Hallo miteinander,
wie der Betreff schon sagt, wird mein Sohnemann 12. Eigentlich ein sehr freudiges Ereignis. Doch nun soll es ja auch mit dem Unterhalt mehr werden.
Ich habe zwei Unterhaltstitel (Tochter ist bereits 15) und bediene diese schon von Anfang an.
Zukünftig soll ich jetzt 754€ (nach Düsseldorfer Tabelle) zahlen. Das ist echt ein haufen Holz. Das heißt ich muss mich schon wieder mehr einschränken.
Soll ich jetzt erst mal nicht erhöhen und schauen ob meine Ex sich diesbezüglich meldet oder lieber gleich vollautomatisch überweisen.
Ich könnte das Geld welches ich mehr überweisen sollte auch erst mal auf die Seite legen und abwarten.
Da meine Ex reich eingeheiratet hat und sie die Unterhaltszahlungen eigentlich nur zur Aufbesserung der
Urlaubskasse verwendet, finde ich meinen Gedanken eigentlich nicht weiter verwerflich.
Was denkt ihr?
Gruß Pappamanne
Hi pappamanne,
wenn die Titel dynamisch sind (also auf % vom Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe lauten), kann die Ex den zu wenig gezahlten Betrag sofort vollstrecken. Ob sie das auch tut, musst Du selbst einschätzen.
Und ob die Ex arm, reich oder gar nicht einheiratet ist alleine ihr und nicht Dein Bier und hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun.
Gruss von der Insel
Hallo Pappamanne,
wenn die Titel dynamisch sind (also auf % vom Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe lauten), kann die Ex den zu wenig gezahlten Betrag sofort vollstrecken.
Völlig richtig; aber mal ein anderer Gedanke: Vielleicht wäre es an der Zeit, die Unterhaltsberechnung neu aufzudröseln und zu gucken, ob der Titel nicht inzwischen zu hoch ist. Wenn du mal sagst, was du derzeit verdienst (d.h. Durchschnitt der vergangenen 12 Monate), dann gucken wir mal ob es sich lohnt, diesen Ansatz weiterzuverfolgen. Ein paar Anhaltspunkte dafür, dass es so sein könnte, sehe ich in deinem Fall allerdings schon:
- Wie du selber gemerkt hast, steigt der Zahlbetrag durch die geänderte Altersgruppe des jüngeren Kindes deutlich. Die 754 Euro sind offenbar Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle, und möglicherweise ist durch diese altersbedingte Unterhaltserhöhung jetzt der Bedarfskontrollbetrag der 3. Zeile der DT verletzt.
- Außerdem steigen zum 1. Januar die Selbstbehalte und Bedarfskontrollbeträge um 50 Euro, und das ist zu deinen Gunsten. Für Zeile 3 der DT bedeutet dies konkret, dass dir von deinem bereinigten Netto nach Abzug des Kindesunterhaltes noch mindestens 1.200 Euro bleiben müssen. Falls nein, wäre nur Kindesunterhalt nach Zeile 2 fällig.
- Anhand deiner früheren Beiträge vermute ich, dein Unterhaltstitel ist schon etwas älter und dürfte eventuell noch aus der Zeit stammen, als die DT von drei statt zwei Unterhaltsberechtigten ausgegangen ist. Wenn dein Titel also aufgrund einer Berechnung erstellt wurde, bei der du um eine Zeile hochgestuft wurdest gegenüber dem, was dein bereinigtes Netto eigentlich hergibt (weil du zwei und nicht drei Unterhaltsberechtigte hast): Eine solche Hochstufung würde es heute bei einer Neuberechnung nicht mehr geben!
Als dies wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, in der nur teilweisen Dynamik deines Unterhaltstitels nicht enthalten sein: Die Dynamik greift nämlich im Wesentlichen bei Sachverhalten, die dem Unterhaltsempfänger zugute kommen, nicht aber bei Sachverhalten, die den Unterhaltszahler entlasten würden (und allein schon für diese Unausgewogenheit in den Unterhaltstiteln sollte man die dafür verantwortlichen Politiker und Juristen teeren, federn, rücklings auf einen Esel setzen und zum Lande hinausjagen).
Heißt im Klartext: Wenn ein oder mehrere der obigen Sachverhalte auf dich zutreffen, müsstest du dich entweder friedlich mit der Ex einigen, oder den Titel gerichtlich absenken lassen (und letzteres ist dann eine Kosten-Nutzen-Abwägung).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Inselreif,
ich denke mal, dass sie nicht genug Mum dazu hätte bei mir das Geld einzufordern. Aber da ist ja noch ihr Ehemann. Der ist da anders drauf. Der wäre ja auch dumm, wenn er sich das zusätzliche Geld entgehen lassen würde. Somit wird ja die ganze Sache wieder billiger für ihn. Der hat sie auch schon damals bei den Unterhaltsstreitigkeiten unterstützt. Das Traurige ist nur, dass die jetzt wieder gut 800€ mehr in der Tasche haben und müssen nicht einen Finger dafür krumm machen.
Naja vielleicht gehts dann nächstes Jahr sogar drei und nicht nur zwei mal in den Urlaub.
Hallo Malachit,
nein mein Bedarfskontrollbetrag von 1200€ wird nicht verletzt. Man kann ich mich glücklich schätzen. Mir gehts gleich schon wieder deutlich besser.
Ich verdiene im Moment 2150€ netto. Da müsste ich noch ganz schön viel "bereinigen", damit ich den Betrag so weit gedrückt bekomme, dass ich weniger
Unterhalt zahlen muss.
Naja ist wohl so wie ich befürchtet habe. Ich werde wohl überweisen müssen, wenn ich irgendwelchen Zwangsvollstreckungen aus dem Weg gehen will.
Zumindest habe ich die Titel auf das 18 Lebensjahr der Kinder beschränkt, auch wenn die Dame vom Jugendamt diesbezüglich alles andere als begeistert war.
Gruß
pappamanne
Hallo Pappamanne,
nein mein Bedarfskontrollbetrag von 1200€ wird nicht verletzt. Man kann ich mich glücklich schätzen. Mir gehts gleich schon wieder deutlich besser.
Ich verdiene im Moment 2150€ netto. Da müsste ich noch ganz schön viel "bereinigen", damit ich den Betrag so weit gedrückt bekomme, dass ich weniger Unterhalt zahlen muss.
Ich weiß nicht, ob auf diese 2.150 Euro noch irgendwelche nennenswerten Zusatzleistungen obendraufkommen (Weihnachtsgeld o.ä.), aber wenn nein, dann solltest du mal mit spitzem Bleistift rechnen.
Mal angenommen, dein OLG erlaubt 5% pauschal für berufsbedingte Ausgaben, das wären 107 Euro; oder du hast nachweisbare berufsbedingte Ausgaben, die mindestens in dieser Größenordnung sind (zehn Kilomenter einfache Strecke zur Arbeit im eigenen Auto reichen dafür aus). Dann reduziert sich dein unterhaltsrelevantes Netto schon mal auf 2.043 Euro. Weiterhin angenommen, du zahlst 100 Euro für zusätzliche Altersvorsorge (Riester, Lebensversicherung u.ä.), das wäre weniger als 4% deines Bruttos und sollte folglich problemlos anerkannt werden, dann bleiben noch 1.943 Euro. Rechnerisch Zeile 3, Hochstufung ist nicht mehr; aber 1.943 Euro minus 754 Euro Unterhalt laut Zeile 3, dann bleiben 1.189 Euro - und peng, der ab Januar 2013 geltende Bedarfskontrollbetrag von 1.200 Euro ist gerissen. Aber, wie gesagt: Rechne die Sache zuallererst mit deinen echten Zahlen durch; ich kann hier ja nur raten, wie es tatsächlich bei dir aussieht.
Gekniffen bist du natürlich trotzdem, denn auch wenn sich herausstellen sollte, dass du bei einer Neuberechnung "nur" nach Zeile 2 zu zahlen bräuchtest, hast du immer noch den Titel über Zeile 3 an der Backe. Du könntest versuchen, die KM anhand der Berechnung dazu zu bringen, stillschweigend mit Zeile 2 zufrieden zu sein; also mit 712 Euro statt 754 Euro, oder mit irgendeinem anderen Betrag dazwischen, auf den ihr euch beide einigen könnt. Falls nicht, dann ist es leider so: Auch wenn 42 Euro im Monat sich über die Jahre betrachtet auch läppern, ist dennoch die Frage, ob man sich dafür die Kosten und die Risiken eines Gerichtsverfahrens antun möchte, um den überhöhten Titel wieder an die Realität anpassen zu lassen.
Ach so, ein Wort noch zu diesem hier:
ich denke mal, dass sie nicht genug Mum dazu hätte bei mir das Geld einzufordern. Aber da ist ja noch ihr Ehemann. Der ist da anders drauf. Der wäre ja auch dumm, wenn er sich das zusätzliche Geld entgehen lassen würde. Somit wird ja die ganze Sache wieder billiger für ihn. Der hat sie auch schon damals bei den Unterhaltsstreitigkeiten unterstützt.
Es erstaunt und erschreckt mich jedesmal aufs Neue, wie grenzenlos dumm die Männer in solchen Angelegenheiten sind: Der Idiot bringt ihr jetzt also all die Tricks und Schweinereien bei, die sie zukünftig vielleicht gegen ihn selbst einsetzen wird ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Der wäre ja auch dumm, wenn er sich das zusätzliche Geld entgehen lassen würde. Somit wird ja die ganze Sache wieder billiger für ihn.
Nein, die ganze Sache wird weder billiger für ihn noch handelt es sich um zusätzliches Geld - es nicht Aufgabe des neuen Ehemanns, ein fremdes Kind zu finanzieren, wenn er das nicht freiwillig tun mag. Bei 754,- für zwei Teenager legt er mit Sicherheit eh schon was drauf.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
Bei 754,- für zwei Teenager legt er mit Sicherheit eh schon was drauf.
Ach?!?
Für die Kinder zuständig sind deren Eltern: Pappamanne leistet seinen Beitrag in bar, und das sind eben diese 754 Euro; die Mutter leistet ihren Beitrag in Form der angeblich gleichwertigen Betreuungsarbeit, diese müsste also ebenfalls 754 Euro wert sein (wenn diese Betreuungsarbeit einen geringeren monetären Wert hätte, dann würde unser ganzes feines Unterhaltsrecht auf einer dicken, feisten Lüge basieren). Das sind also schon mal 1.508 Euro, und das Kindergeld kommt mit zweimal 184 Euro noch obendrauf - d.h. dann sind wir bei 1.876 Euro, die für die zwei Teenager in Form von Unterhaltszahlung, staatlicher Transferleistung und der ach so wertvollen Betreuungsleistung durch Muddi zur Verfügung stehen. Ich finde, das ist mehr als ausreichend.
Und wenn's dem Herrn Ehemann nicht passt, dann hätte er die arme, bemitleidenswerte AE-Muddi besser nicht ehelichen sollen. Die Kinder wird sie ihm ja wohl kaum verschwiegen haben können ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Malachit für deine Unterstützung. Du kennst dich echt gut aus und gibst dir wirklich Mühe möglichst zeitnah zu antworten.
Hallo Pappamanne,
Ich weiß nicht, ob auf diese 2.150 Euro noch irgendwelche nennenswerten Zusatzleistungen obendraufkommen (Weihnachtsgeld o.ä.), aber wenn nein, dann solltest du mal mit spitzem Bleistift rechnen.
Doch doch. Ich bekomme noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Da brauche ich auch nicht mehr mit spitzem Bleistift zu rechnen.
Es ist nur so, dass ich mich ganz schön höllisch anstrengen muss um mal so auf die Schnelle eine Lohnerhöhung von 70€ zu bekommen.
Aber das Gejammere werden schon Unzählige vor mir hier abgeliefert haben. Das tut hier wohl nichts zur Sache.
Was kann den Schlimmstenfalls passieren, wenn ich den Mehrunterhalt erst mal auf die Seite lege und den gleichen Betrag weiter Zahle?
-Kommen irgendwelche Zusatzkosten auf mich zu, wenn ich einen Brief vom Amt bekomme?
-Kann ich aufgrund meiner schlechten Zahlungsmoral zu höheren Zahlungen verpflichtet werden?
-Kann mir die Ex den Kontakt zu den Kindern verbieten?
-Wie lange kann rückwirkend der fehlende Differenzbetrag von der Ex geltend gemacht werden?
Wisst ihr, es ist einfach so, obwohl ich von Anfang an den Regelbetrag gezahlt und mich um die Kinder gekümmert habe, bin ich in ihren Augen
trotzdem ein geiziges Arschloch, dass zu wenig zahlt. Irgendwie sträubt sich aus diesem Grund in mir alles, weiterhin einfach freiwillig mehr zu
zahlen. Es wird sowieso von niemandem anerkannt.
Ich würde den Differenzbetrag oder den gesamten Unterhalt lieber den Kindern selbst zukommen lassen. Die denken immer die liebe Mami kauft ihnen alles. Dabei kommt die ganze Kohle von mir.
Gruß
pappamanne
Hi pappamanne,
Was kann den Schlimmstenfalls passieren, wenn ich den Mehrunterhalt erst mal auf die Seite lege und den gleichen Betrag weiter Zahle?
siehe oben:
wenn die Titel dynamisch sind (also auf % vom Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe lauten), kann die Ex den zu wenig gezahlten Betrag sofort vollstrecken.
da bekommst Du keinen "Brief vom Amt" sondern irgend eine Form der Zwangsvollstreckung ins Haus. Die Kosten dafür, die je nach Massnahme unterschiedlich ausfallen, trägst Du.
-Kann ich aufgrund meiner schlechten Zahlungsmoral zu höheren Zahlungen verpflichtet werden?
-Kann mir die Ex den Kontakt zu den Kindern verbieten?
weder noch. Allerdings kann die Ex es erfahrungsgemäss versuchen.
-Wie lange kann rückwirkend der fehlende Differenzbetrag von der Ex geltend gemacht werden?
mindestens ein Jahr
Gruss von der Insel
Hallo miteinander,
ich schreibe jetzt hier einfach mal weiter, weil es noch immer um meinen Sohn geht.
Er fängt jetzt nächsten Monat mit seiner Ausbildung an. Er ist noch nicht volljährig.
Das wir durch seine Einkünfte auch Auswirkungen auf meine Unterhaltsverpflichtungen haben.
Also steht eine Neuberechnung an.
Im folgenden bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Von seinem Einkommen werden erst mal Steuern abgezogen. Dann wird noch sein Selbstbehalt von 80€
abgezogen. Der Rest wird durch zwei geteilt, weil noch nicht volljährig.
Die Hälfte, welche dann noch übrig bleibt, kann von meinen Unterhaltsverpflichtungen abgezogen werden.
Sehe ich das so richtig?
Danke für eure Antworten.
Hallo,
vom Ausbildungsnetto werden die 90 € abgezogen und dann durch 2 geteilt. Und diese Hälfte kannst du dann von dem zu zahlenden Unterhalt abziehen.
Ab Volljährigkeit wird das komplette Kindergeld und das komplette Ausbildungsnetto - 90 € vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen.
Hier ist dann auch die KM unterhaltspflichtig, so dass sich der Unterhaltsbetrag von beiden Einkommen berechnet.
Sophie
Es kam kürzlich zum Streitgespräch, weil meine Ex meint, dass ich doch gefälligst, obwohl mein Sohn jetzt eine Ausbildung mit entsprechenden Einnahmen beginnt, weiterhin den Unterhalt in gleicher Höhe weiter zahlen soll. Es kommt ja schließlich nur dem Kind zu Gute.
Als ich dann hartnäckig blieb und meinte, dass ich nach Neuberechnung des Jugendamtes zahlen werde ("so eine Frechheit, wie kann ich mich als Vater nur an das Jugendamt wenden"), meinte sie, dann kann ich meinen Sohn ja gleich zu mir nehmen.
Ich meinte darauf hin, dass ich mir das durchaus vorstellen könnte. Schließlich kann ich ihn mit 16 Jahren auch mal ein paar Stunden allein lassen. Als ich ihr dann sagte, dass sie mir dann Unterhalt überweisen müsste, meinte sie nur schnippisch, dass sie ja sowieso über kein Einkommen verfügt, also würde ich dann leer ausgehen.
Trotzdem lässt mich der Gedanke nicht mehr ganz los, dass es doch etwas Tolles wäre, wenn ich meinen Sohn bei mir habe. Natürlich würde ich ganz ihn entscheiden lassen. Er hat meines Wissens in seinem Alter sowieso das Wahlrecht, bei welchem Elternteil er leben möchte.
Wie sieht das jetzt mit dem Unterhalt aus? Meine Ex ist ja schon lange wieder verheiratet und hätte durchaus die Möglichkeit, zumindest stundenweise, wieder zu arbeiten. Gucke ich da wirklich in die Röhre? Und wie sieht es mit der Steuerklasse aus? Hätte ich als Alleinerziehender nicht die Möglichkeit die Steuerklasse 2 zu wählen? Wieviel % macht das beim Netto aus?
Hallo,
prinzipiell kann auch ein 16jähriger seinen Lebensmittelpunkt nicht selbst bestimmen, trotzdem hat ein 16jähriger natürlich ein gewisses Mitspracherecht (wird angehört). Gibt es denn Gründe dafür, dass Dein Sohn zu Dir will, z.B. Nähe zur Ausbildung oder dgl.?
So verständlich Dein Ärger ist und auch wenn Dein Verhältnis zum Sohn gut ist, sollte die Frage des Lebensmittelpunkts nicht willkürlich diskutiert werden.
VG Susi
Hallo Susi,
Gibt es denn Gründe dafür, dass Dein Sohn zu Dir will, z.B. Nähe zur Ausbildung oder dgl.?
meinte sie, dann kann ich meinen Sohn ja gleich zu mir nehmen.
ich habe nirgends geschrieben, dass mein Sohn zu mir will oder dass ich ihn auf Biegen und Brechen zu mir holen werde. Ich habe nur geschrieben, dass wenn es so kommen sollte, dass ich es toll finden würde. Wie soll ich reagieren, wenn sie ihn einfach zu mir schicken sollte?
Hat noch jemand Antworten zu meinen Fragen?
Wie sieht das jetzt mit dem Unterhalt aus? Meine Ex ist ja schon lange wieder verheiratet und hätte durchaus die Möglichkeit, zumindest stundenweise, wieder zu arbeiten. Gucke ich da wirklich in die Röhre? Und wie sieht es mit der Steuerklasse aus? Hätte ich als Alleinerziehender nicht die Möglichkeit die Steuerklasse 2 zu wählen? Wieviel % macht das beim Netto aus?
Sollen einfach ein paar Vorabinformationen sein, falls sich wirklich alles in diese Richtung entwickelt. Ich werde mit meinen Sohn schon über das Thema sprechen, wie er das sieht. Aus seiner gewohnten Umgebung möchte ich ihn allerdings nur ungern herausreißen. Er wohnt im Moment sehr komfortabel in einem großen Haus in einer ruhigen Gegend. Genau so, wie man es sich für seine Kinder wünscht. Bei mir im Ort hat er noch keine Freunde und ich könnte ihm nur eine Altbau-Dachgeschosswohnung bieten. Bezüglich Ausbildung hätte er es von mir oder seinem jetzigen zu Hause gleich weit.
Aus seiner gewohnten Umgebung möchte ich ihn allerdings nur ungern herausreißen. Er wohnt im Moment sehr komfortabel in einem großen Haus in einer ruhigen Gegend. Genau so, wie man es sich für seine Kinder wünscht. Bei mir im Ort hat er noch keine Freunde und ich könnte ihm nur eine Altbau-Dachgeschosswohnung bieten. Bezüglich Ausbildung hätte er es von mir oder seinem jetzigen zu Hause gleich weit.
Moin pappam.
Aber Du wirst ihn ja nicht rausreissen. So wie Du es hier schreibst, wird es seine eigene Entscheidung werden, evtl. mit nem Schubser von der KM.
Also, warte ab, wie sich das entwickelt, halte ihm die Tür offen. Und wenn es wirklich dazu kommt, dann ist doch einem 16jährigen komfortables wohnen so ziemlich egal, da ist eher cooles Wohnen (bei dem weniger nervenden Elternteil) angesagt. Und wenn der Weg zur Ausbildung von beiden Wohnungen gleich weit ist, dann kann das Thema Freunde und Verlust des sozialen Umfelds doch kein so großes Hindernis sein...
Gruß, toto