hallo zusammen,
meine frau und ich überlegen seit einiger zeit wie es bei uns weitergehen soll.
im september könnte meine frau wieder arbeiten gehen nach ende der elternzeit, allerdings ist das ne halbtagsstelle.
eine ganztagsstelle ist nicht möglich, sie kann nur auf diese stelle zurück!
da es mir gesundheitlich nicht gut geht (herzklappendefekt, bluthochdruck und allgemeinzustand sehr schlecht) sind wir am überlegen, ob ich aus diesen gründen mich für ein jahr beurlauben lasse.
ich arbeite weit entfert, wir sind erst umgezogen und ein wohnunswechsel zum arbeitsplatz hin ist nicht finanzierbar.
dort sind die mieten sehr hoch, das wäre wahnsinn.
aber die tägliche belastung von mehreren stunden hin- und rückweg, das aufstehen morgens um 4 uhr, inzwischen merke ich, dass ich gesundheitlich kaum noch kann.
ich sehe aus wie eine wandelnde leiche im gesicht und habe wie in anderen postings schon erwähnt, noch einen kleinen sohn, der braucht mich noch eine zeit lang.
was uns sorgen macht ist .... wie soll ich den unterhalt für den 11 jährigen sohn finanzieren wenn ich nichts mehr verdiene.
das einkommen meiner frau würde für uns reichen, mein auto würde ich abmelden da ich es dann nciht mehr bräuchte und ich würde versuchen mich um meine gesundheit zu kümmern und eine arbeit hier in der nähe zu finden.
meiner frau helfen beim wiedereinstieg in den beruf, denn sie leidet an einer autoimmunerkrankung die sie oft sehr schwächt.
wenn wir eine "normale" familie wären, so wäre dies alles ja kein thema, aber da ich den kindesunterhalt monatlich habe, weiß ich nun nicht, wie das dann machbar sein soll.
meine frau könnte das nicht finanzieren und ich hätte kein einkommen in diesem jahr des sonderurlaubs.
hat da jemand erfahrungen oder einen rat?
lg
dreamer
Hallo Dreamer,
da sehe ich angesichts der deutschen Familienrechtssprechung schwarz für Dich: Du bist als Unterhaltszahler gesteigert erwerbsverpflichtet und fertig. Wenn Dein Arbeitsweg zu beschwerlich und ein Umzug zu teuer ist, würde man Dich verpflichten, Dir eben einen Job in der Nähe Deines Wohnorts zu suchen; notfalls sogar noch einen Nebenjob.
Bei Inanspruchnahme eines Sonderurlaubs würde man Dir fiktive Einkünfte in Höhe der bisherigen unterstellen - dann müsste der Unterhalt eben aus dem Einkommen Deiner Ehefrau bedient werden. Und wenn Du gesundheitliche Einwendungen machen wolltest, würde man Dir bestenfalls die Frührente nahelegen. Die Erkrankung Deiner Ehefrau wird bei Unterhaltsfragen nicht berücksichtigt - Kindesunterhalt geht vor.
Sorry, dass ich Dir nichts Besseres mitteilen kann, aber angesichts der deutschen Rechtswirklichkeit kommst Du aus dieser Nummer nicht raus.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hmh...........ich könnte doch anbieten, dass der sohn für den ich unterhaltsverpflichetet bin in diesem jahr dann bei mir lebt und die KM uns den unterhalt leistet.
die verdient gut und ist vollzeitbeschäftigt.
was wäre dann wenn ich das vorschlagen würde.
ich denke mal, dass ich zum unterhalt verpflichtet bin heißt nicht, dass es mich gesundheitlich ruinieren muss und wenn ich dieses angebot mache ........ klingt vielleicht naiv aber was wäre dann???
und frührente ........... vergiß es, unser staat braucht geld und da wo man früher noch frührente bekommen hat wird man heute als kerngesund angesehen, das wissen wir doch alle wohin es in unserem wohlstandsstaat führte.
lg
dreamer
Hi Dreamer,
irgendwie bist Du offensichtlich noch nicht so richtig in der Realität des deutschen Familienrechts angekommen...
Natürlich könnte Dein Sohn bei Dir/Euch leben - ein Jahr oder auch länger. Und natürlich würde das die Unterhaltspflicht von Dir auf Deine Ex-Frau verlagern. Der Knackpunkt ist aber: Dein Sohn müsste das selbst so wollen und diesen Wunsch auch vernehmlich und dauerhaft äussern - und so, wie Du die Verhältnisse beschrieben hast, ist davon nicht auszugehen. Falls doch, würde Deine Ex diesen "Wunsch" umgehend und dauerhaft zu verhindern wissen. Ende vom Lied, alles bleibt, wie es ist.
Und ob Du Dich gesundheitlich ruinierst, interessiert die Familiengerichtsbarkeit nicht; die interessiert sich nur dafür, ob Du Deiner Unterhaltsverpflichtung nachkommst. Falls nicht, hat sie Mittel und Wege, Dich daran zu erinnern.
Wenn Du also nicht an Wunder oder den Weihnachtsmann glaubst: Vergiss es. Und wenn Dein Gesundheitszustand nicht für eine Frühverrentung ausreicht, giltst Du eben als arbeitsfähig. Welches Kriterium sollte man denn auch sonst anlegen? Das subjektive Empfinden der Betroffenen?
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und wenn Dein Gesundheitszustand nicht für eine Frühverrentung ausreicht, giltst Du eben als arbeitsfähig.
Davon abgesehen ist der Alltag mit Haushalt und zwei Kindern auch nicht eben ein Spaziergang.
Sorry, Dreamer, aber wie wäre es, wenn du bei einem Arzt vorstellig wirst. Vielleicht hilft ja vorübergehend eine Kur oder etwas in der Art? Bluthochdruck kann medikamentös eingestellt werden, was sich dann sicher auch positiv auf den Herzklappenfehler auswirken würde.
Langfristig gesehen ist ein Jahr Urlaub wohl auch keine Lösung, denn das wird deinen Gesundheitszustand nur kurzfristig verbessern, wenn überhaupt.
Gruß AJA
Hallo Dreamer,
ich habe mal eine medizinische Frage wurde der Herzklappenfehler schon mal operiert bzw.welcher Art ist er erworben oder seit Geburt?
Gruss Delphin
[Editiert am 15/4/2006 von Delphin]
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN