Hallo ich suche Rat
es geht um das Thema Sonderbedarfe, Mehraufwand für Leistungen wie zB.: Nachhilfeunterricht, Klassenfahrt, Zeltlager, oder ähnliches
Meine EX fordert von mir jetzt nachträglich das ich mich zur Hälfte beteilige an einer Klassenfahrt, Nachhilfeunterricht und Zeltlager von meinen beiden Söhnen.
Ist dies rechtens?
Muss ich hierzu bezahlen?
danke im vorraus
Jonny
Hi,
das ist pauschal nicht zu beantworten.
Es kommt darauf an, wieviel KU du zahlst, ob du für Sonder-, Mehrbedarf leistungsfähigi bist, in welchem OLG-Bezirk die Kinder lebnen und was geltend gemacht wird.
Klassenfahrten, da ausreichend früh bekannt meist nicht, da vom KU angespart werden kann (auf jeden Fall nein bei Stufe 1 und über Stufe 7, dazwischen könnte es je nach RIchter aber als Sonderbedarf anerkannt werden)
Nachhilfeunterricht, da unvorhersehbar und zeitlich begrenzt, unter Umständen
Zeltlager, wenn es nicht mit der Schule zu tun hat niemals, da es dann vom KU gezahlt werden muß und die KM sicher die Kinder dort angemeldet hat. Ersetze mal Zeltlager durch Karibikurlaub mti der Mutter. MEisnt du, da wird auch nur ein Richter es bejahen, das du wenigstens die Hälfte der Kosten zu tragen hast?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
es kommt auf die genaue Situation an von deinen Kids und auch was du zahlst an Unterhalt, als auch was im Titel, bzw. der urkunde für den Kindesunterhalt steht betreffend Mehr- und Sonderbedarf. Nicht außer acht zu lassen ist wie dein verhältnis zu deinen Kids, sowie deiner EX ist.
Relevant ist es auch zu sehen was du verdienst und wie deine Lebenssituation ist, auch ob du noch für deine EX Unterhalt leistest
Rückwirkend würde ich gar nix zahlen, wenn du ein Brieflein vom Rechtsanwalt bekommen hast, dann frag ihn liebevoll nach der Rechsgrundlage der Forderung sowie auch auf welches urteil er sich beruft
Hier is die Variante die ich anbieten kann
Gericht: OLG Hamm
Datum: 22.05.2006
Aktenzeichen: 6 WF 302/05
Entscheidungsform: Beschluss
1.
Kosten für eine Klassenfahrt sind kein unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 II Nr. 1 BGB, wenn sie nicht außergewöhnlich hoch sind und mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen waren. Grundsätzlich sind hierfür Rücklagen vom laufenden Unterhalt zu bilden.
2.
Kosten für den Nachhilfeunterricht sind kein unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 II Nr. 1 BGB, wenn sich die Notwendigkeit der Förderung aufgrund der Entwicklung der schulischen Leistungen ankündigt und nicht unerwartet eintritt. Wegen der Nachhilfekosten kann aber ein Anspruch auf angemessene Beteiligung an den Kosten für den Mehrbedarf bestehen.
Hier ist zu fragen ob die Schule keine entsprechende Förderung anbietet, wie es manche Schulen in der nachmittagsbetreuung tun um zu fördern, wenn es generlle Probleme sind, dann Schulwechsel, heisst für dich wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt auch mit dem Lehrer zu sprechen
Liebe grüße
SD
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Hallo zusammen,
ich habe einen ähnlich gelagerten Fall. Meine Kleine lebt bei ihrer Mutter, ich bezahle den KU (257 €, Titel vom Jugendamt). Jetzt geht die Kleine zur Musikschule und zum Kinderturnen und will auch zum Ballett, weil die Freundin auch dort ist. Die KM wollte sie von der Musikschule abmelden, weil sie sich beides nicht leisten kann (mit ca. 2400 €/Monat). Ich habe angeboten die Musikschule zu übernehmen und weil die billiger ist als das Ballett zickt sie jetzt rum und hat in dem Zusammenhang gesagt, diese Kosten seien im KU nicht enthalten. Ich meine die Musikschule kostet ca. 20 €/Monat, das Ballett ca. 35 €/Monat und lasst mal das Kinderturnen auch ca. 20€/Monat kostet. Da kommt in Summe doch ein Betrag zusammen.
Wie ist eure Erfahrung, sind diese Kosten mit dem KU abgedeckt? Das wäre erst mal die rein juristische Sichtweise. Sollte ich mich über den KU hinaus an solchen Kosten beteiligen?
Muss dazu sagen, dass die Mutter völlig unkooperativ ist und es mir immer so schwer macht wie sie kann.
Mir gehts hier darum mal andere Meinungen zu hören, ich bin da etwas weichherzig und würde wahrscheinlich die gesamten Kosten übernehmen, ich bin mir dieser "Schwäche" bewusst.
Vielen Dank und viele Grüße
Haydar
Moin,
nein, solche Kosten sind im KU voll enthalten. Wenn Du 20 Euro extra übernimmst, ist das einfach nur "nett" von Dir.
Heißt: Nur wenn man sich den Golfclub als unterhaltsverwaltende Mutter leisten kann, kann man dort die Mitgliedschaft beantragen. Wenn nicht, muss man eben weiter Minigolf spielen für 2,50 Euro die Runde.
So einfach ist das.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Haydar,
mal von den Kosten abgesehen ein anderer Denkanstoß. Deine Tochter dürfte grade 5 sein. Ehrlich gesagt finde ich da 3 AKtivitäten pro Woche einfach zuviel. Wenn sie Ballett machen möchte, dann meldet sie doch vom Kinderturnen ab und nicht von der Musikschule.
Ich finde man muß so junge Kinder nicht schon vollsätndig verplanen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen