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Sind Materialkosten Grundschule Mehrbedarf?

 
(@incredible_fred)
Rege dabei Registriert

Hallo,

hier meine Frage:

Sind Materialkosten Grundschule Mehrbedarf? Hat jemand Erfahrung?

Danke und Gruß

Fred


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2011 10:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö. Diese Kosten hat jedes Kind in diesem Alter und begründet deswegen keinen, außergewöhnlichen, Mehrbedarf.
Genausowenig wie Essen, trinken und Kleidung.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 10:37
(@Wolkenhimmel)

Moin Fred,

über welche Art Material sprechen wir hier, und über welche Beträge?

Ich stelle mir - in meiner grenzenlosen Naivität - gerade Transparentpapier und Pappen vor...  :redhead:

VG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 10:38
(@incredible_fred)
Rege dabei Registriert

Ja, das sehe ich genauso und das ging ja schnell - danke!  🙂 Es geht um 50 EUR - und es sind wohl Kosten für Papier, Stifte und so... ich zahle allerdings schon mehr Kindesunterhalt als nötig.

Danke und Gruß Fred


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2011 10:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich zahle allerdings schon mehr Kindesunterhalt als nötig.

Je nachdem, wie freundlich dieser "Wunsch" vorgetragen wurde und wie auch sonst ihr Verhalten dir gegenüber ist, würde ich das auch nochmal überdenken.
Für mich sind Freundlichkeit und Großzügigkeit eine Frage von Gegenseitigkeit.
Wenn mir jemand dumm kommt, hat meine Großzügigkeit sofort ganz enge Grenzen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 10:47
(@Inselreif)

Hi,

es ist inzwischen wohl überall so eine Unsitte, dass man nicht nur zum Schuljahresbeginn eine Menge Krempel kaufen muss (der dann dank veralteter und unabgestimmter Listen teilweise gar nicht genutzt wird) sondern im Laufe des Jahres immer wieder hier ein Heftchen (natürlich ganz freiwillig), da ein Stück Ton, dort ein Non-Plus-Ultra-Stiftchen bezahlen soll. Ich schätze mal, mit 10 Euro im Monat ist man da locker dabei.

Papier und Stifte sehe ich nun überhaupt nicht als Sonderbedarf. Und wenn doch, schlage doch einmal vor, dass Deine Ex ihr Einkommen offenlegt, damit ihr die Kosten dieses Sonderbedarfs nach § 1606 III BGB aufteilen könnt  😉

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 11:24
(@incredible_fred)
Rege dabei Registriert

Ja guter Tipp. Das mit dem Einkommen. Sie verdient inzwischen mehr als ich....das macht ja Sinn. Wird dann anteilig nachj Einkommen geteilt???

Gruß Fred


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2011 12:09
(@Inselreif)

Hi Fred,

fast. Die Quote bestimmt sich nach dem Verhältnis des Anteils, den die beiden Einkommen über dem Selbstbehalt (950,-) liegen.
Beispiel: Du verdienst netto bereinigt 1.050 Euro, Deine Ex 1.200 Euro. Dann entfallen auf Dich 100 / 350 = 29%, auf Deine Ex 250 / 350 = 71%.
(vernünftige Leute rechnen das nicht aus sondern machen einfach halbe halbe).

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 12:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das

Sie verdient inzwischen mehr als ich...

in Verbindung mit dem

Die Quote bestimmt sich nach dem Verhältnis des Anteils, den die beiden Einkommen über dem Selbstbehalt (950,-) liegen.

würde mich durchaus unvernünftig werden lassen, das führt nämlich dazu, dass der Anteil des Besserverdieners deutlich höher wird und Madame dürfte vermutlich schnell die Lust an diesem Spiel verlieren und spontan den Weg zu einer eigenen Vernunft finden. 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 13:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bitte langsam. Ausgaben für Materialien der allg. Schulausbildung sind bereits mit dem Mindest-KU abgegolten. Somit stellen solcher Art Ausgaben weder Mehr- noch Sonderbedarf dar. Allein der betreuende ET hat dies über den Umweg erhaltenen KU + KG zu bestreiten.

Wenn schon, dann muss eine Aussergewöhnlichkeit angemahnt werden, welche sich vom allg. Schulweg nicht nur unterscheidet, sondern dessen Notwendigkeit auch begründet.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 19:35




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Fred,

hat zwar nix mit dieser Sache zu tun, aber als ich das letzte Mal von dir gehört habe, hattest du Probleme, bei denen es um deutlich (!) mehr als um fünfzig Euro ging. Hat sich das inzwischen in Wohlgefallen aufgelöst? wenn nein, dann werfe ich da nochmal das Wort "Sonderfallforum" in den Ring ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. meine kurze Email vom 6. November hast du hoffentlich bekommen? Anschließend hatte ich meine Notizen nämlich beiseitegelegt und, ehrlich gesagt, nicht mehr an dich gedacht, bis ich gerade eben dein neues Thema gesehen habe ...


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 21:04
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo Fred,

die Infos von Oldie sind voll zutreffend, in dem Thema Mehrbedarf bin ich aktuell zu Haus.
Pausch. läßt sich sagen das der übliche anfallende Bedarf bereits im KU enthalten sind.
Ein Liste mit entsprechendem Artikel habe ich jedoch bis heute weder vom RA oder JA erhalten.

Gut`s Nächt`le
Sky1


Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 23:35