soll nebenjob anehm...
 
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soll nebenjob anehmen trotz 50 stunden arbeit

 
(@vater58)
Schon was gesagt Registriert

hi schönen abend.bin neu hier und habe eine für mich entscheidene frage.muss für 4 kidis unterhalt zahlen und hatte bisher meine 790 euro selbstbehalt.nun soll ich aufgrund des wegfalls des unterhalts vorschuss was meine noch ehefrau bisher bekommen hat nun den vollen unterhalt satz bezahlen.das jugendamt schlägt deshalb vor ich könnte ja noch einen neben job anehmen um an meinen selbstbehalt zu kommen.ich bin in arbeit und arbeite minimum 50 stunden die woche.meine frage wäre ob es zulässig ist.kann man mich dazu zwingen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2007 22:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der SB für Erwerbstätige beträgt 890 € bis zum 30.06.2007; danach 900 €. Tippfehler?

Das JA kann viel fordern. Wenn du belegen kannst, dass du keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kannst, die den Regelunterhalt sicher stellt und auch keinen Nebenjob findest (z.B. wg. Schichtarbeit), so wird deren, ähem, Idee, fruchtlos im Sande verlaufen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 23:00
(@vater58)
Schon was gesagt Registriert

danke für deine schnelle antwort.ich bin kraftfahrer vom beruf und habe auch meine gesetzlichen ruhezeiten einzuhalten.trotzdem sind sie der meinung ich könnte ja auch samstag oder sonntag arbeiten gehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2007 23:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es denn Titel über den KU?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 23:13
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

dann erkläre denen mal, dass du, wenn du so etwas machen würdest deinen Job riskierst! Denn die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind nicht dafür da, dass du irgendwo z.B. Wohnungen malerst, sondern dass du ausgeruht und frisch 40 to über die Piste bewegst.

Soll heißen: ich bin nicht sicher, dass du die große Lenkzeitunterbrechung (meist Wochenende) überhaupt für etwas anderes nutzen darfst, als deine Einsatzfähgigkeit wieder herzustellen - sprich- auszuruhen.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 23:14
(@vater58)
Schon was gesagt Registriert

hi deep.einen titel gibt es im mom noch nicht.bei mir geht es um einen gütetermin und frühen ersten termin.ich soll für die 4 kiddis 1.033 euro zahlen.mir bliebe zum leben 583 euro.den rest für den selbstbehalt soll ich durch einen neben job finanzieren.so ist es zumindest in dem brief vorgeschlagen worden.es soll nun über gericht geklärt werden.wie stehen da meine chancen?mfg

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Themenstarter Geschrieben : 25.06.2007 21:27
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Vater58,
kurz gerechnet (Ich denke, dass Du in W-Deutschland lebst):
1033+583=1616€

1616-900(Selbstbehalt 2007)= 716€.

Nachsehen in Leitlinien deines OLGs und ggf. Pauschale von 5% abziehen. (80,80) ->716-80€=636€
Dann noch Fahrtkosten.

Das biete dem JA an und für jeden Euro mehr würde ich mich an deiner Stelle verklagen lassen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2007 21:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin vater58,

für Fälle wie Deinen sind Mangelfallberechnungen eingeführt worden. Ich verstehe Dein Posting dahingehend, dass es sich lediglich um aussergerichtliches Jugendamtsgeplänkel handelt. Falls das so ist: Nimm es nicht zu ernst.

Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte (bei der Du Dich hoffentlich von einem guten Anwalt vertreten lässt), musst Du nicht befürchten, dass ein Gericht Dich dazu verurteilt, die vom Gesetzgeber bestimmten und bindenden Ruhezeiten für Kraftfahrer durch einen Nebenjob zu unterlaufen. Man kann auch anders argumentieren: Wenn Du einen Unfall baust und ans Tageslicht kommt, dass Du wegen eines gerichtlich verordneten Nebenjobs nicht ausgeruht warst, bekäme der "Unrechtssprecher", der Dich dazu vergattert hat, ein massives Problem.

50 Arbeitsstunden pro Woche sind eine Menge. Wer da noch einen Nebenjob verlangt, könnte dasselbe ja auch Deiner Noch-Gattin vorschlagen - der Tag hat schliesslich 24 Stunden, und irgendwann sind die Kiddies ja im Bett. Wie - das geht nicht? Na dann...  😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2007 21:42
(@vater58)
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die berechnung kommt ja vom gericht , sorry ich hatte Jugendamt  geschrieben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2007 21:55
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Urteil einstellen, bitte.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2007 22:39




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo vater58,

die berechnung kommt ja vom gericht , sorry ich hatte Jugendamt  geschrieben.

kann es sein, dass es sich um einen Vergleich handelt, den der Richter vorschlägt? Den musst du nicht annehmen.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2007 02:21
(@megadolon)
Schon was gesagt Registriert

Vieleicht noch ein Arbeits-Rechtlicher hinweis --->

Laut Arbeitsrecht DARFST !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
du so ohne weiteres keinen Nebenjob annehmen, die aufnahme eines Nebenjob´s bedarf wenn ich mich nicht irre
generell die zustimmung deines Arbeitgebers (Hauptjob´s)
fehlt diese zustimmung kann es zum verlußt deinen Haupt-arbeit kommen. 😉

Was dann wohl wieder zur minderung des Unterhaltes führen würde.

So und als Kraftfahrer kann ich mir mit sicherheit vorstellen das dein Arbeitgeber diese zustimmung versagen wird
was ich in deinen Fall auch sehr begüßen würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2007 13:20