Kind wirklich hälftig betreut, dann ist die Rechnung nicht nur ungerecht, sondern auch noch nicht richtig.

Allerdings bezweifle ich in Eurer Situation, dass Ihr tatsächlich eine 50/50-Betreuung habt.

... und wenn Ihr die habt, dann solltest Du zunächst alles daran setzen, dass es nach Ihrem Auszug auch so bleibt.
... und wenn Ihr dann eine Zeit lang ein "echtes Wechselmodell" gelebt habt, dann kannst Du diese 140 EUR Ungerechtigkeit in Angriff nehmen.

Die Gefahr nach Ihrem Auszug ist eher (bei einem Streit um ein bisschen Kohle), dass Du zum Standardumgangsvater degradiert wirst (jedenfalls mit Betreuungsanteil <50%), damit kein Gericht auf die Idee kommt, Dein Ungerechtigkeitsgefühl womöglich als rechtens zu erkennen.

Steht denn fest, dass sie mit Kind auszieht ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2013 11:57




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin funsurfer,

Für mein Gerechtigkeits empfinden finde ich dass ungerecht.

persönliches Gerechtigkeitsempfinden wird nicht beurteilt; sonst könnte Deine DEF ja auch sagen "ich sitze wegen dem Kerl in einem fremden Land, in dem ich meinen Beruf nicht ausüben kann und der hat mehr Geld als ich - das finde ich ungerecht und das muss jetzt geändert werden."

Das Kind wird hälftig von uns betreut und meine ex hat mehr Geld als ich.

das Kind wird dann hälftig von Euch betreut, wenn Ihr das beide so beschliesst und auf Anfrage vortragt. Es wird sich niemand mit der Stoppuhr danebensetzen und Zeiten messen. Juristisch existiert das Wechselmodell gar nicht - und dass es kein Modell ist, um Unterhalt zu sparen, wurde Dir ebenfalls schon gesagt.
Wie man den Kindesunterhalt beim WM berechnen kann (nicht muss!), siehst Du beispielsweise HIER. Wichtigstes Merkmal: Zur Quotelung wird dabei überhaupt nur der Teil des Einkommens herangezogen, der oberhalb des monatlichen  Einkommens von 1.200 EUR liegt. Das ist so ähnlich wie bei der Lohnsteuer: Auch die wird nicht ab dem ersten verdienten Euro fällig, sondern erst oberhalb der Freibeträge.

Und was das "meine Ex hat mehr Geld als ich" angeht: Deine DEF hat bei meiner Musterberechnung aus #3 ca. 1.500 EUR für sich und Du über 1.800 EUR; von "mehr" kann also keine Rede sein. Davon muss zwar ebenfalls Miete bezahlt und der Kühlschrank gefüllt werden - aber wann hattest Du zu Ehezeiten so viel Geld zur freien Verfügung? Hinzu kommt: Du kannst den Trennungs- und eventuell nachehelichen Unterhalt steuerlich geltend machen; das wirkt sich ebenfalls zu Deinen Gunsten aus.

"Ungerecht" ist etwas anderes; die finanziellen Auswirkungen Eurer Ehe wirken eben noch eine Weile über ihr Ende hinaus. Damit das möglichst kurz ist, hatte ich Dir bereits geschrieben:

Bring Dich verstärkt in die Betreuung Eures Kindes ein und unterstütze Deine DEF dabei, wirtschaftlich schnellstmöglich auf eigene Füsse zu kommen. Objektiv besteht kein Grund, Dich zu ärgern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2013 14:30
(@psoidonuem)
Registriert

Also erst behauptest Du, sie habe ihren Unterhaltsanspruch mutwillig herbeigeführt und damit verwirkt. Dann kaufst Du das Buch "Die dreckigsten Scheidungstipps" dann willst Du sie beim Riester über den Tisch ziehen und jetzt willst Du ihr fiktives Einkommen andichten.
Deine Ex tut mir leid und ich verstehe dass sie von Dir getrennt ist. Wer sich nach der Beziehung so aufführt war im Zweifel auch vorher unerträglich. Ich hoffe dass sie einen wohlwollenden Richter findet.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2013 12:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für diese offenen Worte.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2013 13:34