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Sonderzahlungen/ Boni in unregelmäßiger Höhe

 
(@Sirius)

Hallo,
ich bekomme von meinem AG jedes Jahr, aber in sehr unterschiedlicher Höhe, im Dezember eine Sonderzahlung, die hängt im Wesentlichen vom Geschäftserfolg ab.
Muss/ sollte ich dann
- ein Zwölftel davon sowohl beim KU als auch beim TU berücksichtigen?
- jeden Dezember neu den Unterhalt berechnen?
oder kann ich auch vereinbaren (versuchen) dass wir den U nur aus dem Gehalt berechnen und zusätzlich gibt es eben xx% vom Nettobonus?
Gruß
S


Zitat
Geschrieben : 27.08.2010 18:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Muss/ sollte ich dann

Bei was denn?

Willst du einen Titel erstellenm oder ändern?
Oder ein Angebot unterbreit?

Oder was ist der Hintergrund?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 18:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sirius,

müssen tust Du gar nichts; wenn Du Dich mit Deiner Ex auf irgendwas einigst, ist das vollkommen ok.

Problematisch wird das nur bei einer gerichtlichen Klärung; da rechnen die Auguren dann auf den Cent genau auf der Basis der zurückliegenden Jahre. Was im Zweifelsfall bedeutet, dass Du Unterhalt an der Backe hast in einer Höhe, die durch die tatsächlichen Einkünfte gar nicht mehr gerechtfertigt ist (zum Beispiel, weil es dieses Jahr keinen Bonus gab).

Vielleicht kannst Du mit Deiner Ex ja vereinbaren, dass Du davon ein besonders grosses Weihnachtsgeschenk kaufst. Oder Dich für Investments wie Fahrrad, Urlaub etc. besonders grosszügig zeigst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 18:56
(@Sirius)

Ich möchte ein faires Angebot unterbreiten. Und bin wenn ich euch richtig verstehe da in der Gestaltung ganz frei. Danke erstmal.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 15:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In der Angebotserstellung bist du in der Tat völlig frei.
Ihr steht es allerdings genauso frei, ob sie es annehmen will.

Wenn ihr euch einigt ist gut, wenn nicht entscheidet eben ein Richter und das Geld geht an die Anwälte.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 15:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Problematisch scheinen nur die Boni-Zahlungen zu sein. Dann nimm doch mehrere zurückliegende Zahlungen und mache einen Durchschnittswert davon. Bei unregelmässigen Zahlungen ist das durchaus möglich, und wenn ihr euch privat einigt sowieso.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 16:49