Hallo zusammen,
kurz nochmal zu mir bevor ich mit dem eigentlichen Thema anfange.
Ich habe einen 6-jährigen Sohn wobei ich hier nach deutschem Recht nur der biologische Erzeuger bin.
Die KM lebte damals in Trennung (bereits zwei Kinder mit KV), wir lernten uns kennen, Sie ging wieder zurück zu ihrem Ehemann war derweil jedoch schon schwanger von mir.
Es wurde festgestellt dass er nicht der Vater ist und vor Gericht festgehalten dass ich der "biologische Erzeuger" bin.
Nun haben die beiden (KM und Ehemann) doch getrennt und sind seid ein paar Monaten geschieden. Am Tag der Scheidung erhielt ich direkt von ihr eine Nachricht dass Sie nun geschieden ist und der Ex-Ehemann mich nun finanziell in die Pflicht nehmen wird/will.
Auf meine Frage ob es sich geändert hat dass er der gesetzliche Vertreter ist bekam ich keine Antwort - ich würde nur von ihm hören. Seitdem sind einige Wochen ins Land verstrichen und ich habe bis jetzt nichts gehört.
Gestern schrieb mir die KM eine Mail (kontakt ist sonst sehr rar) in dem Sie mir sagt dass Sie es nicht versteht warum ich es in Kauf nehme dass ein anderer Mann für meinen Sohn Unterhalt zahlt. ...wie ich das mit meinem Gewissen vereinbaren kann... ich bin ja angeblich stolz auf meinen Sohn... Sie würde sich an meiner Stelle etwas einfallen lassen.
Im zweiten Teil schreibt Sie dann dass ihr Ex-Mann die Zahlungen eingestellt hat, Sie kein Geld hat, das Haus verkaufen muss, Strom nachzahlen muss etc.
Außerdem drückt Sie noch auf die Tränendrüse weil sie Schlafstörungen hat, ihr Ex-Mann ihr unterstellt sich nicht um die Kinder zu kümmern würde etc.
Der Umgang - und jetzt verprügelt mich nicht - läuft alles andere als gut, ich habe meinen Sohn momentan nur für vier Stunden im Monat. Das wird damit begründet dass die beiden nun getrennt leben, beide sich die Kinder untereinander teilen müssen und somit für mich nicht mehr übrig bleibt.
Über den Umgang möchte ich jetzt hier aber auch garnicht schreiben/diskutieren etc.
Mir geht es hier um den Unterhalt. Gibt es denn eine rechtlich Grundlage dass ich nun Unterhalt zahlen müsste? Bisher gab es den nicht da beide verheiratet waren, nach der Trennung musste der KV dann an die KM Unterhalt zahlen. Hat sich nun durch die Scheidung etwas geändert?
Bisher bezahle ich freilwillig jeden Monat das Kita-Essen-Geld und kaufe meinem kleinen immer wieder Klamotten etc.
Ich hatte mal angeboten noch zusätzlich die Kita-Kosten zu übernehmen, das war dann aber rechtliches/bürokratisches Problem.
Ich weiß nun einfach nicht wie ich reagieren soll und wie hier die Rechtslage nun auf Grund der Scheidung aussieht. Was würdet ihr machen?
-> ich dachte mir schon als ich hörte dass ich nun finanziell in die Pflicht genommen werde es vermutlich dafür keine rechtliche Grundlage gibt und dass es daher vermutlich ehern auf der moralischen Schiene probiert wird.
Dennoch bin ich ratlos 🙁
Die Antwort ist: Nein, musst Du nicht.
Unterhalt muss der rechtliche Vater bezahlen. Der ist und bleibt der geschiedene Ehemann Deiner Ex.
Er hätte seinerzeit die Vaterschaft anfechten können, aber die Frist ist längst vorbei, denn alle Beteiligten wissen schon seit mehreren Jahren, dass Du der biologische Vater bist.
Anfechten könnte in dieser Konstellation nur das Kind, wenn es 18 ist. In dem Fall müsstest Du dann ab dem Zeitpunkt Unterhalt zahlen.
Sag Deiner Ex, sie solle sich an ihren geschieden Mann wenden, ggf unter Einbeziehung des Jugendamts. Er ist der Unterhaltspflichtige, nicht Du. (Wenn er nicht will, muss sie eben die Zahlungen gerichtlich durchsetzen, macht auch das Jugendamt für sie)
Moin,
in Ergänzung zu Celine, udn der Richtungstellung, da ich beim anfänglichen Lesen dachte, der Knoten wäre bei Ihr geplatzt und sie unterlässt das Wunschdenken ...
Die Antwort ist: Nein, musst Du nicht.
Unterhalt muss der rechtliche Vater bezahlen. Der ist und bleibt der geschiedene Ehemann Deiner Ex.
Stimmt!
Dem kann man nur hinzufügen, dass der rechtliche Vater eine Frist von zwei Jahren gehabt hat, diese Vaterschaft anzufechten. Auch irgendwelche Spielchen entfallen, dass er erst bei der Trennung von dem anderen möglichen Vater gehört hat, da
Die KM lebte damals in Trennung (bereits zwei Kinder mit KV), wir lernten uns kennen, Sie ging wieder zurück zu ihrem Ehemann war derweil jedoch schon schwanger von mir.
Es wurde festgestellt dass er nicht der Vater ist und vor Gericht festgehalten dass ich der "biologische **tsts - ID 28**" bin.
Aber, jetzt kommt die Fehlentscheidung:
Anfechten könnte in dieser Konstellation nur das Kind, wenn es 18 ist. In dem Fall müsstest Du dann ab dem Zeitpunkt Unterhalt zahlen.
Das Kind kann keinen rückwirkenden Unterhalt geltend machen, da es ja Unterhalt bekommen hat. Das es vom falschen Vater war, ist für das Kind völlig unerheblich. Der rechtlichen Vater kann keinen Unterhalt mehr geltend machen, da seine Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Also juristisch bist Du aus dieser Nummer raus ...
Aber, ich möchte dich warnen. Gehe nicht auf Ansagen ein, dass Du die Vaterschaft doch anerkennst, ohne gerichtsfeste Absprachen, dann wenn Du dies tust, dann würdest Du tatsächlich ab Geburt nachzahlen müssen.
Auf meine Frage ob es sich geändert hat dass er der gesetzliche Vertreter ist bekam ich keine Antwort - ich würde nur von ihm hören. Seitdem sind einige Wochen ins Land verstrichen und ich habe bis jetzt nichts gehört.
Naja, recht einfach ... nach ihrer laienhaften Drohung hat sie sich bzw. der Ex informiert und haben das oben skizzierte Ergebnis mitgeteilt bekommen.
Gestern schrieb mir die KM eine Mail (kontakt ist sonst sehr rar) in dem Sie mir sagt dass Sie es nicht versteht warum ich es in Kauf nehme dass ein anderer Mann für meinen Sohn Unterhalt zahlt. ...wie ich das mit meinem Gewissen vereinbaren kann... ich bin ja angeblich stolz auf meinen Sohn... Sie würde sich an meiner Stelle etwas einfallen lassen.
Im zweiten Teil schreibt Sie dann dass ihr Ex-Mann die Zahlungen eingestellt hat, Sie kein Geld hat, das Haus verkaufen muss, Strom nachzahlen muss etc.
Außerdem drückt Sie noch auf die Tränendrüse weil sie Schlafstörungen hat, ihr Ex-Mann ihr unterstellt sich nicht um die Kinder zu kümmern würde etc.
Tränendrüse, das beschreibt den Zustand ...
Wenn der Ex den Unterhalt eingestellt hat, dann bist Du schlichtweg die falsche Adresse. Es ist ausschließlich ihr Problem und die versucht Dich nur über das Gewissen zu schanghaieng, was sie selber (das Gewissen) vorher bei sich nicht gefunden hat.
Der Umgang - und jetzt verprügelt mich nicht - läuft alles andere als gut, ich habe meinen Sohn momentan nur für vier Stunden im Monat. Das wird damit begründet dass die beiden nun getrennt leben, beide sich die Kinder untereinander teilen müssen und somit für mich nicht mehr übrig bleibt.
Über den Umgang möchte ich jetzt hier aber auch garnicht schreiben/diskutieren etc.
Si scheint einfach nur einen neuen Geldgeber zu suchen, vielleicht auch zusätzlich zu dem Unterhalt, der tatsächlich noch weiter fließt, ohne irgendwie über Umgang (also auf Dich zuzugehen) diskutieren zu müssen. Meine Antwort könnte sein, dass sie das Kind ja mehr zu Dir geben kann und dann könnte sie mehr arbeiten!
Mir geht es hier um den Unterhalt. Gibt es denn eine rechtlich Grundlage dass ich nun Unterhalt zahlen müsste? Bisher gab es den nicht da beide verheiratet waren, nach der Trennung musste der KV dann an die KM Unterhalt zahlen. Hat sich nun durch die Scheidung etwas geändert?
Bisher bezahle ich freilwillig jeden Monat das Kita-Essen-Geld und kaufe meinem kleinen immer wieder Klamotten etc.
Ich hatte mal angeboten noch zusätzlich die Kita-Kosten zu übernehmen, das war dann aber rechtliches/bürokratisches Problem.
Nein! Es gibt keine rechtliche Situation in der Du irgendwas zahlen müsstest. Selbst das obig dargestellte könntest Du ohne irgendwelche Konsequenz einstellen. Das wurde Dir auch schonmal geraten, und meine Meinung hierzu ist:
Sofort alle Zahlungen einzustellen und diese erst wieder aufzunehmen, wenn Dein Sohn mindestens alle zwei Wochen ein GANZES Wochenende zu Dir kommt. Die 4 Stunden ist ein Nichts.
Wenn Du Dich drauf einlässt, kann Dir keiner hier weiterhelfen. Aber rechtlich ist es wie oben beschrieben... es kann nichts passieren.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hey, Danke erstmal für die Antworten, das befestigt mich schon mal in dem was ich bereits vermutete...
Moralisch sieht natürlich die Sache schon anders aus. Daher nochmal die Frage: Was würdet ihr in meiner Situation machen?
Auf Grund der Moral irgendwie zumindest teilweise darauf eingehen?
Rechtlich ist das ja wie schon von euch beschrieben eigentlich ziemlich klar, ich will nur nicht der sein von dem meinen Sohn später erzählt wird er hätte nix gezahlt etc...
Gegenfrage:
Wo war die Moral der KM und ihres Ehemannes, als es darum ging, dass dem Kind und dir die Richtigstellung der Vaterschaft ermöglicht werden sollte?
Ganz ehrlich: selbst aus moralischen Gründen würde ich keinen Cent freiwillig zahlen. Das ist ein Problem, dass die KM mit ihrem Exmann klären muss. Er ist unterhaltspflichtig, er wusste ja um die biologische Vaterschaft, nun muss er eben auch die Konsequenzen tragen.
Wenn nicht freiwillig, dann muss die KM ihn eben auf KU verklagen.
Rosinenpickerei solange die Ehe ok ist, ist ne feine Sache, verkehrt sich aber dann eben ins Gegenteil, wenn es nicht mehr funktiontiert und dann soll gefälligst ein anderer zahlen...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
Aber, jetzt kommt die Fehlentscheidung:
Anfechten könnte in dieser Konstellation nur das Kind, wenn es 18 ist. In dem Fall müsstest Du dann ab dem Zeitpunkt Unterhalt zahlen.
Das Kind kann keinen rückwirkenden Unterhalt geltend machen, da es ja Unterhalt bekommen hat. (...)
Hm, ich hatte die Ansage so verstanden: Wenn das Kind volljährig ist, dann kann es die Vaterschaft neu feststellen lassen, und wenn das nunmehr volljährige Kind zu diesem Zeitpunkt immer noch unterhaltsbedürftig ist (z.B. wg. Studium), dann kann @beaviz ab diesem Zeitpunkt für den laufenden Unterhalt in die Pflicht genommen werden.
Von rückwirkenden Zahlungen war in Celines Beitrag, glaube ich, nicht die Rede.
Tränendrüse, das beschreibt den Zustand ...
Emotionale Erpressung 😉
Nein! Es gibt keine rechtliche Situation in der Du irgendwas zahlen müsstest. Selbst das obig dargestellte könntest Du ohne irgendwelche Konsequenz einstellen. Das wurde Dir auch schonmal geraten, und meine Meinung hierzu ist: Sofort alle Zahlungen einzustellen und diese erst wieder aufzunehmen, wenn Dein Sohn mindestens alle zwei Wochen ein GANZES Wochenende zu Dir kommt. Die 4 Stunden ist ein Nichts.
Im Prinzip richtig; der Fairness halber sollte man aber festhalten, dass es hier (a) einen biologischen Vater, (b) einen sozialen und juristischen Vater, sowie (c) eine Mutter gibt. Daher sollte man die obige Forderung m.E. zurücknehmen auf "mindestens alle drei Wochen ein ganzes Wochenende".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
Naja, da Deine momentane rechtliche Situation schon gut klargestelt wurde,
Hey, Danke erstmal für die Antworten, das befestigt mich schon mal in dem was ich bereits vermutete...
Moralisch sieht natürlich die Sache schon anders aus. Daher nochmal die Frage: Was würdet ihr in meiner Situation machen?
Auf Grund der Moral irgendwie zumindest teilweise darauf eingehen?
Rechtlich ist das ja wie schon von euch beschrieben eigentlich ziemlich klar, ich will nur nicht der sein von dem meinen Sohn später erzählt wird er hätte nix gezahlt etc...
gibt ja genaugenommen (mehr oder weniger) 2 Möglichkeiten:
die erste und proaktive wäre, Du würdest die Vaterschaft einklagen (mit allen Konsequenzen)...
die zweite wäre:
Um eine (eventuelle) indirekte Anerkenntnis der biologischen Vaterschaft zu vermeiden, würde ich (auch von anteiligen) Unterhaltszahlungen absehen.
Um Deine moralischen Bedenken ggf. zu "zerstreuen" könntest Du einen Dauerauftrag über eine Summe X einrichten, und ein Sparkonto zugunsten Deines Kindes einrichten... welches dem Sprößling ab 18 zur Verfügung stehen könnte
Eventuell kann man auch noch über den Umgang da was machen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
wenn das nunmehr volljährige Kind zu diesem Zeitpunkt immer noch unterhaltsbedürftig ist (z.B. wg. Studium), dann kann @beaviz ab diesem Zeitpunkt für den laufenden Unterhalt in die Pflicht genommen werden.
Auch nicht.
Der rechtliche Vater steht fest, dass was Du meinst ist die Herkunftsfeststellung. Man will ja dem rechtlichen Vater nicht seiner Stellung berauben.
Im Prinzip richtig; der Fairness halber sollte man aber festhalten, dass es hier (a) einen biologischen Vater, (b) einen sozialen und juristischen Vater, sowie (c) eine Mutter gibt. Daher sollte man die obige Forderung m.E. zurücknehmen auf "mindestens alle drei Wochen ein ganzes Wochenende".
Diese Frag darf jeder für sich alleine Beantworten.
Ich tue mich generell schwer damit, dass über Fairness geschrieben wird, während die andere Seite nur auf ihren Vorteil bedacht ist. Daher würde ich dem TO raten, beim Thema Umgang ordentlich "unfair" zu sein.
Grundsätzlich halte ich es für ziemlich quer, Moral zu fordern wären man über 6 Jahre unmoralisch behandelt wurde. 6 Jahre mit dem Kind wurden Vater geraubt und wie lange das noch weitergeht, kann keiner beantworten, da die KM ja jetzt nur nach Geld ruft. Andere Dinge kommen ihr ja nicht in den Sinn. Daher, warum - Vorsicht Metapher - warum soll man für ein Auto bezahlen, welches man nicht fahren darf?
In diesem Fall würde ich eine freiwillige Zahlung anbieten, die streng an als freiwillig anzusehen ist und die noch strenger an Umgang gekoppelt ist. Wird der Umgang erschwert, vereitelt, wird die Zahlung sofort eingestellt. Gleichzeitig sollte dieses Geld nur überwiesen werden, denn dann würde dies bei evtl. ARGE Ansprüchen mit auffallen und hilft dem rechtlichen Vater ein wenig den Unterhalt zu drücken und Überlebensfähig zu bleiben, da dieses Geld bei der ARGE Leistung mit angerechnet wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
2 Möglichkeiten:
die erste und proaktive wäre, Du würdest die Vaterschaft einklagen (mit allen Konsequenzen)...
diese Möglichkeit ist rechtlich nicht möglich. No Way.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hi @sturkopp,
Moin,
Hallo,
die erste und proaktive wäre, Du würdest die Vaterschaft einklagen (mit allen Konsequenzen)...diese Möglichkeit ist rechtlich nicht möglich. No Way.
wer oder was hindert den TO daran?
Liegt es auch hier an dem verstrichenen Zeitfenster von 2(?) Jahren?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin @Kakadu,
wer oder was hindert den TO daran?
Liegt es auch hier an dem verstrichenen Zeitfenster von 2(?) Jahren?
hat mit dem Zeitfenster nix zu tun.
Es soll verhindert werden das durch so einen Antrag in einen bestehenden Familienverbund eingegriffen wird.
Dabei ist es egal ob diese Familie so noch besteht.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Ist das wirklich so klar mit dem Fristablauf für eine Vaterschaftsanfechtungsklage? Seit wann weiß denn der Ehemann, dass er nicht Vater ist?
Ist das wirklich so klar mit dem Fristablauf für eine Vaterschaftsanfechtungsklage? Seit wann weiß denn der Ehemann, dass er nicht Vater ist?
Das weiß er seit mehr als 5,5 Jahren. Kurz nach der Geburt wurde ein Vaterschaftstest gemacht in dem festgehalten wurde dass er nicht der Erzeuger ist.
Hinzukommend gab es dann ca. ein halbes Jahr nach Geburt eine Gerichtsverhandlung bzgl. meines Umgangs. Dort wurde ebenfalls festgehalten dass er nicht der Erzeuger ist. Also spätestens seit diesem Gerichtstermin ist es auch offiziell dokumentiert.
Bzgl. der anderen Antworten:
Erstmal vielen Dank für eure Unterstützung, das hilft mir wirklich sehr!
Aktuell zahle ich schon freiwillig das Essengeld für KiTa. Ein Tagesgeldkonto läuft auch schon für meinen Sohn, dies habe ich ebenfalls noch im ersten Lebensjahr des Kleinen eingerichtet.
Dann würde ich meinen, dass du ein weiterer entsorgter Vater bist. Allerdings mit dem Unterschied, dass du nichts zahlen musst, aber die Mutter gerne Geld will. Das kannst du ja für dich nutzen: Tausche Geld gegen Umgang. Kein Umgang mehr, dann auch kein Geld mehr (direkt an die Mutter). Tagesgeldkonto ist natürlich was anderes.
Moin @Kakadu,
[...]Es soll verhindert werden das durch so einen Antrag in einen bestehenden Familienverbund eingegriffen wird.
Dabei ist es egal ob diese Familie so noch besteht.
Das kann und will ich so nicht glauben...
Schließlich werden hier (aus meiner Sicht) die Menschenrechte von biolog. Vater und Kind verletzt.
Dem Kind wird ja auf diesem Weg ja auch ein Teil seiner (biologischen- sagt man das so?) Identität gestohlen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
so ist aber die rechtliche Lage. Es steht damit sogar der Umgang des biologischen Vaters unter dem Vorbehalt, dass er dem Kindswohl dient. Siehe auch <a href="https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/neureglung-zum-umgangsrecht-und-auskunftsrecht-leiblicher-vaeter_220_188582.html>hier</a>."
Dabei hat der biologische Vater seiner Rechte erst seit 2013!!!!
VG Susi
Hallo Kakadu,
der biologische Vater hatte zwei Jahre nach der Geburt des Kindes Zeit die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, hat es aber nicht getan. Stattdessen hat er sich mit einem geringen Umgangsrecht zufrieden gegeben. Der Gesetzgeber sagt hier, dass jemand, der es in zwei Jahren nicht schafft seine Vaterschaft anzuerkennen dies zukünftig lieber auch nicht machen sollte. Es wird davon ausgegangen, dass es besser für das Kind ist einen rechtlichen Vater zu haben, der sich lange gekümmert hat, als einen biologischen Vater, der es 2 Jahre nicht wollte.
Hallo,
es wurde festgestellt, dass das Kind einen rechtlichen Vater hat, der nicht der biologische Vater ist. In dieser Konstellation hat der biologische Vater nicht das Recht rechtlicher Vater zu werden. Der biologische Vater kann die rechtliche Vaterschaft nicht anfechten. Siehe <a href="https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/rechtslage-zur-vaterschaftsanfechtung-des-leiblichen-vaters_220_432868.html>hier</a>"
"Lebt der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, mit dem Kind zusammen oder besteht ein Unterhalts- und Umgangsverhältnis, ist diese Verbindung geschützt. Der biologische Vater kann ihm die rechtliche Vaterschaft durch Anfechtung nicht nehmen. Ihm bleibt nur das Umgangsrecht."
Ich habe keine Ahnung ob der rechtliche Vater auf die Vaterschaft verzichten kann. Adoptieren kann der biologische Vater das Kind nur, wenn die Mutter heiratet und der rechtliche Vater zustimmt.
VG Susi
Hm, ich hatte die Ansage so verstanden: Wenn das Kind volljährig ist, dann kann es die Vaterschaft neu feststellen lassen, und wenn das nunmehr volljährige Kind zu diesem Zeitpunkt immer noch unterhaltsbedürftig ist (z.B. wg. Studium), dann kann @beaviz ab diesem Zeitpunkt für den laufenden Unterhalt in die Pflicht genommen werden.
Von rückwirkenden Zahlungen war in Celines Beitrag, glaube ich, nicht die Rede.
Auch nicht.
Der rechtliche Vater steht fest, dass was Du meinst ist die Herkunftsfeststellung.
Nein, darum geht es nicht. Es geht um eine Vaterschaftsanfechtung. Die kann das Kind einleiten, sobald es volljährig ist. Damit verliert der rechtliche Vater nach §1592 (1) die rechtliche Vaterschaft (§1592 (1)).
Damit wäre dann der (bereits festgestellte) biologische Vater auch der rechtliche und wäre ab dann unterhaltspflichtig.
hallo,
jetzt wird´s aber komisch, ich hatte extra nachgefragt:
Hi @sturkopp,diese Möglichkeit ist rechtlich nicht möglich. No Way.
wer oder was hindert den TO daran?
Liegt es auch hier an dem verstrichenen Zeitfenster von 2(?) Jahren?
und folgende Antwort:
Moin @Kakadu,
hat mit dem Zeitfenster nix zu tun.
Es soll verhindert werden das durch so einen Antrag in einen bestehenden Familienverbund eingegriffen wird.
Dabei ist es egal ob diese Familie so noch besteht.
erhalten...
und jetzt kommst Du @MaxMustermann
Hallo Kakadu,
der biologische Vater hatte zwei Jahre nach der Geburt des Kindes Zeit die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, hat es aber nicht getan. [...]
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)