Hallo! Ich habe heute eine mail meiner Ex erhaltn indem Sie mich auffordert eine Klassenfahrt ( 275.-€) & und ein zahnärtztliches Honorar für eine Zahnspannge meiner Tochter ( 1700.-€) zu bezahlen. Sie bezieht sich auf den unterhaltrechtliche Sonderbedarf.
Dazu sei zu erwähnen das die Krankenkasse sich an diesen Kosten nicht beteiligt weil keine Notwendigkeit vorliegen würde.
Desweiteren wurde ich von dieser " Idee" unserer Tochter eine Zahnspange zu verpassen im August unterrichtet, wobei ich ihr angeboten hatte es über meinen Bruder ( Inhaber eines Zahnlabors und Beziehungen zu Zahnärzten ) laufen zu lassen um Kosten zu sparen.
Sie erbat um Bedenkzeit! Nun bekomme ich ein mail mit einer Rechnung von 1700.-€ für ein zahnärztliches Honorar für die nächsten 2 Jahre.
Mit der Bitte um Hilfe 🙂
Hallo Skipper!
Meine Meinung:
1. Klassenfahrt die Hälfte zuschießen.
2. Zahnspange ablehnen. Wenn keine med. Notwendigkeit besteht, dann Pech. Wobei sie eben erst mal bei der KK in Widerspruch gehen sollte, weil die Kassen sowas gern erst mal ablehnen wie Kuren.
Und wenn sie dann nicht auf Deinen sinnvollen Vorschlag eingeht, dann würde ich erst Recht bocken.
Sind die Beträge die Hälfte oder der gesamte Betrag?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Das ich mich an den Koste nfür die Klassenfahrt zur Hälfte beteilige ist für mich selbstverständlich. Ich zahle auch die kompletten Reitstunden für beide Kinder 4 mal im Monat ( ca.100.-€ ) und verlange auch von ihr nicht die Hälfte.
So sehr ich meiner Tochter die optimale gesundheitliche Pflege gönne, aber nicht auf diese Weise. Ich würde mein Auto auch nicht bei Ford kaufen wenn ich Audi- Vertragshändler wäre. Ich meine heute wird man an jeder Ecke vom Staat und Versicherungen zur Kasse gebeten. Da sollte man solche Vorteile doch nutzen.
Nochmals danke für Deine Ratschläge. 🙂
Hallo,
die Zahnspange ist Sonderbedarf. Die Frage ist die medizinische Notwendigkeit.
An deiner Stelle würde ich mir einen Zahnarzttermin über deinen Bruder besorgen und mit der Tochter dorthin gehen. Und der Zahnarzt soll sagen, ob das ganze behandlungsbedürftig ist.
Und wer den Heil- und Kostenplan unterschreibt zahlt auch erstmal. Und da du ihn nicht unterschrieben hast solltest du zumindest informiert werden.
Und was die medizinische Notwendigkeit angeht: bei meinem Kind ist es so, dass die KK nicht zahlt, weil rein theoretisch alle Zähne genug Platz haben. Für die ist es ein optisches Problem. Ich hatte Ex dann mit zu 2 Kieferorthopäden und wir haben beschlossen, dass es notwendig ist, da heutzutage noch nicht einmal mehr überprüft wird ob die Bißstellung stimmt, sondern nur nach Platzbedarf geht. Damit haben wir beide den Heil- und Kostenplan unterschrieben und wir bekommen jeder eine Rechnung. Und zahlen jeder die Hälfte.
Und die Frage ist bei dir auch, ist das eine Krankenkassenleistung und das Geld für den Kieferorthopäden nur der vorgeschriebene Anteil? Dann würde ich an deiner Stelle nicht zahlen, denn es gibt das Geld nur zurück, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird. Und du kannst ja wohl kaum kontrollieren ob das Kind die Spange regelmäßig trägt.
Bei meinem anderen Kind zahle ich den gesetzlichen Eigenanteil, weil der KV das ja nicht kontrollieren kann.
Sophe
