Meine EX-Frau ist mal wieder sauer auf mich und übt wieder Machtspiele aus, weil ich nicht nach ihrer Nase pfeife.
Sie möchte mit heutigem Datum die Kosten für die Konfirmation die vor 3 Woche war anteilig erstattet haben.
Es war zuvor nie die Rede davon das ich mich bei der Konfirmation beteiligen soll da sie meine aktuelle Situation kennt. Im Gegenteil, wir haben und sehr gut verstanden!
Zudem möchte sie ab 01.06.2019 die Kosten einer Nachhilfe für unseren ältesten Sohn anteilig bezahlt bekommen.
Unser Sohn hat schon länger Probleme in der Schule und ist auch teils belegt. Stellt dies jetzt ein Sonderbedarf dar?
Das Ganze hat sie mir per WhatsApp zukommen lassen.
Beides kann, je nach Rechtsprechung Sonderbedarf/Mehrbedarf darstellen. Bei der Konfirmation spricht dagegen, dass diese nicht plötzlich und unplanbar vor der Tür stand.
Bevor wir uns aber über das Ob streiten mal das Pferd von hinten aufgezäumt: wie viel bleibt dir netto noch übrig, nachdem du den KU gezahlt hast? Mehr oder weniger als 1.300 Euro?
Außerdem muss deine Ex für die Berechnung des Mehr- oder Sonderbedarfs ihre Einkünfte offen legen, damit die Quote korrekt ermittelt werden kann. Wie warst du eigentlich in die Feierplanung und die Nachhilfegeschichte eingeplant?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
1062 Unterhalt + 465 Schulden... bleiben 1323€
Zudem wohnen die Kinder 120km entfernt. Seit 2 Monaten habe ich ein drittes Kind von einer anderen Frau wo ich momentan noch die Erstausstatung abstotter.
Manchmal kommt es auch dicke.
Von der Nachhilfe weiss ich erst seit heut. Zur Konfi hat sie mal grob umrissen was wir brauchen. Aber ob es ein Konfi Outfit für 400 Euro sein musste, den sie eh hinterher wieder verkauft und sich die Kohle einsteckt...
Hallo,
als erstes sollte eine saubere Berechnung des KU erfolgen. Du hast 3 unterhaltsberechtigte Kind und da das jüngste Kind unter 3 ist, dann ist auch die Mutter dieses Kindes unterhaltsberechtigt.
Gibt es einen Unterhaltstitel? Dieser wäre abzuändern (ggf. beim Familiengericht), da Du ja jetzt weitere unterhaltsberechtigte Personen hast. Mit 4 unterhaltsberechtigten Personen geht es in der DDT 2 Stufen runter (es kann aber nicht unter Mindestunterhalt gehen).
Es ist eher davon auszugehen, dass die Konfirmation keinen Sonderbedarf darstellt (BGH, XII ZR 4/04).
Problematisch ist der Kredit. Ist dieser ehebedingt und als solcher anerkannt? Denn nur dann kann der Kredit unterhaltstechnisch berücksichtigt werden.
Der Nachhilfeunterricht stellt aber schon Mehrbedarf dar. Mehrbedarf ist gequotelt nach Einkommen zu bezahlen. Dabei darfst Du den gesamten KU abziehen und bei der KM wird der Unterhalt nicht mit gerechnet. Hier wäre die Frage ob Dir nach Abzug des gesamten KU mehr als 1300 Euro blieben. Sollte allerdings die KM ohne KU auch ein Einkommen unter 1300 Euro haben bzw. der Mehrbedarf nicht gedeckt werden, dann wird die Quotelung mit 1080 Euro wiederholt. Reichts immer noch nicht, dann ist der Mehrbedarf aus dem Unterhalt zu tragen.
VG Susi
Hallo,
wir hatten zur Ehr ein Kredit , sie stand auch mit in dem Vertrag. So lange ich die "Kredite" bediene verzichtet sie auf Ehegattenunterhalt Haben dann irgendwann den Kredit aufgeteilt.
Der zweite Kredit rührt aus einem Minus Kontostand auf meinem Girokonto. Da dieser die letzten Monate gut ins Minus getrieben wurde. Sie hatte auch ne Karte von meinem Konto. Da es aber nur auf meinem Namen war, hatte ich das nachsehen...
Also bisher wurde er nach langen hin und her bei meiner EX-Frau anerkannt und auch jetzt beim dritten Kind. Aber auf Nachfrage, weil ich jetzt die Kosten für Erstaustattungsbetrag tragen soll weitere Schulden habe und diese nun mit 50 Euro im Monat zahlen möchte, würde ich eine weiter Stufe in der Tabelle runter rutschen...Jetzt wollte das AMT aber aufeinmal wissen was mit ehebeding gemeint war...
Momentan geht meine EX-FRau noch nicht wieder arbeiten...Ist auf der Suche...
Da ihre Eltern gut Geld haben und bisher vieles finanziert haben, habe ich natürlich die Befürchtung, dass dieser nicht billig sein wird! Inwiefern habe ich da Mitbestimmungsrecht. Zumal die Entfernung von 110km besteht.
Hallo,
es gibt eine Reihenfolge im Unterhaltsrecht. Im Rang 1 stehen minderjährige Kinder, im Rang 2 Mütter von Kindern unter 3 und erst danach kommen andere (ehe)malige Ehegatten.
D.h. als erstes ist der Unterhalt der Kinder zu bedienen, inklusive Mehrbedarf und dann erst kommt die Mutter des Kindes unter 3 und dann Deine Ex!
Unter Umständen ist dann der Kredit gar nicht mehr entscheidend, weil der BU für die Mutter des Kindes unter 3 soviel Geld beansprucht, dass für Deine Ex nichts bleibt.
Ansonsten hast Du kaum Mitsprache bei der Nachhilfe, dass einzige, was Dir bleibt ist der Selbstbehalt von 1080 Euro beim KU und im Spezialfall auch für den Mehrbedarf.
Dein Selbstbehalt gegenüber der Mutter des kindes unter 3 ist 1200 Euro und auch gegenüber Deiner Ex.
VG Susi
Meisst sind es von ihrer leere Drohung..aber man weiss nie. Soll aber nicht heissen, dass ich mich vor den Kosten wie Nachhilfe drücken möchte, im Gegenteil.
Danke für die Info und ein schönes, vielleicht langes Wochenende