Hallo !!
Mein 18jähriger Sohn, der momentan bei einem Freund von ihm lebt, will Unterhalt einklagen.
Hintergrund: Seit seinem 8. LJ lebt er bei mir. Als es nicht mehr ging, war er in einem Internat und später in einer Wohngruppe für Jugendliche untergebracht (beises stationäre Jugendhilfemaßnahme). Davor, dazwischen und danach hat er immer bei mir gelebt. Den Kontakt zur KM hat er abgebrochen. Aus den Einrichtungen wurde er wegen Fehlverhalten entlassen. Eine Ausbilgung wurde ihm wegen Fehlzeiten gekündigt.
Momentan macht er nichts. Kindergeld wird keines mehr gezahlt, da er nicht arbeitssuchend gemeldet ist. Hilfsangebote, die zahlreich zur Verfügung standen, lehnt er ab bzw. nimmt die Termine nicht wahr.
Vor zwei Monaten habe ich ihn aus unserer Wohung "entlassen", Geld bekommt er von mir nicht. Er beklagt seine Situation, unternimmt aber trotz konkreter sozialpädagogischer Hilfsangebote (z.B. Begleitung zur Arbeitsagentur) nichts um seine Situation zu verbessern.
Geld habe ich ihm in Aussicht gestellt, wenn er ein Praktikum macht oder sich konkret einen neuen Ausbildungsplatz sucht oder einfach "nur" jobbt. Naturalunterhalt wie z.B. Mietzuschuss für den Freund bzw. dessen Eltern oder Geldwertkarten für den Supermarkt will er nicht.
Bin ich (und die KM auch?) verpflichtet ihm Unterhalt zu zahlen, auch wenn er nichts (keine Schule, Ausbildung, Studium, Praktikum) macht?
Das Thema und das persönliche Schicksal des Jungen ist sehr umfangreich. Im Hintergrund steht ein Drogenproblem. Auch hier lehnt er jede Hilfe und Beratung ab.
Danke fürs Lesen und Danke für Auskünte/Ratschläge!
Viele Grüße
fly
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Habe nun den nachfolgenden Text gefunden, der meine Frage im Groben beantwortet:
Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben. Erst wenn solche Bemühungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen wirklich nicht fruchten, bundesweite Bewerbungen keinen Erfolg bringen, können die Eltern zum Unterhalt für das arbeitslose Kind verpflichtet werden. In diesem Fall muss die Sozialbehörde ausführen, ob alles Mögliche getan wurde, um nicht mehr arbeitslos zu sein.
Das würde bedeuten, dass sich mein Sohn an die Sozialbehörde wenden müsste, welche dann prüft, ob er genug gegen seine Arbeitslosigkeit getan hat (Erwerbsobliegenheit). Und ich erstmal NICHT unterhaltspflichtig bin.
Hat wer Erfahrungen zu diesem Thema?
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Das siehst du so völlig richtig.
Und selbst dann würde die JC ein kleineres Problem haben einen Anspruch dir ggü. durchzusetzen ,der familienrechtlich nciht besteht.
Doof nur für den Freund und dessen Eltern, denn die sehen so kein Geld.
Und was das JC daraus macht, dass er dort untergekommen ist, wenn er ALGII beantragt wird sicher spannend 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen