Sonderbedarf ??
 
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Sonderbedarf ??

 
(@scinner)
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Sonderbedarf !!!

gehöhrt zum Sonderbedarf auch

Fahrtkosten zur Schule (Bus-Ticket)
Schülerhilfe notwendig auf längere Zeit (weil Lehrnschwach)

???????

L.G Scinner

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2005 21:05
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi scinner!

Fahrtkosten zur Schule (Bus-Ticket)

Im allgemeinen nicht! Sowas ist der tägliche Bedarf und über KU erledigt.

Schülerhilfe notwendig auf längere Zeit (weil Lehrnschwach)

Das schon eher, wenn du leistungsfähig bist. In Ehezeiten (ohne Trennung) hättet ihr auch rechnen müssen, ob ihr das bezahlen könnt.

Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2005 21:34
(@nilli)
Schon was gesagt Registriert

Hallöle,

Fahrtkosten sind kein Sonderbedarf.
Wenn dein Kind tatsächlich lernschwach ist, hat es sicher Anspruch auf Förderung nach dem SGB, sprich Förderschule oder ggf Förderunterricht. Das ist garantiert kostenlos und allemal besser als irgendwelche Schülerhilfen.
Was Nachhilfe betrifft kommt es im Einzelfall i.d.R. auf den Grund an, ist aber sicher zeitlich begrenzt. Ein Kind was ohne regelmäßige Nachhilfe die Schule nicht oder schwer packt ist auf der falschen Einrichtung. Da seid ihr als Eltern zusammen mit den Lehrern gefragt.
Grüße
makkaroni

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 09:04
(@taccina)
Registriert

Hallo,

Sonderbedarf darf den Selbstbehalt nicht untrschreiten.
Wie es bei Nachhilfeunterricht ist, das wird von Gericht zu Gericht verschieden gesehen.
Schau dazu einfach mal hier nach:

http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=133

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 11:28
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

@makkaroni

Anspruch auf Förderung nach dem SGB, sprich Förderschule oder ggf Förderunterricht. Das ist garantiert kostenlos und allemal besser als irgendwelche Schülerhilfen.

Stimmt schon. Man sollte aber schauen, ob diese Institutionen auch vorhanden sind. Wenn nicht, muss eine private Einrichtung gewählt werden, die wiederrum Geld kostet. Nicht immer werden die Kosten übernommen! Auch Fahrtwege sind dafür nicht immer vom Amt gestützt!

Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 13:53