Hallo,
hab ca. 2400 nettodurchschnitt, eine Partnerin ohne Einkommen (Elternzeit) und mit ihr ein 1 jähriges Kind im Haushalt. Für meine zweite Tochter (zahle 309 Unterhalt) werden Kosten für eine Zahnspange von 1200 € fällig. Kann mir jemand sagen, ob ich dazu leistungsfähig bin?
Sehe das so, 1100 Selbstbehalt, 770 selbstbehalt Partner, 309 Unterhalt Kind 1, 259 Unterhaltsanspruch Kind im Haushalt ergibt 2438 Selbstbehalt. Also theoretisch nicht leistungsfähig (ich will mich schon beteiligen, da es schließlich um meine Tochter geht, aber die Mutter will alles von mir).
Oder ist auch bei Sonderbedarf zunächst das Einkommen für die Kinder zu verwenden?
Merci für Antworten,
Jürsche
Hallo Jl 2000
Für eine Zahnspange wurde ich gar nicht bezahlen weil nach abschluss der Behandlung die Kosten von der KK zurückerstattet werden.
Du sollst jezt zahlen und die Rückerstattung nach abschluss geht dann an die KM.
Grüsse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Ok, mein Fehler, es handelt sich um ungedeckte Kosten, die die Krankenkasse nicht zahlt - also nicht die Prozente, die erst nach der erfolgreichen Behandlung gezahlt werden, sondern den Eigenanteil, der für eine etwas schönere und bessere Zahnspange fällig wird. Angeblich werden diese Kosten immer notwendig, da zu den Sätzen der Krankenkasse keine Herstellung einer Zahnspange möglich sei (Aussage der Zahnärztin).
Es sei dahin gestellt, ob ich diese Extrakosten leisten müsste und insofern hatte ich der Mutter auch schon mitgeteilt, dass die notwendige Versorgung durch die Krankenkasse sicher gestellt ist.
Mir geht es insbesondere um die Frage der Berechnung und Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten beim Sonderbedarf, da ev. noch weitere Kosten anfallen. Danke.
Ganz einfach:
Wenn der KM und dem Kind die herkömmlichen Kasteneistungen nicht apssen und es unbedingt bunte Brackets sein müssen oder Bildchen in der Gaumenplatte (ja auch sowas wurde hier schon mal angefragt) ist es nicht Sache des KV diese Dinge bezahlen zu müssen. vor allem dann nicht, wenn er vorher nicht gefragt wurde.
Für den Sonderbedarf gelten mehrere Kriterien, u.a. as sie nicht vorhersehbar und plötzlich auftreten. Es ginge hier evtl. eher um mehrbedarf.
Reihenfolge dürfte sein:
ber. Netto. dann KU für beide Kinder.
Dann BU für die KM des jüngeren
erst danach noch eine evtl. Leistungsfähigkeit für Sonderbedarf.
Angeblich werden diese Kosten immer notwendig, da zu den Sätzen der Krankenkasse keine Herstellung einer Zahnspange möglich sei (Aussage der Zahnärztin).
Lass dir von der Zahnärztin schriftlich geben, das genaus diese Behandlung medizinisch notwendig ist und das die Kosten nicht von der Kasse übernommen werden. Ich glaube die Begründung dürfte schwerfallen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
die Brackets von der Krankenkasse sind wesentlich größer und die Bögen fester. Entsprechend wird bei den größeren Brackets mehr Zahnschmelz angegriffen und die Bögen verursachen durch größeren Druck mehr Schmerzen.
Ich habe damals meinen Exmann eingebunden. Wir haben uns entschieden die mittlere Größe der Brackets plus flexiblere Bögen und öfter mal eine Zahnreinigung zu nehmen. Ganz kleine Brackets bzw. durchsichtige sind mehr der Deko geschuldet.
Allerdings hatte ich die Kieferorthopädentermine so frühzeitig bekannt gegeben, dass er mitgekonnt hätte und habe ihm Unterlagen mitgebracht, damit er sich eine eigene Meinung bilden kann.
Entsprechend haben wir beide den Vertrag unterschrieben und zahlen jeder die Hälfte.
Aber erst informieren, so finde ich und dann gemeinsam entscheiden.
Die bunten Bildchen habe ich immer selbst bezahlt, genauso wie die Farbe der Zahnspange, das kostet nicht die Welt, erleichtert den Kindern aber psychologisch das Tragen. Und eine lose Spange wird gern mal vergessen.
Sophie