Hallo Gemeinde,
ich muss feststellen, dass hier anscheinend wirklich seriöse Antworten die Mehrheit stellen - deshalb möchte ich Euch auch mal um Eure Meinung / Hilfe bitten:
Ich bin geschieden, 2 Kinder, 12 und 14 aus voriger Ehe, wieder verheiratet und aus dieser Ehe ein 10 Monate altes BAby.
Ich habe gemeinsames Sorgerecht mit der KM für meine älteren Kinder. Beide leben bei der KM ( mit Umgangsregelung) . Das Verhältnis zur KM ist leider extrem zerrüttet.
KM arbeitet halbtags, Unterhalt für die Kinder zahle ich gemäß Düsseldorfer Tabelle, es gibt keinen Titel oder so was.
Nun kommt der "Sonderfall": meine Tochter (14) hatte vor knapp vier Jahren einen schweren Unfall ( überrollt vom LKW) und hat Gottseidank trotzdem überlebt. Aus den ersten Regulierungen des "Schadens" ( den ich euch im Detail ersparen möchte aber eine 100% körperliche Behinderungsstufe verursacht hat) hat Sie eine beträchtliche Summe Schmerzensgeld (Vermögen) bekommen welches sie ja nicht zum Leben braucht - und erhält zusätzlich eine monatliche Unfallkassenrente von ca. 750,-€ . ( = Einkommen)
Ich habe bereits - aufgrund des nun regelmässigen Einkommens meiner Tochter - den Unterhalt an Sie um die Hälfte der Rente reduziert - zahle also nur noch eine überschaubare Summe an die KM für sie.
Frage: wie wirkt sich das auf "Sonderbedarf" aus? Bisher beteilige ich ich an den üblichen Sonderbedarfen - bisher ist das z.B. die Zuzahlung zur Zahnklammer. Nun steht eine Klassenfahrt an - und ich frage mich, ob nicht auch das Vermögen ( aus hauptsächlich Schmerzensgeld) da nicht eine reduzierende Wirkung auf den Sonderbedarf haben müsste ?
Danke im Voraus
Hallo,
beim KU wird als Einkommen des Kindes die Rente und die Zinsen aus dem Vermögen genommen. Da Betreuungs- und Barunterhalt gleichwertig sind, darfst Du die Hälfte davon vom Unterhalt abziehen.
Bei einer Klassenfahrt stellt sich die Frage worin der Sonderbadarf eigentlich besteht und die Kosten, da die Fahrt ja länger bekannt sind, nicht aus dem Unterhalt angespart werden können. (siehe auch <a href="http://www.streifler.de/kindesunterhalt-3a-klassenfahrten-und-schueleraustauschprojekte-sind-kein-sonderbedarf--_6923.html>hier</a>)."
Deshalb würde ich verneinen, dass die Klassenfahrt Sonderbedarf darstellt.
VG Susi
...
Ich habe bereits - aufgrund des nun regelmässigen Einkommens meiner Tochter - den Unterhalt an Sie um die Hälfte der Rente reduziert - zahle also nur noch eine überschaubare Summe an die KM für sie.
...
Hallo SaMa,
nur mal eine Verständnisfrage. Du schreibst das der Unfall eine 100 % Behinderungsstufe verursacht hat kann es sein das du damit eine Pflegestufe meinst? Wenn dem so ist kann es sein das die ca. 750 € eigentlich Pflegegeld sind?
Andreas
PS. Ich denke auch nicht das eine Klassenfahrt Sonderbedarf ist.
Allerdings weis ich auch nicht ob man bei einem Kind welches ein Leben lang bestraft/ geschädigt ist eine Argumentation aufmachen sollte mit dem Inhalt du hast Schmerzensgeld bekommen welches du nicht brauchst also bezahle gefälligst davon.
Ich nehme mir das jetzt mal so raus da ich auch eine 12 Jährige habe mit Pflegestufe und weis wie schwer so ein Leben ist.
Ich bin da Andreas' Ansicht. Das Kind muss ja mit dem Vermögen ein ganzes Leben auskommen. Wir reden ja nun wirklich von einem überschaubaren Betrag bei einer Klassenfahrt. Sonderbedarf hin oder her, Du solltest Dich in iregendeiner Weise beteiligen,
Hallo,
es kann Pflegegeld sein, wenn eine entsprechende Pflegestufe vorliegt.
Ich denke aber das es sich um eine Unfallrente aus einer Unfallversicherung handelt. Für Kinder ist so eine Unfallversicherung günstig, da in den allermeisten Fällen keine dauerhaften Schäden entstehen.
Ansonsten sehe ich es mit dem "Schmerzensgeld" auch so, dass es als Entschädigung für die Zusatzkosten gedacht ist, die durch die Behinderung entstehen.
VG Susi
Hallo Susi64,
eigentlich wollte ich jetzt die Diskussion so nicht auf machen aber gut.
Die ca. 750 € sind ziemlich genau Pflegestufe 3 (728 €) wenn man selber pflegt. Das passt dann grundsätzlich wieder zur Halbtagsbeschäftigung KM (max. 20 Stunden erlaubte Arbeit je Woche).
Warum sage ich das so. Wenn es wirklich Pflegegelt sein sollte ist das nicht Einkommen des Kindes sondern eine Entschädigung für die pflegende Person (zB. KM).
Vorausgesetzt das ist so würde ich den dann eigentlichen Deal halben Unterhalt nicht gefährden wollen mit einer Diskussion über anteilige Beteiligung an einer Klassenfahrt.
Andreas
Jetzt wieder ich - MAnn seid ihr schnell:
@Andreas;: nein , es ist Unfallkassenrente ( = Einkommen) - kein Pflegegeld - in der Hinsicht habe ich auch keine Probleme - und ich will da auch niemanden über den Tisch ziehen ( wobei der UH ja von der KM genommen wird und nicht von meiner Tochter zu Leben
@
Ich bin da Andreas' Ansicht. Das Kind muss ja mit dem Vermögen ein ganzes Leben auskommen. Wir reden ja nun wirklich von einem überschaubaren Betrag bei einer Klassenfahrt. Sonderbedarf hin oder her, Du solltest Dich in iregendeiner Weise beteiligen,
Dieses Vermögen wird Zeit ihres Lebens nicht zum Lebensunterhalt gebraucht werden - der Unfall war auf dem Schulweg - und der Verursacher war versichert - und mit diesem Versicherer sind entsprechende Pflegesätze etc. in einem umfassenden Vergleich ausgehandelt worden.
Die Frage an sich kommt auf, weil die KM mich bei jedem Kinkerlitzchen bisher zur KAsse bitten wollte - und ich halt darüber sinniere warum ich bei so viel Vermögen dafür aufkommen muss.
Ich bezahle natürlich alle die Dinge ( de facto ja an die KM, die mich wie Dreck behandelt) die rechtens sind - aber ich will mich auch nicht übervorteilen lassen.
Versteht mich nicht falsch - ich liebe meine Tochter und habe ein sehr gutes Verhältnis zu ihr - darum geht es hier nicht.
@Susi
. (siehe auch <a href="http://www.streifler.de/kindesunterhalt-3a-klassenfahrten-und-schueleraustauschprojekte-sind-kein-sonderbedarf--_6923.html>hier</a>)."
"Deshalb würde ich verneinen, dass die Klassenfahrt Sonderbedarf darstellt. "
Das hilft Danke 🙂
Das kann man doch nicht beurtelen, ob das Kind in 50 Jahren einen Treppenlift oder einen Spezialfahrstuhl braucht. Oder wasweißich
- ich liebe meine Tochter und habe ein sehr gutes Verhältnis zu ihr -
Ob das Verhältniss auch so ungetrübt ist, wenn die Tochter mal blickt, dass Du, um der KM eins auszuwischen, an das Geld der Tochter (wenn auch indirekt) gegangen bist, wage ich zu bezweifeln.
Pinkus
Leute,ich wollte mir hier keine Packung abholen sondern Rat.
Meine Tochter wird ihr Leben lang von der Gegnerischen Versicherung alles was sie braucht bezahlt bekommen.
Also auch Stühle oder was auch immer.
Aber eine Antwort war doch schon hilfreich
Also Danke in die Runde