Sonderbedarf???
 
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Sonderbedarf???

 
 biga
(@biga)
Registriert

Hi Leuts,

ich wüsste gerne, ob der Vater des Kindes sich an folgenden Kosten beteiligen muss:

Unser Kind hat nach wie vor in der Schule (6. Klasse) Probleme, ordentlich und für alle leserlich zu schreiben. Da die Lehrer nun anfingen starken Druck zu machen, und es auch mit der Schrift aufzuziehen bzw. Noten herabzusetzen, entschied ich mich, einen optmetrischen Test durchführen zu lassen. Wir hatten zuvor schon einiges probiert, um diese Probleme zu beseitigen, wie z.B. motorische Trainings. Der normale Augenarzt stellte keine Probleme fest.

Dieser Test besagt nun (war mir irgendwie vorher klar), das unser Kind zwar keine Sehrprobleme bezüglich der Schärfe hat, aber ein großes Problem Bilder etc. zu fixieren und Augensprünge zu machen. Diese Dinge wirken sich auf Schulleistungen aus, indem das Schriftbild schlecht ist, die Kinder schneller mit den Augen ermüden, deshalb hohe Konzentration aufbringen müssen beim Wechsel von Heft zu Tafel etc. und deshalb die allgemeine Konzentration schnell nachlässt. Letzteres erklärt vielleicht das Kippeln, Beschäftigen/Fingern mit Materialien etc.

Eine Brille brauchts Kind nun nicht. Aber ein Augentrainig könnte den Problemen abhelfen. Nun soll dieses Augentrainig allerdings ca. 1000€ inklusive der Augenmessungen betragen. Die kann ich alleine nicht aufbringen.

Der Vater zahlt 142% nach Düsseldorfer Tabelle, die auch grad nur sehr widerwillig. Eigentlich mag ich ihn nicht fragen, sehe aber, dass dem Kind mt dem Training geholfen werde könnte.

Gleichzeitig hat das Augentraining bei mir ergeben, dass ich eine neue Brille brauche (Gleitsicht) und eigentlich auch ein Augentraining. Ich habe mich aber auch noch vorher schon für eine Zusatzausbildung angemeldet und das Kind wird im nächste Jahr von der Schule her an einer Skifreizeit teilnehmen. Alles geht aber eben nicht...

Also - inwieweit kann/sollte/muss sich der Vater an den Kosten beteiligen (Augentraining und Klassenfahrt)?

Vielen Dank für Antworten
LG
Biga

PS: Bei den Gesetzen hatte ich schon vorher nachgeschaut, ich weiß also, dass es nicht so einfach ist...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2006 13:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum Sonderbedarf kannst du hier mal das Wort in die Suchfunktion eingeben. Allerdings kann ich dir ewnig Hoffnung machen. Wenn ein KU von mehr als 135% der DDT gezahlt wird, geht man davon aus das davon für Klassenfahrten und Sonderausgaben angespart werden kann.

Rede doch einfach mal mit deinem Ex. Ansonsten kann es für Klaasenfahrten Zuschüße geben. Erkundige dich an der Schule.

Bei der Augensache, mh frag doch mal die Krankenkasse, ob es da Möglichkeiten gibt. Bei kleineren Kidnern wird eine Sehschule (Augentraining) ja auch bezahlt. Vielleicht kannst du ja mit der Kasse reden, das sich dadurch Schäden vermeiden lassen oder so.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2006 13:56
(@gemolkene_kuh)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor einiger Zeit, und da hiess es von meinem RA, wenn's Medizinisch notwendig ist, dann muss der Vater hälftig zahlen. Gibt aber nur wenige Dinge, die darunter fallen (z. B. eine Zahnspange) weil Kinder weitgehend freie medizinische Versorgung geniessen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2006 14:54
 biga
(@biga)
Registriert

Hmm,

erst mal danke für die Antworten.

Aber...
Die Kasse zahlt das nicht, das ist klar. Die übernehmen das bei Schielen z.B., aber nicht in diesem Fall. Das ist geklärt. Auch nicht im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden, denn im Sinne der Krankenkasse liegt ja keiner vor. Anfragen werde ich noch die Zusatzversicherung, aber auch da habe ich nicht viel Hoffnung. Das Problem ist halt, dass die therapeutischen Maßnahmen bei visuellen oder auditiven oder anderen Wahrnehmungsstörungen eben nicht Kassenleistung sind - solange keine Behinderung vorliegt und auch nicht Jugendhilfeleistung wenn keine gravierenden Schulprobleme vorliegen... Nur auch meinem Kind sollte geholfen werden.

Ansparen für die Klassenfahrt ist ja in meiner Sicht auch o.k. Zuschüsse? Da fallen wir leider absolut raus. Gibt es bei uns eigentlich nur für Leute die knapp über Sozialhilfe sind, sind halt zu viele die es brauchen.

Mir geht es also mehr um die 1000€. Von dem Training verspreche ich mir wirklich weniger Konflikte mit der Schule und Hilfen fürs Kind.

Wenn ich mit dem Ex reden könnte, bräuchte ich hier nichts schreiben...

Ich werde also mal wieder zum JA gehen und fragen was zu tun ist. Vielleicht hat hier noch wer ne Idee oder ein Urteil wo soetwas geleistet wurde? Das was sich her findet hilft nicht weiter, weil der Fall zu speziell ist.

LG
Biga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2006 16:28