Hallo,
ich habe eine Frage weil mir meine Ex einfach keine Ruhe lässt.
Also, es geht um den Unterhalt. Als abzugsfähige Kosten habe ich unter anderem Rentenversicherungen die ich im Jahre 2004 für meine Kinder abgeschlossen habe. Das beträgt im Monat pro Kind 33€. Jetzt wurde seitens Gericht diese Kosten nicht anerkannt. Kann mir jemand was dazu schreiben, denn ich verstehe das nicht wirklich.
Gruß
Matthias
Moin Martina,
um Deine Frage zu beantworten, wäre es wichtig zu wissen, welche Unterhaltsstufen und Unterhaltsbeträge bei Dir zugrundegelegt werden. Wenn der Regelunterhalt gesichert ist, sieht es anders aus als bei einem Mangelfall. Der UH-Pflichtige kann nicht einfach entscheiden, Bar-Unterhalt durch eine RV (oder ein Fahrrad oder Klavierstunden oder sonstwas) zu ersetzen.
Andererseits: 33 EUR pro Kind macht bei 2 Kindern 66 EUR im Monat und bei 3 Kindern 99 EUR. Damit rutscht man nur ausnahmsweise in eine andere Einkommenstufe. Möglicherweise geht es also gar nicht um eine Nicht-Anerkennung, sondern um eine Nicht-Auswirkung der RV beim Kindesunterhalt. Genaueres könnte man allerdings nur bei Kenntnis der genauen Zahlen sagen.
In jedem Fall stellt der Vorgang als solcher nicht den Sozialstaat in Frage, wie Dein Titel suggeriert.
Grüssles
Martin
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Hi Martin,
ja sorry, der Titel war falsch gewählt!
Zahlen: Ich habe netto 3029,36€, davon gehen ab 261,23€ KV, 254€ Rentenvers. und 200€ Sonderbelastung wegen Scherbehinderung. Das sind demnach 715,23€. Anrechenbares Einkommen sind also 2314,13€ ohne die Rentenversicherung für die Kinder. Dies entspräche Unterhalt für 3 Kinder nach Gruppe 4/115%. Die Gruppe 3/110% geht bis 2300,00€. Wir reden quasi von 13,13€ die natürlich mit den 99€ locker abgedeckt wäen. Warum ich mich so dagegn stelle ist, weil mich meine Ex schon über Jahre dermaßen traktiert.
Gruß
Matthias
Hi Martina
Ich vermisse bei Dir die Berücksichtigung Deiner berufsbedingten Aufwendungen. Und handelt es sich bei der Rentenversicherung um eine private, ebenso bei der KV?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
vor 5 Jahren war ich selbstständig mit einer KFZ-Werkstatt. Dann kam mein Unfall mit Ergebnis Querschnittlähmung. Letztes Jahr kam dann 6 Wochen Berufsfindung wo sich eine Möglichkeit zum Studium ergab. Momentan studiere ich also Soziale Arbeit, bezahlt durch den Deutschen Rentenversicherungs Bund. Ich erhalte Arbeitsunfähigeisrene. Daher gibt es, meines Wissens nach, keine berufsbedingten Aufwendungen. Die Rentenversicherung ist eine Private, resultiert aus der Selbstständigkeit.
Gruß
Hi
Das sehe ich anders. Notwendige private Aufwendungen, welche nötig sind die Umschulung/Studium durchzuführen, sind m.M.n. abzugsfähig (falls sie nicht von der RV bereits getragen werden). Da hier von einem Mangelfall keine Rede sein kann wüsste ich nichts, was dagegen sprechen sollte. Auch ein Bedürftiger kann Fahrtkosten als Mehrbedarf geltend machen. Als Äquievalent dazu gibt es die Bereinigung des Einkommens des Verpflichteten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
OK, das war schonmal ein sehr wertvoller Tip! Vielen Dank!
Abgesehen davon, meint ihr die Nichtanrechnung der Rentenversicherung für die Kinder ist gerechtfertigt?
Hi
Ja, das ist Dein Privatvergnügen. Du kannst diese Zahlungen auch einstellen. Sie sind nun mal nicht geeignet die Kinder jetzt zu ernähren und zu kleiden und daher kein Unterhalt oder Sonder-/Mehrbedarf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für deine Antwort. Dann werde ich die Sache erstmal stilllegen. Eventuell wollen die Kinder ja diese sehr günstigen Versicherungen mal übernehmen.